Internet Netzfremde Richter
Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte die Nutzung des Internets in Deutschland nachhaltig bremsen: Ihr zufolge müssen die Betreiber von Websites jeden Beitrag eines Besucher vor Veröffentlichung prüfen. Ein Kommentar
Unterhalb dieses Texts wie auch unter fast allen anderen Artikeln auf
ZEIT online
können Sie Kommentare verfassen und lesen. Ist es damit bald vorbei? Nach Angaben von
Heise online
hat das Landgericht Hamburg am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Nachrichtenportal die Verantwortung für Beiträge seiner Benutzer auch dann aufbürdet, wenn deren Inhalte den Betreibern unbekannt sind. Sollte die Entscheidung der Hamburger Richter,
die im Netz bereits heftig diskutiert wird
, rechtlichen Bestand haben, dann könnte sie die Nutzung des Internets in Deutschland, insbesondere die Entwicklung des Onlinejournalismus, nachhaltig bremsen.
Anlass für den Beschluss des LG Hamburg waren Forenbeiträge, in denen dazu aufgerufen wurde, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Darin sah das Gericht vollkommen zu Recht einen strafbaren Aufruf zu verbotenen Handlungen. Den Richtern genügte es jedoch nicht, dass die Redaktion von
Heise online
diese Beiträge sofort gelöscht hatte, nachdem sie von ihnen informiert worden war. Vielmehr sei es dem Verlag zuzumuten, hieß es in der mündlichen Begründung, alle von den Usern hinterlassenen Texte vor ihrer Veröffentlichung automatisch oder manuell zu prüfen.
Das ist blanker Unsinn. Gut 200.000 Beiträge landen Monat für Monat in den Kommentarspalten von
Heise online
. Ihre manuelle Prüfung ist reine Utopie, und von der maschinellen Kontrolle ist die Technik immer noch weit entfernt – was noch keine Aussage darüber enthält, ob das eine oder das andere überhaupt wünschenswert wäre. Doch unabhängig davon ist der Richterbeschluss schon wegen seiner zu befürchtenden Wirkungen unglücklich: Sollte er die Rechtslage wiedergeben, dann müssten Foren und Weblogs, Nachrichten- und Meinungsportale und überhaupt alle Plattformen der Öffentlichkeit im Netz einer Vorzensur unterworfen - oder eben zugesperrt werden. Die praktische Folge wäre Letzteres. Der freien Meinungsäußerung käme ein wichtiges, weltweit sich rasant verbreitendes Medium abhanden, und der Internetwirtschaft zerbrächen etliche Geschäftsmodelle (Rezensionen bei Amazon, Nutzer-Communities und vieles mehr).
Und weil das dermaßen auf der Hand liegt, stellt sich die Frage, wie um alles in der Welt die Hamburger Entscheidung zustande kommen konnte. Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, kann da nur spekuliert werden. Naheliegend ist der Gedanke, dass die Richter einer falschen Analogie gefolgt sind. In Frage kommt die Vorstellung, eine Website sei so etwas Ähnliches wie ein Druckerzeugnis, über dessen Inhalte der Verleger in der Tat die Kontrolle hat. Ist sie aber nicht; vergleichen lässt sich eine Website eher mit einem Gebäude. Wer es errichtet, muss eine Hausordnung aufstellen und Methoden einführen, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren – das indessen ist stets nur post factum möglich und setzt, da es sich um Tausende, Hunderttausende oder mehr Besucher handeln kann,
die tätige Mithilfe der User
voraus. So halten wir es auch auf
ZEIT online
; neben den Kommentaren steht der Satz: „ Wir prüfen regelmäßig, ob sich beleidigende, strafbare oder obszöne Kommentare auf
ZEIT online
befinden und beseitigen sie unverzüglich. Sollten Sie einen solchen Kommentar entdecken, dann schreiben Sie uns bitte unter kommentare@zeit.de".
Insofern verfängt leider auch das Argument der Kritiker nicht, die dem Landgericht eine Regel aus dem Teledienstegesetz entgegenhalten. Sie verlangt von Internet-Providern, dass sie strafbare Inhalte abklemmen, sobald sie von ihnen erfahren. Veröffentlichungsformen wie Weblogs, Foren oder Nachrichtenwebsites unterscheiden sich von den Diensteanbietern indessen dadurch, dass sie Redaktionen haben. Für ihre Arbeit existieren noch keine einschlägigen Gesetzesnormen. Richtern ist daher, zumal ein so hohes Gut wie die Meinungsfreiheit in Rede steht, zur Vorsicht und Umsicht zu raten. In Hamburg haben sie es daran mangeln lassen.
