Kriminalität Härte des Gesetzes

Die Große Koalition hätte die Chance, die übertriebene Aufrüstung des Strafrechts zurückzunehmen. Eine kriminaljuristische Analyse

Nur weiter so in der kriminalpolitischen Aufrüstung? Darin, sich wechselseitig populistisch zu überbieten in strafschärfender Gesetzgebung? In Maßnahmen, die der Bevölkerung mehr Sicherheit verheißen, statt dessen aber neue Unsicherheiten, immense Kosten, Systembrüche, rechtsstaatliche Einbußen mit sich bringen? Das muss nicht sein. Die Große Koalition hat die Chance, kriminalpolitisch abzurüsten. Der Wahlkampf ist vorbei; vorerst braucht sich keine Partei mehr dem Wahlvolk als einziger Garant innerer Sicherheit zu präsentieren.

Das wäre eine Gelegenheit! Es ist höchste Zeit, den Wildwuchs missratener Strafgesetze zurückzustutzen. Ebenso gilt es, bewährte Gesetze voll anzuwenden und neue nur dort vorzusehen, wo es die Sicherheitslage nachweislich erfordert. Und man sollte sich auf kriminalpolitische Tugenden rückbesinnen, wie sie in den sechziger und siebziger Jahren noch gepflegt wurden. Dazu gehörten nicht zuletzt gründliche, ernste, von hohem Sachverstand getragene parlamentarische Beratungen. Die Reformgesetze von damals brauchten verfassungsgerichtliche Überprüfung nicht zu scheuen.

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Die Flut strafschärfender Gesetze der jüngst vergangenen Jahre fügte sich in eine von den USA nach Europa vorgedrungene Politik des „ get-tough-on-crime “, verstärkt durch die Ereignisse des 11. September 2001. Die neuen Gesetze beschränkten sich aber keineswegs auf Terrorismus und organisierte Kriminalität. Kennzeichen waren: hektisches Reagieren auf spektakuläre Ereignisse, Schielen auf öffentliche Stimmungen, Vernachlässigen der verfassungsrechtlichen Bestimmtheits-, Berechenbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsgebote, fehlende Rücksicht auf Folgen, mangelnde Prüfung der Wirksamkeit, Akzentverschiebung von der Verantwortung des Justiz- zu der des Innenministeriums und von repressivem Strafen zu präventivem Kontrollieren und Verwahren.

Zweierlei übersehen Politiker dabei geflissentlich. Zum einen geht gerade die Zahl der Sexual- und Gewaltdelikte, die vorzugsweise als Begründung für schärfere Gesetze herangezogen wurden, zurück: Sexualmorde seit Jahrzehnten, andere Gewalttaten seit zehn Jahren. Öffentliche, veröffentlichte und Meinungen von Politikern suggerieren indes das Gegenteil. Zum anderen gibt es keinerlei Belege dafür, dass härtere Strafgesetze mehr Sicherheit brächten oder abschreckend wirkten. Was sie aber sicher bewirken, sind höhere Kosten, Ausweitung der Justiz, überfüllte und überforderte Haftanstalten –damit schlechtere Behandlung und folglich höhere Rückfallrisiken.

Nicht zu verkennen sind allerdings die neuen Herausforderungen Terrorismus und Internet-Kriminalität. Auf diesen Gebieten sind neue gesetzliche Instrumente diskutabel. Etwa eine erneuerte „Kronzeugenregelung“, beschränkt auf konkrete schwerste Verdachtsfälle, verbunden mit richterlicher Dauer- und Erfolgskontrolle sowie mit wirksamen Zeugenschutzprogrammen. Oder eine abermalige Ausweitung des DNA-Registers, vorausgesetzt es umfasst lediglich Identifikationsmerkmale. Denn diese technische Neuerung verspricht erstmals abschreckende Effekte. Sie erlaubt, das Dunkelfeld schwerster Kriminalität noch nach langer Zeit zu lichten. Sie schützt zudem viele sonst grundlos in polizeilichen Verdacht Geratende.

