montagskolumne Der unmittelbare Schutzbereich
Der Innenminister geht – der Fall bleibt, obwohl er immer noch keiner ist. Über die Ungereimtheiten im Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Bald ist Otto Schily nicht mehr Innenminister - aber der so genannte "Fall Cicero" lebt weiter. Der Sachverhalt in diesem Fall ist klar, die rechtliche Würdigung bleibt umstritten, auch weil vielen die Rechtslage nicht klar ist. Also ein erneuter Versuch der Klarstellung:
Bruno Schirra hatte im Magazin Cicero ein Porträt des Top-Terroristen al-Zarqawi geschrieben und bei dieser Gelegenheit aus einem als Verschluss-Sache gekennzeichneten internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes ausgiebig zitiert. Der Leser konnte sich ein nettes, zum Teil detailliertes Bild davon machen, was unsere Sicherheitsbehörden über diesen Mordgesellen wissen - überdies, wo und wie sie an dieses Wissen gelangt sind. Und zwar nicht nur der Leser im Allgemeinen, sondern auch die Leser aus der al-Qaida im Besonderen. Ein Fall von Geheimnisverrat!
Daraufhin wurde, mit der vom Bundesinnenminister zu erteilenden - und kaum zu verweigernden - Genehmigung ein Ermittlungsverfahren gegen Schirra eingeleitet. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens ließ die Staatsanwaltschaft Potsdam, ohne dass Schily nun damit weiter befasst worden wäre, Büro und Privaträume Schirras durchsuchen und eine Menge Akten beschlagnahmen. Ein Anschlag auf die Pressefreiheit? Übermaßreaktion? Es kommt darauf an, wie man die Aktion Schirras juristisch einstuft.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat dafür sozusagen die mildeste Variante gewählt und ermittelt nun wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses nach § 353 b des Strafgesetzbuches. Weil als Täter für dieses Delikt nur "Amtsträger" (oder ähnliche verpflichtete Personen aus dem "Staatsapparat") in Frage kommen, wird gegen Schirra nicht wegen der unmittelbaren Täterschaft ermittelt, sondern "nur" wegen Beihilfe. Das aber ist sozusagen ein doppelter Fehler der Staatsanwaltschaft und auch des genehmigenden Ministers. Denn das Rechtsgut des § 353 b sind die Verschwiegenheit des Amtsträgers, allerdings auch dadurch im Einzelfall zu schützende "wichtige öffentlichen Interessen". Insofern wäre auch die bloße Beihilfe zwar strafrechtlich nicht unbeachtlich, der Hauptvorwurf richtet sich aber gegen den Amtsträger. Und deshalb können strafprozessuale Maßnahmen gegen den "Beihelfer" leicht unverhältnismäßig sein oder erscheinen.
Worum ging es in diesem Fall aber wirklich? Es ging um den Verrat eines Staatsgeheimnisses. Dabei handelt es sich um Geheimnisse, die zum Schutze der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik vor einer auswärtigen Macht geheim gehalten werden müssen. Wer nun aber ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht , der macht sich nach § 95 des Strafgesetzbuches strafbar. Und hier wird nun der Unterschied zu dem harmloseren § 353 b vollends deutlich. Der § 95 stellt viel ernster auf die materielle Bedeutung des unerlaubt offengelegten Geheimnisses ab. Und er kennt zwei unmittelbare Täter zum einen den Amtsträger, der das Geheimnis weitergibt, zum anderen den Empfänger dieses Geheimnisses, der es anschließend öffentlich bekannt macht. Der Journalist leistet in diesem Falle also nicht nur Beihilfe zur Weitergabe, sondern er wird überdies durch die Veröffentlichung selbst zum Täter. Und schon stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit doppelt anders einmal wegen der besonderen materiellen Schutzbedürftigkeit des Geheimnisses, zum anderen, weil es nicht nur um Beihilfe, sondern auch um unmittelbare Täterschaft geht.
Die Frage ist nur, weshalb ermittelt die Potsdamer Staatsanwaltschaft möglicherweise unverhältnismäßig wegen des kleineren Deliktes anstatt verhältnismäßig aufgrund des schwereren Delikts? Offenbar aus folgender Fehleinschätzung: Im § 93 StGB wird das Staatsgeheimnis qualifiziert als ein Geheimnis, das vor einer auswärtigen Macht geheim gehalten werden muss. Immerhin steht da nicht auswärtiger Staat oder auswärtige Regierung. Bis vor wenigen Jahren wollte man damit auch über-staatliche Organisationen wie das Comecon (den RGW, wer erinnert sich noch daran?) als unerlaubte Empfänger von Staatsgeheimnissen in den Tatbestand einschließen. Spätestens seit dem 11. September 2001 sind allerdings auch sub-staatliche (oder nicht-staatliche) Mächte wie das al-Qaida-Netzwerk mit in den Blick zu ziehen, eben als auswärtige Macht, die dem Bestand und der Sicherheit der Bundesrepublik gefährlich werden kann. Und folglich gehören die geheimen Ermittlungsergebnisse über auswärtige Terrororganisationen durchaus in den unmittelbaren Schutzbereich des Staatsgeheimnisses.
