BKA-Gesetz: BKA will in Wohnungen Nichtverdächtiger filmen
Künftig soll die Überwachung durch Wanzen und Videokameras in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern erlaubt sein. Es genügt schon, wenn sich dort Verdächtige aufhalten. Das steht im neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. In der SPD regt sich jetzt Widerstand gegen die Gesetzesnovelle.
- Datum 31.12.1899 - 01:00 Uhr
- Quelle dpa
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