EU EU-Gericht urteilt über befristete Arbeitsverträge

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden.

Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftststelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub.

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Die Frau klagte scließlich, weil ihrer Ansicht nach 13 unmittelbar aneinander anschließende Zeitverträge nicht mehr durch einen vorübergehenden Vertretungsbedarf gerechtfertigt werden könnten. Das Bundesarbeitsgericht will nun wissen, welche Grenzen das EU-Recht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für befristete Arbeitsverhältnisse setzt.

 
  • Quelle dpa
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