- Datum 19.10.2005 - 13:24 Uhr
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- Quelle (c) ZEIT online, 17.10.2005
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Eigentliches und vordringliche Aufgabe der Presse ist es aufzuklären. In diesem Fall stellt sich wirklich die Frage ist tatsächlich was hat der Artikel von Herrn Schira zur Aufklärung der Verhälnisse beigetragen? Die Antwort ist nicht leicht, mindestens nicht einfach.
Der geneigte Leser erfährt welche Erkenntnis über einen Menschen staatlicherseits vorliegen, der des Terrorismus verdächtigt -oder überführt?- ist.
Der Leser erfährt etwas über die Sammelneigungen der Sicherheitsbehörden und über die schlampige Umgangsweise damit. Eigentlich ist es wenn überhaupt ein Dokument über die Frage SOS Staat Ordnung Sicherheit in Deutschland.
Eine Gefährdung der Sicherheitslage Deutschlands sehe ich in der Veröffentlichung nicht aber leider auch keine Neuen Erkenntnisse. Der Cicero Vorfall ist mehr ein Branchentypisches Problem. Jeder versucht vermeindlich wichtiges aus den zentren der MAcht zu berichten und seine Auflage zu steigern. Der Kampf um Auflage ist ja auch einer um Werbekunden. Da ist dann die Schlagzeile wichtiger als der Inhalt.
Schade das das ganze durch einen Innenminister dann noch befördert wird, anstatt wie es richtig wäre seine eigene Behörde auf die Sache anzusetzen.
Wo eine Publikation verhindert, oder Informanten ermittelt werden sollen, ist der Wert eine Nichtmeldung plötzlich eine Meldung wert, die unsere Berufsverbände auf den Plan rufen und jeden oder jede zu Solidaritätsadressen animiert.
Die Sicherheit dieses Staates wird nicht von Beamten oder Journalisten die solches an den Tag bringen bedroht, sie wird bedroht, dadurch das über eine wirkliche Bedrohung politisch instrumentalisiert wird je nach bedarf.
Die eigentliche Frage der Fragen des mittelöstlichen Terrorismus wird nicht gestellt. Die Frage lautet wieso sind soviele rekrutierte in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Staaten aufgewachsen?
Wie kann jahrelang eine Bassis für Terrorismus gedeihen, die dann in drittstaaten zuschlägt? Wie weit spielt da der westliche antijudaismus eine Rolle, die Neigung nämlich zu sagen, es ginge ja nur gegen Juden und solange sie nichts von uns wollen sollen sie doch tun!
Die Saat die CIA und andere gesät haben im Kampf gegen die UdSSR während des Afghanistankrieges geht in den westlichen Hauptstädten auf.
Nur geht leider keiner hin und zeigt diese Verbindungen auf. Das wäre ein Akt der Aufklärung nur da greift Herr Schira zu kurz. Warscheinlich auch weil die Unterlagen dafür zu wenig hergeben oder weil er eben aus dem Material nichts vernünftiges machen konnte.
Herzlichen Dank für diesen Artikel. Endlich eine Grundlage, auf der man debattieren könnte. Ist das al-Qaida-Netzwerk eine auswärtigen Macht? Greift also der § 93 StGB seinem Sinn nach, oder eher nicht? War der Journalist Bruno Schirra einem Skandal auf der Spur? Wenn ja, war er auf Grund dieses Umstandes berechtigt, ein bundesdeutsches Gesetz zu ignorieren? Hat also eher die Potsdamer Staatsanwaltschaft unangemessen gehandelt, oder der Journalist? Und in wie fern sind die jeweils "übergeordneten Istanzen", die Presse und das Innenministerium also, im Grundsatz zu kritisieren? Letztlich: Was sind die legitimen Aufgaben der Presse und welche die des Staates - und überhaupt: wer hat die Deutungshoheit über die Themen des öffentlichen Diskurses?
Aus Demokratensicht müsste die Antwort auf die zuletzt gestellte Frage eigentlich leuten: Das Volk. Schön, wenn wenigstens die Presse das erkennt - wenn sie auch in diesem speziellen Fall nicht unbedingt die richtigen Mittel zum Zweck gefunden hat. Die "Staatsgewalt" wird noch eine Weile brauchen, ehe sie die Entscheidung darüber, was "geheim" bleiben muss und was nicht, einem "mündigen Volk" einschließlich seiner Presse überlässt. Verständlich. Die Rolle des Beschützers ist schließlich nicht leicht auszufüllen, wenn einem die Schutzbefohlenen sagen, dass sie den angebotenen Schutz nicht wollen.
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