Datenschutz Gesetz soll Arbeitnehmer vor Bespitzelung schützenSeite 2/2
Der Entwurf untersagt, die angestrebten, gesetzlichen Regelungen mit Vereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu unterlaufen. Auch dieser Punkt stößt bei Arbeitgebern auf Kritik. Hundt erklärte zudem, der Gesetzentwurf beinhalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe. So werde mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit geschaffen. De Maizière geht nach eigenen Worten davon aus, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert wird.
Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig: Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.
Spektakuläre Fälle hatten in der Vergangenheit Empörung ausgelöst. So ließ der Stuttgarter Autobauer Daimler Jobsuchenden während des Bewerbungsverfahrens Blut abnehmen. Der Discounter Lidl sorgte 2008 für Wirbel, weil er Mitarbeiter heimlich kontrolliert hatte. Dabei kam auch heraus, wann eine Beschäftigte auf Toilette ging.
Die Bundestagsfraktion der Linken beklagt «zu viele Grauzonen» im vorliegenden Gesetzentwurf. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle jede Spur, kritisierte der Linken- Abgeordnete Jan Korte.
De Maizière verwies aber darauf, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden können. Bei einer unzulässigen, heimlichen Videoüberwachung sei eine Geldbuße von bis zu 300 000 Euro möglich. Auch Schadenersatzansprüche könnten eingefordert werden.
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- Datum 02.09.2010 - 17:12 Uhr
- Quelle dpa
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