Deutschland: Kein Werbungskostenabzug bei leerstehenden Wohnungen
München (AFP) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den steuerlichen Abzug von vorab entstandenen Werbungskosten für lange leerstehende Wohnungen deutlich erschwert. Dies betrifft zunächst all jene Immobilienbesitzer, die keine "ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen entfalten", wie das Gericht in einem am Dienstag in München veröffentlichten Grundsatzurteil entschied. Die Leitentscheidung gibt laut Gericht aber auch Hinweise für die steuerrechtliche Bewertung etwa von leerstehenden Wohnungen bei strukturellem Überangebot und anderen Fallgruppen. (Az: IX R 14/12)
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