Justizirrtum Freispruch dank ZEIT-Recherche
Am Mittwoch wurde ein zu langjähriger Freiheitsstrafe Verurteilter wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen. Die ZEIT-Reporterin Sabine Rückert hatte nachgewiesen, dass der angebliche Vergewaltiger das Opfer eines Kesseltreibens scheinbar Wohlmeinender geworden war. Sie kommentiert den glücklichen Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens
Am 2. Mai 2002 veröffentlichte die ZEIT einen Artikel mit der Überschrift „Unrecht im Namen des Volkes“. Sein Thema war die Entstehung eines doppelten Justizirrtums: Zwei Männer waren aufgrund der Beschuldigungen derselben jungen Frau vom Landgericht Osnabrück nacheinander wegen mehrfacher Vergewaltigung zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Diesen Artikel hatte ich geschrieben, nachdem mir zu Ohren gekommen war, dass die Richter in den Hauptverhandlungen schwere Fehler gemacht haben sollten. Die Justiz selbst hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Mängel bei der Wahrheitsfindung des Osnabrücker Landgerichts festgestellt: Die Revisionen der beiden Männer waren vom Bundesgerichtshof verworfen worden, außerdem war das Wiederaufnahmegesuch eines der Verurteilten gescheitert. Ich machte mich auf die Suche und stieß bald auf eine Justizkatastrophe, die durch Dilettantismus und verbissenen Glaubenseifer angerichtet worden war. Als ich die Recherche abgeschlossen hatte, war ich sicher, dass beide Männer vermeidbaren Fehlurteilen zum Opfer gefallen waren. Sie waren die Opfer einer inkompetenten Kriminalpolizei, einer blindwütigen Staatsanwaltschaft, einer emotional ergriffenen Glaubwürdigkeitsgutachterin und einer unbeirrt auf Verurteilungskurs liegenden Strafkammer des Landgerichts Osnabrück geworden. Die Hauptbelastungszeugin hatte sämtliche Vergewaltigungen erlogen, da war ich mir ganz sicher. Und sie war in ihren Falschbeschuldigungen von einem Unterstützerkreis angeblich wohlmeinender Personen bestärkt worden, der sie mit gewissenlosen Methoden in der Rolle eines Vergewaltigungsopfers stabilisierte. Deshalb war in meinem Artikel von Anfang an von einem Justizirrtum die Rede – Justizirrtum ohne Fragezeichen.
Ich hatte mich mit meinen Recherchen an den Hamburger Verteidiger Johann Schwenn gewandt und ihn um Hilfe gebeten. Der stellte ein neues Wiederaufnahmegesuch für Bernhard M, einen der beiden Verurteilten, und es gelang ihm schließlich nach einem langen und schweren Kampf – gegen die offene Empörung der niedersächsischen Richterschaft und gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft Oldenburg –, die zuständige Kammer des Landgerichts Oldenburg von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen. Am Mittwoch, den 14. Dezember 2005 wurde Bernhard M. freigesprochen. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter des Wiederaufnahmegerichts dem zu Angeklagten Bernhard M., dass er nicht nur freigesprochen sei, sondern das Gericht seine Unschuld für erwiesen hält.
- Datum 01.04.2009 - 07:37 Uhr
- Quelle (c) ZEIT online, 16.12.2005
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Ich bin erschüttert welche Meinung hier manche Leser vertreten.
Wir sind in der Moderne und nicht in der Antike was die Rechtsprechung betrifft. Man kann hier, wie auch nirgents sonst, nach dem biblischen Satz Auge um Auge Zahn um Zahn verfahren. Wer so denkt und handelt tolleriert in meinen Augen auch die Todesstrafe bei Mord o.ä. Dingen.
Zu sagen wäre noch, dass 90% aller Opfer zu Tätern werden, und man in diesem Kontext eigentlich auch den Vater bedauern könnte.
mfg
Ich moechte mich dem vorangegangenen Schreiber anschliessen: es hat doch zumindest in einem Fall den Richtigen getroffen! Ich verstehe nicht, wie man das bemaengeln kann, im Gegenteil. Es war die einzige Moeglichkeit, diesen offenbar gefaehrlichen Mann unschaedlich zu machen. Selbst Opfer von Misshandlungen im Kindesalter, kann ich den unbaendigen Hass vollkommen nachvollziehen, das kenne ich auch. Und wenn es einen Weg gegeben haette, mich an meinen Peinigern zu raechen, ich waere ihn gerne gegangen. Aber misshandelte Kinder interessieren eben in Deutschland keine Sau, ich habe das auch erlebt.
Natuerlich verteidige ich das Maedchen nicht, und dass der Onkel mit hineingezogen wurde, war nicht ok. Aber sie sah wohl keine andere Moeglichkeit (siehe Artikel 2002, Brief des Onkels aus der Haft an Anwalt). Alles komplett nachvollziehbar.
Die Autorin des kommentierten Artikels hat in der Vergangenheit hervorragende Arbeiten abgeliefert, aber dieses Mal leider nicht. Dieses Mal hat sie unrecht.
Jedesfalls meiner Meinung nach.
Sie können scheinbar wirklich (wie Ihr name ja wohl auch ausdrückt) nur in Schwarz/Weiß-Bildern denken.
