Sterbebegleitung Der Freundestod
Es gibt nicht nur „Dignitas“: Von der Öffentlichkeit unbemerkt betreut der Verein Ex International seit acht Jahren Sterbewillige in Deutschland
Mehrmals im Monat steigt Margit Weibel in Zürich in einen Zugwaggon und fährt nach Deutschland, nach Chemnitz beispielsweise. Dort findet die alte Dame mit Hilfe des Stadtplans zu einem fremden Haus und klingelt, sitzt wenig später in einem Wohnzimmer, zusammen mit einem Menschen, der sich nach dem Tod sehnt. Die beiden sprechen über das Leben, lachen und weinen, stundenlang. In solchen Gesprächen will Margit Weibel begreifen, warum der Mensch sterben will, möchte die „Zwischentöne hören“. Diese Zeit im Wohnzimmer, sagt sie, schütze sie davor, ihre eigenen Wünsche zu projizieren. „Niemand darf denken, er wisse, was für einen anderen richtig ist.“ Weibel ist die Vorsitzende von Ex International , einem Schweizer Sterbehilfeverein, der etwa 700 Mitglieder hat, fast alle in Deutschland, in Chemnitz, Leipzig, Hamburg beispielsweise, auch in den Kleinstädten Bayerns und Baden-Württembergs. Die meisten Suizidwilligen, sagt Weibel, seien zwischen 70 und 90 Jahre alt und wollten nicht an ihrer Krankheit sterben. Sie möchten sich selbst töten, an einem selbst bestimmten Tag. Deswegen treten sie dem Verein bei. Ein knappes Dutzend von ihnen lässt sich derzeit von Weibel oder einem ihrer vier Mitarbeiter betreuen. Ehrenamtlich, versteht sich.
Ihren Klienten in Chemnitz hat Weibel inzwischen oft besucht. Vielleicht wird sie ihm eines Tages bei seinem Suizid helfen. Sie sagt, sie seien Freunde geworden, sie telefonieren miteinander, schreiben sich Weihnachtskarten. Sie erzählt von einem anderen todkranken Deutschen, der sich schon das Rezept in der Schweiz geholt hatte und dann wieder nach Deutschland gefahren sei. „Ab und zu ruft er mich an“, sagt Weibel. „Es geht ihm gut.“
Weibel fühlt sich dazu verpflichtet, mit jedem Sterbewilligen alles zu besprechen, was ihm in Deutschland helfen kann. Sind die unheilbar Kranken palliativmedizinisch betreut, lindert also ein Arzt ihre Schmerzen und andere Krankheitsbeschwerden? Kümmert sich jemand um ihre psychologischen, sozialen und spirituellen Probleme? Gibt es eine Patientenverfügung? Welche Chancen lägen in betreutem Wohnen? Mancher jedoch habe bereits für sich selbst und mit seinen Ärzten all dies bedacht oder sogar angewandt. „Wenn jemand vor mir sitzt und sagt, er will nicht in ein Hospiz, kann ich noch versuchen, das Gespräch darüber zu suchen“. Mehr nicht.
Um von Ex International beim Suizid begleitet zu werden, muss der Sterbewillige eine schriftliche ärztliche Diagnose über eine unzumutbare Krankheit mit höchstwahrscheinlich tödlichem Ausgang vorlegen. Jährlich begleitet Ex International rund ein Dutzend Deutsche in den Tod. Mitte der 90er Jahre hatte der Arzt Julius Hackethal den Schweizer Pastor Rolf Sigg darum gebeten, sich in Deutschland zu engagieren. Sigg hatte zuvor den inzwischen größten Schweizer Sterbeverein Exit gegründet, der inzwischen 50.000 Schweizer Bürger als Mitglieder hat. Hackethal selbst konnte keine Sterbebegleitung anbieten, das hätte seine Approbation in Deutschland gefährdet. Er hatte sogar schon vor Gericht gestanden, weil ihm Sterbehilfe vorgeworfen wurden. Der Mediziner wurde aber 1997 Schirmherr von Ex International.
Ein Großteil der Menschen, die sich an Ex International wenden, weil sie mit dem Gedanken an den assistierten Suizid spielen, fahren für ihre letzten Stunden in die Schweiz. Das Geschehen ist dann in jedem Fall ein anderes, individuelles. Die Zeit bis zum Sterben ertrinkt in tiefen Gesprächen oder zerstäubt in Witzen. Jedes Mal jedoch stellt Weigel die letzte Frage: „Haben Sie es sich wirklich zu Ende überlegt? In einer Stunde ist es zu spät.“ Der Sterbewillige unterschreibt, dass er aus eigenem, freien Entschluss den Freitod wählt. Auch die Adresse des Arztes in Deutschland kommt auf den Zettel, für den Fall, dass die Berner Polizeibeamten, die den Todesfall wenige Stunden später protokollieren werden, Fragen an ihn stellen wollen. Und kurz vor dem Ende spricht jeder Sterbewillige noch mit einem Arzt in der Schweiz, der das Rezept für Natrium-Pentobarbital ausstellt, ein in hohen Dosen garantiert tödliches Schlafmittel.