- Datum 07.12.2005 - 12:25 Uhr
- Quelle (c) ZEIT online, 6.12.2005
- Kommentare 23
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Leider ist dieses Urteil ein Ausdruck unseres Rechtssystems mit seiner langsamen Vergreisung und der damit einhergehenden Weltfremdheit gegenüber den Entwicklungen der Technik. Es gibt leider immer wieder Richter, die ausschließlich mit Papier und Stift arbeiten. Dies ist sicher eine prinzipiell nicht schlechte Arbeitsweise. Allerdings ist sie nicht zeitgemäß, wenn man nur so arbeitet. Da auch eine Neueinstellung von jungen Richtern (Soweit sie es nach der üblichen Studiendauer noch sind. :-)) sehr zögerlich erfolgt, ist eine Änderung dieses Zustandes und damit derart weltfremder Urteile nicht absehbar.
Man könnte es auch positiv sehen. Die Webanbieter stellen ihre Foren, Blogs usw. nicht ein oder reduzieren sie. Stattdessen stellen sie Arbeitslose (Hiervon haben wir ja genug) zur Prüfung und ggf. Löschung der Inhalte ein. Dies ist wirtschaftlich für den Anbieter wahrscheinlch nicht empfehlenswert, aber was macht das schon ...
Wir prüfen jeden Artikel-Kommentar einzeln. Allerdings erst nach der Veröffentlichung. Die Kommentare bei "Ihre Meinung" werden alle per Hand freigeschaltet und vorher geprüft.
Auch mir und meinen Umfeld gefällt dieses Urteil nicht wirklich.
Aber ... was macht die FAZ oder die ZEIT, SZ, MM ... mit dieser - erfundenen - Anzeige: ??
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15 Stück Kalaschnikow neu
10.000 Schuß Munition
voll funktionsfähig, kein Nachbau
Übergabe nur persönlich im Raum XYZ
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Wir können es ja mal testen!
Frage an die Redaktion: Ist eine Zeitung verpflichtet Anzeigen vor der Veröffentlichung auf illegale Inhalte zu prüfen?
Grüße aus Frankfurt und in der Hoffnung das wir alle die 'nicht' in die Rubrik fallen für die hier Lösungen gefunden werden müssen auch auf Dauer unsere MEINUNG frei äußern dürfen
Michael Schulze
Herr von Randow, schauen Sie sich bitte mal an, wie die
die "Zeit" auf dieser Website mit kritischen Kommentaren
umgeht: Offensichtlich koennen die Redakteure der Artikel selbst
entscheiden , ob sie einen Kommentar dulden. Loeschen oder
Nichterscheinen wird mit technischen Problemen erklaert.
Fragen Sie mal Ihren Hospitanten "Webmaster".
Guenther Jacobs (langjaehriger Abonnent dieses liberalen
weltoffenen Blattes)
könnten Sie bitte noch das Alter des Richters nachreichen?
Eine andere plausible, nicht beleidigende Erklärung kann ich mir nicht vorstellen. Armes Deutschland.
Was für eine Frage! Selbstverständlich würde unsere Anzeigenabteilung so etwas ablehnen.
gibt es nicht; theoretisch nicht (Dualismus ) und praktisch schon gar nicht. Liberale Einstellungen erzeugen automatisch Kontrollinstanzen - das ist ein Naturgesetz! und nicht von Menschen gemacht! Also: Eingriffe von wem auch immer: ja, aber wiederum kontrolliert durch die, die für Freiheit stehen; nicht im Sinne von Anarchie, sondern eher im Sinne einer humanistischen Einstellung -huch, was ist das?
Wolf
Leider ist dieses Urteil ein Ausdruck unseres Rechtssystems mit seiner langsamen Vergreisung und der damit einhergehenden Weltfremdheit gegenüber den Entwicklungen der Technik. Es gibt leider immer wieder Richter, die ausschließlich mit Papier und Stift arbeiten. Dies ist sicher eine prinzipiell nicht schlechte Arbeitsweise. Allerdings ist sie nicht zeitgemäß, wenn man nur so arbeitet. Da auch eine Neueinstellung von jungen Richtern (Soweit sie es nach der üblichen Studiendauer noch sind. :-)) sehr zögerlich erfolgt, ist eine Änderung dieses Zustandes und damit derart weltfremder Urteile nicht absehbar.
Man könnte es auch positiv sehen. Die Webanbieter stellen ihre Foren, Blogs usw. nicht ein oder reduzieren sie. Stattdessen stellen sie Arbeitslose (Hiervon haben wir ja genug) zur Prüfung und ggf. Löschung der Inhalte ein. Dies ist wirtschaftlich für den Anbieter wahrscheinlch nicht empfehlenswert, aber was macht das schon ...
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