Noch schlimmer: Sie sind so einseitig fixiert, dass Sie nicht ein Mal wahrnehmen, dass der Text wirklich genau so einseitig ist, wie ich sagte (die paradoxe Darstellung Opfer/Täter ist genau so geschehen!).
was ist so schimm daran, wenn ich zu sagen wage, dass hier wesentlich mehr Hintergrund genannt werden kann, als das Schwarz/weiß-Bild in Ihrem Kopfe hergibt?
Dass Opfer gerade hier nicht unschuldig sind?
Sie bemühen sogar internationale Vergleiche, um meine Meinung zu diskreditieren ("Beschneidung afrikanischer Mädchen"),
warum gleich so weit?
Fangen Sie doch gleich hier in Deutschland an,
z.B. das Schwarz/Weiß-Denken sehr vieler selbsternannter Intellektueller im aktuellen Geschehen,
z.B. den Anti-US-Amerikanismus, der in deren Salons gepflegt wird (und natürlich die Glorifizierung der Mafiabanden im Irak ff).
Für mich ist es eben ein geistiges Armutszeugnis, wenn nur des "quot erat demonstrandum" zuliebe das Denkorgan abgeschaltet wird.
Menschen sind nun mal nicht in Logik einzuschachteln.
lef
Lassen Sie hier die Bibel in Ruhe. Levitikus (3. Buch Mose, also das Alte Testament) sagt:
19:17. "Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich ladest."
19:18. "Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR."
Anderseits, von wegen "Auge um Auge, Zahn um Zahn", lautet Artikel 823(1) des BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Das hat aber alles mit dem geschilderten Fall nichts zu tun. Das "Volk" hat beide Beschuldigten für etwas verurteilt, was sie nicht taten. Dass einer von denen für tatsächlich begangene Tat _nicht_ verurteilt wurde, macht die Sache nur noch schlimmer.
Ich seh's wie ihr.
M.E. hat der Vater seine Tochter erst in die psychische Verfassung gebracht, die ihm selbst dann zum Verhängnis wurde. Er hat das Geschöpf erzeugt, das ihn dann selbst gebissen hat.
Ich hatte auch so ein Exemplar zu Hause, von daher hält sich mein Mitleid für den Vater sehr in Grenzen.
Mit Selbstjustiz hat das nichts zu tun, eher schon mit Notwehr. Aber eigentlich kann man es nicht mal als Notwehr bezeichnen. Ich würde die Situation eher mit der eines Menschen vergleichen, der seinen Hund zur Kampfmaschine macht und dann selbst von ihr zerfleicht wird.
Der Vater hat ein Menschenleben vernichtet - und kein Schwein hätte es interessiert, wenn er nicht der Vergewaltigung bezichtigt worden wäre. Und ist es heute wirklich besser?`
Wenn ein Kind verhungert, ist das Geschrei (natürlich zu Recht) in der Gesellschft groß.
Wenn das gleiche Kind nicht verhungert, und weit unterhalb des emotionalen Existenzminimums bis ins Erwachsenenalter weiterexistiert, um dann noch ein paar Lebensjahre auf dem Drogenstrich weiter dahin zu vegetieren, dann hätte sich niemand für dieses Kind interessiert. Im Gegenteil, man wäre froh, wenn die Polizei den Junky aus dem eigenen Stadtteil entfernt und gründet noch ne Bürgerinitiative, die dabei nachhilft.
Ohne Zweifel ist die psychische Verfassung der Tochter vom Vater mitverschuldet und eine Tragödie.
Dies enthebt aber einen Rechtsstaat nicht von der Pflicht, auch Recht zu sprechen.
Sie sind ein treffliches Beispiel dafür, daß in unserer post- 68er- Gesellschaft Gerechtigkeit durch Mitleid als menschliche Haupttugend ersetzt wurde. Alle Furcht vor Bestrafung wird schwinden. Die neue Aristokratie wird exklusiv aus Einsiedlern, Tagedieben und Vollinvaliden bestehen. Der kurdische Intensivdealer, der schwarze Kokslieferant, der Grobian, die Hure, der Bandit, der gut zu seiner Mutter ist, das epileptische Mädchen, das mit Tieren umzugehen weiß, sie werden die Heldinnen und Helden der neuen Tragödie sein, während der General, der Staatsmann und der Philosoph längst die Zielscheibe jeder Farce und Satire bilden.
Wir haben doch für alles Verständnis, was dem Gutmenschen opportun erscheint!
\N
Paul, Du hast mich komplett missverstanden! Ich habe ueberhaupt nicht von all den schlimmen Fehlurteilen gesprochen, die Wildwasser und andere verbrochen haben. Das hast Du im Eifer nur hineininterpretiert. Mir ging es NUR um die Tatsache, dass manchen Taetern einfach nicht anders beizukommen ist!
Und ist es etwas bestritten, dass der Vater hier ein schlimmer Gewalttaeter war? Offenbar war das sogar dokumentiert, bloss hat das niemanden interessiert. Die Tat ins Sexuelle umzumuenzen war offenbar der einzige Weg fuer das urspruengliche Opfer, Recht zu bekommen.
Das heisst doch nicht, die anderen Verleumdungsfaelle (um die es hier ueberhaupt nicht ging!) irgendwie zu rechtfertigen! Nein, echt nicht.
Das, worauf Du anspielst, ist unbestritten, allerdings eine ganz andere Geschichte!
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