Leser-Kommentare
    • karlo1
    • 20.11.2005 um 17:41 Uhr

    Im Allgemeinen stimme ich der Analyse von Herrn Kreutzer zu und bin dankbar, dass er das Thema so ausführlich aufgreift.
    Zu seinen Gedanken bezüglich des Jugendstrafrechts möchte ich jedoch Folgendes anmerken.
    Heute sind beispielsweise Menschen unter 14 Jahren nicht strafmündig.
    Wenn hoffentlich bald das allgemeine Wahlrecht eingeführt wird, werden auch unter 14 Jährige wählen können. Das heißt, sie werden die Gesetze, denen sie heute unterliegen, auch mitbestimmen können. Es wird keinen Grund mehr geben, sie nicht auch zur Verantwortung für ihre Taten zu ziehen.
    Ein Staat kann nicht einfach zusehen, dass zum Beispiel ein Serientäter ständig Straftaten begeht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Familie kann ein Kind auch nicht alles tun, ohne dass es zur Rechenschaft gezogen wird.
    Die Frage, die sich natürlich stellt: In welcher Form soll das geschehen? Und hier subsummiere ich alle Straftäter gleich welchen Alters.
    1. Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
    2. Hilfestellung zur Führung eines straftatenfreien Lebens, möglichst in Freiheit.

    Es ist in jedem Einzelfall (egal welches Alter der Straftäter hat) zu prüfen, wie groß das Maß der persönlichen Verantwortung ist und welche Maßnahmen im Einzelfall angemessen sind.
    Das wird ja auch schon heute gemacht. Nur finden auch die meiner Meinung nach unnötigen und menschenrechtsbehindernden Altersgrenzen Anwendung.
    Wenn es ein humanes, auf Wiedergutmachung statt Bestrafung gerichtetes Strafrecht (Wiedergutmachungsrecht) gibt, bedarf es auch keines Jugendstrafrechts.

    Aber ingesamt finde ich die Anmerkungen von Herrn Kreutzer sehr gut.
    Karlo Heppner (www.Der-Kleine-Sausewind.de)

  1. Von einem Rechtsstaat verlange ich Augenmaß bei der Beurteilung seiner Bürger und von Sachverhalten (auch der Straftaten). Vom Opfer kann ich das nicht erwarten. Es darf befangen sein. Gerade deshalb bin ich jedoch dagegen, dass Opfer in ihren eigenen Angelegenheiten „Recht sprechen“!!

    Ich bleibe dabei, dass jeder Mensch, auch eine Mörderin oder ein Vergewaltiger, ihre/seine Menschenwürde nicht verliert. Und daran muss der Staat und ich das Handeln, die Maßnahmen und Antworten in jedem Einzelfall ausrichten! Alles andere führt uns zurück in die Kultur des Auge um Auge, Zahn um Zahn. Solche Gesellschaften haben wir auf diesem Planeten noch, ohne dass die Menschen sich dort auch nur einen Deut besser benähmen als hier.

    Zu meiner Menschenwürde gehört deshalb auch das unveräußerliche Recht, gnädig sein zu dürfen, und damit eben ganz anders, als der Täter es war!

  2. Zynisch gesehen kann man sagen: Vor amerikanischen Gerichten werden die Täter verhöhnt, vor deutschen die Opfer. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt wieder ein Urteil losgelassen, das die Vorrangigkeit der Lebensperspektive des Täters voranstellt. Es ist diese Maßlosigkeit und Vermessenheit von Juristen, Psychologen oder A 13 Schließern die sich selbst einen gottähnlichen Status zubilligen. Sie halten sich für befähigt in den Kernbereich des Täters vorzustoßen. In seine Seele und in sein Triebverhalten. Hier glauben sie etwas zum Positiven hin manipulieren zu können. Die paar Rückfallmorde sind dann eben ein Restrisiko der Gesellschaft. Das sind diesselben Juristen, die mit höchstem Mißtrauen ausgestattet deutschen Forschern wenig Gelegenheit geben in der Genforschung Weltspitze zu werden. Es gibt in Deutschland den schwersten Strafvorwurf den $211 StGB der
    mit einer glatten Lüge beginnt. " Mit lebenslang wird bestraft" . Es gibt kein Lebenslang mehr, leider. Für die Ewigkeit tot bleibt nur das Opfer. Der ZEIT-Autor beweint
    die Härte der Sicherungsverwahrung indem er die sehr theoretische Möglichkeit seiner Anwendung als Schreckenszenario an die Wand malt. Würde man zu einem gerechten und sachlichen Urteil nach den Tatbestandsmerkmalen des $211 StGB bei Mord wirklich auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkennen, dann bräuchte man diese Kunstparagraphen auch nicht mehr. Der ZEIT Autor
    hält es für ein Argument wenn er hervorhebt, dass es weniger Sexualmorde als früher gibt. Bei den Diskussionen über die Todesstrafe in den USA, und nur da, wird als Argument zu gerne vorgebracht schon ein einziges Fehlurteil
    würde reichen um die Todesstrafe unbedingt abzuschaffen. Ob durch Rückfalltäter ein Kind geschändet und ermordet wird in Deutschland oder 20 Familien mit unendlichem Leid
    unter Mithilfe dieses Staates überzogen werden, das ist doch völlig egal. Wo steht im Grundgesetz geschrieben, dass die Bürger dieses Landes die Wiederkehr von Mördern und Vergewaltigern in ihre Mitte für wichtiger halten, als die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder? Das mag die Meinung einer abgehobenen Elite in Politik, Medien und Juristerei so sein, die Bürger dieses Landes sind es sicher nicht. Und da ja von den Stammtischen der Elite den Stammtischen der normalen Bürger flugs attestiert wird, das sei reiner Populismus, ein gefährlicher Geist stecke dahinter oder wer lebenslang für Mörder fordere, der sei auch für die Todesstrafe, dem sei zurückattestiert: Er weiß nicht wovon er redet.