Dass ein Mittel geschluckt wird, das den Magen beruhigt, ist wichtig. Für einen sicheren Tod. Auch dieser Satz gehört zum Repertoire: „Wenn Sie das jetzt schlucken, dann dauert es noch 45 Minuten.“ In dieser letzten dreiviertel Stunde geht Weibel manchmal in den nahe gelegenen Park - wenn Angehörige da sind. Manchmal wird sie gebeten zu bleiben. Gegen Ende der 45 Minuten löst sie etwa 10 Milligramm Natrium-Pentobarbital in einem Deziliter Wasser auf. „Ich setze den Menschen dann schon aufs Bett“, sagt Weibel. „Nach drei Minuten schläft er ein.“ Die Angehörigen bleiben im Raum. Friedvoll sei es. „Es gibt keinen Todeskampf.“
Wann immer möglich vergehen zwei Tage zwischen dem Arztbesuch auf Schweizer Boden und diesen Minuten des Sterbens. Aber wenn die Menschen sehr leiden, „wenn jemand beispielsweise „mit blutenden Wunden hier ankommt“, dann „geht auch alles an einem Tag“: der Arztbesuch am Morgen, das Rezept, die Apotheke und das Sterben kurz darauf, irgendwo in einer Wohnung in Bern.
„Ein begleiteter Suizid kann und darf nur die ultima ratio sein,“ sagt Weibel, doch wer den assistierten Suizid wünsche, dürfe daran auch nicht gehindert werden. In Deutschland setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) dafür ein, den begleiteten Suizid gesetzlich zu regeln. Die Bürgerrechtsbewegung mit ihren 38.000 Mitgliedern will das bis zur letzten Lebensminute reichende Selbstbestimmungsrecht des Menschen durchsetzen und absichern.
„Wir müssen zuerst überlegen, wie wir verhindern können, dass sich jemand umbringen will“, sagt Dietrich Kettler, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin . Er vermutet: „Die Vereine haben eher das Ziel, zum Suizid zu führen.“ Unter 1.000 schwerkranken Patienten seien jedoch etwa drei, die sich aktive Sterbehilfe wünschten. Kettler fordert, zugleich die ambulante Palliativmedizin zu entwickeln: „Menschen müssen zu Hause in Ruhe sterben können. “
Eckhard Nagel, kann nicht nachvollziehen, dass jemand in Deutschland den assistierten Suizid ermöglichen will: „Die Sterbeversorgung ist sehr professionell.“ Den Freitod müsse man respektieren als „autonome Entscheidung eines Menschen“. Den Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und begleitetem Suizid hält Nagel jedoch für konstruiert: „Ethisch betrachtet ist es das gleiche aktive Handeln wie bei der aktiven Sterbehilfe“. Nagel ist Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften und der Forschungsstelle für Sozialrecht und Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth und leitet zugleich das Transplantationszentrum und das Chirurgische Zentrum im Klinikum Augsburg. Seit 2001 ist Nagel im Präsidiumsvorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentags und Mitglied im Nationalen Ethikrat . Der Ethikrat beschäftigt sich seit gut zwei Jahren mit Sterbehilfe und wird im Frühjahr die Positionen seiner Mitglieder veröffentlichen. „Ich hoffe, wir werden keine Gesellschaft, in der Tötung zu einer legitimen Angelegenheit wird“, sagt Nagel. „Jede Art der Tötung ist inhuman.“
Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz verboten. Den begleiteten Suizid hat die Schweizer Regierung jedoch bereits 1918 legalisiert. Laut dem entsprechenden Gesetz gilt nicht nur „die Überredung zum Selbstmord“, sondern auch „die Beihülfe bei einem solchen“ als „eine Freundestat“. Strafbar sind jedoch eigennützige Motive: „Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt wurde, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft“, heißt es in Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Der zweite Schweizer Verein Dignitas , der es ebenfalls Deutschen ermöglicht, in der Schweiz assistierten Suizid zu begehen, ist wiederholt in die Schlagzeilen geraten, weil seine Mitglieder teilweise sehr hohe Summen an den Verein zahlen würden.
„Wir bekommen nur kleinere Spenden“, sagt Weibel. Würde jemand ihr eine größere Summe anbieten, sagt sie, würde sie ablehnen. Die Mitglieder von Ex International zahlen keine Beiträge, und wer den assistierten Selbstmord als Lebensende wählt, der finanziert ihn auch. „Ich habe doch kein Geschäft“, sagt sie. Ehe sie Mitglied bei Ex International wurde, hat Weibel „mehrere Menschen begleitet, die sehr schwer gingen“. Sie selbst ist Mitglied im Verein Exit, der nur für Schweizer Bürger offen ist. Wenn es bei ihr „mal soweit kommen sollte“, sagt sie, „habe ich keinen Zweifel, was ich dann möchte.“
- Datum 01.04.2009 - 07:37 Uhr
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- Quelle (c) ZEIT online, 4.1.2006
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Ich kann die Angaben auf der 1. Seite leider nicht bestätigen.Es findet keine ausreichende Prüfung statt und man geht mit einer Ablehnung sehr grosszügig um.Natürlich versteh ich das niemand verurteilt werden will!Allerdings ist das Thema nun mal ein emotionales und Leute die sich dem annehmen, sollten in der Lage sein zu streiten und sich zu engeagieren.
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