Tiere Hundegesetzbuch

Hamburg regelt neu, was Hunde dürfen: frei herum laufen. Und was ihre Halter können müssen: sie zurückhalten. Sonst wird's teuer

Eigentlich sollte das neue Hamburger Hundegesetz, das insbesondere einen generellen Leinenzwang, Chippflicht und eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund vorsah, schon im Januar 2006 in Kraft treten. Doch der Gesetzentwurf vom Sommer dieses Jahres war auf heftige Kritik von Tierärzten und Hundehaltern gestoßen: Zu teuer, in der Praxis nicht durchführbar, hundefeindlich urteilten die Betroffenen. Zudem war nicht geregelt, wer die Gehorsamsprüfung der Hunde abnehmen darf, die im Gesetzentwurf eine zwingende Voraussetzung zur Befreiung vom Leinenzwang darstellt. Ebenfalls strittig waren die mit der Befreiung von der Anleinpflicht verbundenen Kosten für die Halter.

Nun soll der modifizierte Gesetzentwurf im Januar verabschiedet werden und zum 1. April in Kraft treten. "Nicht nur nach den Beißattacken gegen Kindern mussten wir reagieren, sondern auch um die bisherige Verordnung, die vor Gericht oftmals angefochten wurde, durch ein Gesetz zu manifestieren", sagt Andreas Dressel, innenpolitischer Sprecher der in der Hansestadt oppositionellen SPD.

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Nach  hitzigen Diskussionen besteht der fraktionsübergreifende Konsens, nicht die große Masse der verantwortungsbewussten Halter für das Fehlverhalten einer kleinen Gruppe zu bestrafen, sondern einen Weg zu finden, der Hundehaltung in einer Großstadt weiterhin möglich macht. "Es war uns besonders wichtig, für die Hundehalter eine langfristige Lösung zu finden, so dass wir uns in diesem Fall auch nicht nur auf die Stimmen der regierenden CDU verlassen wollten", sagt Michael Fuchs, tierpolitischer Sprecher der CDU und einer der Architekten der neuen Gesetzesvorlage.

Zentraler Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist der Hundeführerschein. Mit ihm in der Tasche darf der Halter seinen Hund auch außerhalb der als "Hundewiese" ausgewiesenen Flächen, insbesondere auf den Gehwegen, weiterhin frei laufen lassen. "Dieser Führerschein bezieht sich allerdings immer auf das Gespann Hund und Führer", betont Dressel. "Es werden bei den Prüfungen aber Familientarife angeboten, damit es nicht zu einer Abzocke der Hundebesitzer kommt."

Doch zu den Kosten für die Führerscheine gibt es noch immer keine konkreten Angaben. "Zeitnah" sollen die Kosten bekannt gegeben werden, "die sich natürlich nicht an denen für einen Autoführerschein orientieren dürfen", wie Fuchs versichert.  Geplant ist keine behördliche Gebührenordnung, sondern, die Festlegung der Kosten den jeweiligen Prüfern zu überlassen. "Damit wollen wir erreichen, dass sich schnell realistische Preise einstellen und keiner auf Kosten der Hundehalter horrende Preise verlangt", sagt Dressel.

Ebenfalls noch nicht konkretisiert sind die Anforderungen an die Hunde. "Es reicht völlig, wenn der Hund ‚Steh', ‚Sitz', ‚Platz' und ‚bei Fuß' kann", meint Hundebesitzer Fuchs. "Entscheidend ist, dass der Hund gehorsam ist und keine Aggressivität zeigt."

Leser-Kommentare
  1. Ich wollte mich mal bedanken.
    Bei allen, die durch polemische Hertze einen vernünftigen Dialog zwischen allen Parteien bezüglich des Hungegesetzes verhindert haben.
    Und bei allen, die für dieses Hundegesetz gestimmt haben, welches von wenig Hundeverstand zeugt.
    Ich bin mir sicher, dass auch diejenigen Ihnen danken werden, die
    - plötzlich einen agressiven Hund haben, weil dieser seine Energie nicht loswerden kann, da er entweder an der Leine laufen oder sich auf zu kleinen Freilaufflächen bewegen muss
    - keine Freilauffläche in der näheren Umgebung haben
    - und besonders diejenigen, die gut erzogene Hunde hatten und sich jetzt keinen mehr anschaffen, weil artgerechte Haltung nicht mehr möglich ist.
    Ich habe Hamburg bis jetzt immer geliebt. Aber diese Liebe hat in einigen Punkten gerade einen heftigen Dämpfer bekommen.

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  • Quelle (c) ZEIT online, 9.12.2005
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