Folter-Vorwürfe: Erneute Anzeige gegen Rumsfeld
Wegen Folterungen im Anti-Terror-Krieg hat ein internationales Bündnis von Anwälten und Menschenrechtlern den scheidenden US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld erneut bei der Bundesanwaltschaft angezeigt.
Berlin - Die Kläger begründeten den Schritt in Berlin mit einer rechtlichen Zuständigkeit deutscher Strafverfolger für Kriegsverbrechen und der "andauernden Straflosigkeit für die Drahtzieher" solcher Taten in den USA. Nach dem Scheitern einer ähnlichen Anzeige vor zwei Jahren zeigten sich die Kläger zuversichtlich, dass die von der Ex-Kommandantin des US-Gefängnisses Abu Ghraib im Irak unterstützte Anzeige diesmal in Ermittlungen münden werde.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige, die sich auch gegen US-Justizminister Alberto Gonzales, Ex-CIA-Direktor George Tenet und mehrere ranghohe Armeeangehörige richtet. Die umfangreiche Strafanzeige werde nun geprüft, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde. Die Kläger, darunter der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die New Yorker Menschenrechtsgruppe Center for Constitutional Rights (CCR) und die Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH) in Paris, berufen sich auf das 2002 in Kraft getretene deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Danach können im Ausland von Ausländern begangene Kriegsverbrechen im Zuge des so genannten Weltrechtsprinzips auch hierzulande verfolgt werden.
Zu dieser universelle Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen bekennen sich die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs. Deutschland erkennt das Gericht an, die USA nicht. Nach Eingang der ersten Klage gegen Rumsfeld hatte allerdings der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm im Februar 2005 Ermittlungen mit der Begründung abgelehnt, in den USA würden die Foltervorwürfe strafrechtlich verfolgt. Die Kläger hielten dem entgegen, in den Vereinigten Staaten seien "bis heute keine Strafverfahren gegen hohe Verantwortliche" für Kriegsverbrechen und Folterungen eingeleitet worden.
Kaleck: Situation hat sich noch verschärft
"Im November 2004 haben wir die Strafanzeige in Deutschland erhoben, weil dies die einzige Möglichkeit war, die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen in den USA zu bekämpfen", sagte der Anwalt Wolfgang Kaleck als Vertreter der Anzeigenerstatter. "2006 hat sich die Situation noch verschärft." Der RAV-Vorsitzende Kaleck vertritt elf Ex-Insassen von Abu Ghraib sowie einen Gefangenen aus dem US-Lager Guantánamo auf Kuba. "Wir wollen Kriegsverbrechen, ganz gleich wo und von wem begangen, zur Strafverfolgung bringen", betonte Kaleck. "Eine von deutschen Strafverfolgern akzeptierte andauernde Straflosigkeit für die Drahtzieher und Hintermänner der Kriegsverbrechen von Abu Ghraib und anderswo würde dramatisch falsche Zeichen setzen."
Die Kläger stützen ihre zweite Anzeige unter anderem auf Ausagen der ehemaligen Abu-Ghraib-Kommandantin Janis Karpinski. Die Ex-Brigadegeneralin bezeichnete es als ihre Verpflichtung, der Öffentlichkeit die Wahrheit zu sagen "über das, was ich gesehen und erfahren habe im Irak". Die Menschenrechtsgruppe CCR hatte am Wochenende die Auffassung vertreten, die neue Klage gegen Rumsfeld habe weitaus bessere Erfolgschancen. Zudem genieße Rumsfeld nach seinem angekündigten Rücktritt demnächst keine Immunität mehr. (tso/AFP)
- Datum 14.11.2006 - 02:07 Uhr
- Quelle dpa
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
