Gesundheit Koalition einigt sich auf Beitragserhebung
Berlin (dpa) - Die Versicherten werden künftig stärker zur Kasse gebeten, um die Kosten bei der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder ins Lot zu bringen.
Kurzfristig müssen aber auch Arbeitgeber, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie ihren Beitrag zum Ausgleich des 2011 drohenden Kassendefizits von elf Milliarden Euro leisten. Das sind die Eckpunkte des schwarz-gelben Gesundheitskompromisses, auf den sich die Koalitionsspitzen am Dienstag in Berlin einigten.
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. «Das zu erwartende Defizit in Höhe von elf Milliarden Euro für das Jahr 2011 wird ausgeglichen werden», sagte er. «Gleichzeitig werden wir den Einstieg in eine dauerhaft solide Finanzierung des Gesundheitssystems auch schaffen.» Es bleibe aber eine Daueraufgabe, das System zu reformieren und die Ausgaben zu begrenzen. Herausgekommen sei «das, was wir immer gefordert haben: Dass alle beteiligt werden», lautete seine Bilanz. Deswegen könnten alle in der Koalition «zufrieden sein».
Aus der SPD wurde Rösler dagegen zum Rücktritt aufgefordert: Er sei mit seiner Reform gescheitert. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier warf der Koalition Wortbruch vor. Statt wie versprochen «mehr Netto vom Brutto» hätten die Menschen künftig wegen steigender Sozialabgaben weniger in der Tasche. «Die Koalition startet mit einem grandiosen Wortbruch in die Sommerferien.» Die Kernpunkte, auf die sich die Koalition nach monatelangem Tauziehen einigte, sehen vor, dass der Beitragssatz im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent steigt. Damit sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen belastet werden. Der Beitragssatz lag bereits bis Mitte 2009 bei 15,5 Prozent, wurde dann durch zusätzliche Steuerzuschüsse nach unten gebracht. Der Arbeitgeberbeitrag wird nach der Vereinbarung anschließend bei 7,3 Prozent eingefroren.
Daneben können die Kassen von ihren Mitgliedern künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Der bisherige Deckel bei 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens wird fallen gelassen. Allerdings ist für die Zusatzbeiträge eine Überforderungsklausel vorgesehen, die bei 2,0 Prozent des jeweiligen Einkommens liegt. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag diese Schwelle, wird der Mehrbetrag aus Steuermitteln ausgeglichen. Die bisherige Obergrenze von 8 Euro ohne Einkommensprüfung entfällt - nun könnte bei einem Einkommen von 4000 Euro ein Zusatzbeitrag von bis zu 80 Euro aus eigener Tasche fällig werden.
Nach Berechnungen des Bundesversicherungsamtes wird aber der Zusatzbeitrag bis 2014 im Mittel 16 Euro monatlich nicht übersteigen. Zwischen 2012 und 2014 werden nach den Worten Röslers für den Sozialausgleich jeweils weniger als eine Milliarde Euro aus dem Steuertopf nötig sein. Erst danach sei von einem jährlich um etwa eine Milliarde Euro steigenden Bedarf auszugehen.
Steuererhöhungen zur Finanzierung des Sozialausgleichs sind nach Angaben von Rösler nicht erforderlich. Möglichen Klagen von Privatversicherten, deren Steueraufkommen zum Sozialausgleich in den gesetzlichen Kassen mit herangezogen werden, sehe er gelassen entgegen. Er gehe davon aus, dass die Regelung verfassungsfest ist.
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- Datum 06.07.2010 - 18:54 Uhr
- Quelle dpa
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