    • etiam
    • 16.11.2005 um 16:30 Uhr

    Eine wunderschön einseitig geschriebene Resozialisierungsromanze, die bei aller Achtung vor der wohl vorhandenen Expertise des mit akademischen Weihen ausgestatteten Autors eine Reihe von sehr wesentlichen Punkten einfach unter den Teppich kehrt:
    1.) Dieses Land ist eine Demokratie! "Populistisch" als Kontrapunkt zur eher akademischen Sichtweise somit kein Schimpfwort, sondern die höchste denkbare Legitimation (vielleicht mal abgesehen von den Menschenrechten, also auch der Würde, die man hier aber nicht nach Belieben überstrapazieren darf) Wenn also zwischen den Zeilen die sicherlich intellektuell nicht immer ansprechenden Titel der Bildzeitung zur Verunglimpfung der dahinterstehenden Ideen dienen soll, so darf man daran erinnern, das dies durchaus dem Volke auf den Mund geschaut ist.
    2.) Strafe mag als Instrument der Generalprävention keine besonderen Erfolge gezeigt haben, die Wirkung der Individualprävention hingegen bleibt bei einer lebenslangen Sicherungsverwahren in puncto Erfolg über jeden Zweifel erhaben.
    3.) Selbst wenn Strafe als Instrument der General- und Individualprävention gänzlich versagt hätte, bleibt der Vergeltungsanspruch der Strafe als alleiniger und hochwertiger Anspruch bestehen. Aus ihm heraus alleine können erhebliche Verschärfungen gerechtfertigt sein. Insbesondere dem Autor dürfte bekannt sein, dass der bekannte Stammtischbruder Imanuel Kant, die Verwirkung des Lebensrechtes eines Mörders auf durchaus akzeptablem Niveau begründet hat (um nicht missverstanden zu werden - ich möchte dies hier nicht als credo für die Todesstrafe bewertet wissen)
    4.) Wenn man schon vom Versagen eines Grundkonzeptes der Strafe spricht, sollte man lieber nicht der Generalprävention soviel Augenmerk schenken, sondern vielmehr in Richtung Resozialisierung blicken.
    5.) Einsichtsfähigkeit, Sozialisierung und Erziehung sind sicherlich einige Determinanten bei Straffälligkeit - allerdings solche, die für das Opfer keinen Unterschied machen. In anderen Bereichen (Steuerrecht!) verzichtet man auf Einsicht sehr großzügig.
    Ich bleibe hoffnungsfroh, dass auch in Zukunft Politik ein "Populistisches Element" behält -

  3. Auf Kosten anderer " gnädig" zu sein ist ein billiges Vergnügen. Wenn ich mir anmaße einen Vielfachtäter in die
    Freiheit zu entlassen und er dort wieder mordet, dann ist mein Verhalten nicht " gnädig" sondern gnadenlos gegenüber
    dem zukünftigen Opfer. Würden Richter und Psychologen auch diese Gnade auf Kosten Dritter Unschuldiger walten lassen, wenn sie nach erneuerten Verbrechen ihres Täters auch selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würden? Schließlich tragen sie eine Mitschuld an weiteren Verbrechen. Was die " Menschenwürde " des Täters betrifft, ist es für meinen Mitkommentator wohl ausgemachte Sache
    dass mit Betreten des umzäunten Aufenthaltortes automatisch die Menschenwürde mit abgegeben würde. Ein wirklich nachhaltiger Irrtum und sehr wolkenkuckusheimmäßig. Viele Insassen erfahren im Knast zum ersten Mal die Anerkennung als menschenwürdiges Individuum. Die " Menschenwürde " hat auch ein echter lenenslanger Häftling. Vor allen hat er aber nicht die Möglichkeit bei vorzeitiger unbedachter Entlassung einem
    Menschenkind die Menschenwürde auf ewig zu rauben indem er es mordet.

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