Zuwanderer Moslems unter Generalverdacht

Der baden-württembergische Fragebogen zur Einbürgerung ist diskriminierend und widerspricht der Verfassung, die er sichern will, meint Christine Jähn

Wer deutscher Bürger werden möchte, muss sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen. Welche innere Haltung dahinter steckt, sollen baden-württembergische Beamte seit Jahresbeginn anhand von 30 Fragen herausfinden. Doch wie lässt sich mit einem Fragenkatalog eine innere Haltung feststellen? Denn der Einzubürgernde wird sich einem solchen Gespräch wohl kaum völlig unvorbereitet ausliefern. Immerhin geht es um seine Zukunft.

Wie wenig solcherart Fragen geeignet sind, die Einstellung eines Menschen festzustellen, haben die Befragungen von Kriegsdienstverweigerern längst bewiesen. Broschüren, ältere Brüder, Freunde und Klassenkameraden wussten, wie man die scheinbar so entlarvenden Fragen richtig beantwortete. „Ich falle auf die Knie und bete“, soll eine gute Antwort gewesen sein, wenn man gefragt wurde, wie man bei Gefahr reagieren würde. Wer einen deutschen Pass will, muss sich in Baden-Württemberg nun auch Standardantworten überlegen.

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Da gibt es zum Beispiel die Frage Nummer 30: „Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?“ Einige Katholiken und Konservative würden sich ordentlich winden, bekämen sie diese Frage  gestellt. Ob die Täter der Anschläge vom 11. September 2001 und vom 11. März 2004 als „Terroristen oder Freiheitskämpfer“ bezeichnet werden sollen, will Frage 23 wissen. Wenn die Terroristen, vor denen solche Fragen uns schützen sollen, auch nur annähernd so verschlagen und gefährlich sind, wie man uns glauben macht, dann dürfte ihnen die richtige Antwort auch in diesem Fall wohl keine Schwierigkeiten bereiten.

Das eigentliche Problem des Fragebogens besteht jedoch in der Definition der Zielgruppe, an die er sich richtet. Der Schweizer, der Deutscher werden will, kann seine Ansichten zur Homosexualität auch weiterhin für sich behalten, es sei denn, er hat sich anderweitig verdächtig gemacht. Menschen jedoch, die aus einem der 57 Staaten kommen, die der islamischen Konferenz angehören, müssen generell Rede und Antwort stehen. Ihnen wird ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht. Diese Stigmatisierung qua Religion und Nationalität verletzt das Gleichheitsgebot. Und das ist in eben jenem Grundgesetz festgeschrieben, zu dem sich der Antragsteller bekennen soll.

Ob schon mal jemand in Baden-Württemberg auf die Idee gekommen ist, einen gebürtigen US-Amerikaner zu fragen, was er davon hält, dass die CIA Gefangenen über Grenzen verschleppt und in Verhören foltert? Der Leitfaden diskriminiert nicht nur die Antragsteller, sondern auch alle anderen Menschen muslimischen Glaubens. Ihnen wird unterstellt, potenzielle Terroristen und Verfassungsfeinde zu sein.

Verständlicherweise laufen die Muslime in Deutschland Sturm gegen diese Maßnahme. Der Fragebogen werde das Vertrauen der muslimischen Gemeinde in den Staat beschädigen, warnte Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime. Er erwägt nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Einbürgerungs-Fragebogen sei "eindeutig eine gesetzeswidrige Diskriminierung aller Muslime“. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll sieht das anders. Er verteidigt das Vorgehen als Schutz gegen Islamisierung.

Doch das Einzige, wovor diese Verordnung schützen kann, sind Dialog und Integration. Denn wenn das Vertrauen der großen Zahl der Muslime in den deutschen Staat schwindet, werden sie sich weiter in ihre Gemeinschaften zurückziehen, die sie dann sicherlich als schützender erleben werden.

Und durch die Hintertür ermöglicht der Leitfaden den Baden-Württembergern auch noch, Eingebürgerten ihren Pass wieder abzunehmen. Zwar heißt es im Grundgesetz: „Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Auf dem baden-württembergischen Frageformular wird aber schon mal gewarnt: „Unwahre Angaben“ können auch nach Jahren noch zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft führen.

Ob es grundsätzlich möglich ist, einem Menschen die Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht. Es geht um den Fall eines Nigerianers, der bei der Einbürgerung die Verdienstbescheinigung eines Namensvetters vorgelegt hat. Das Urteil wird wohl als Präzedenzfall für den Gesinnungstest gesehen werden. Falls es ihn dann noch gibt.

 
Leser-Kommentare
    • RDFan
    • 10.01.2006 um 13:08 Uhr

    Den Nerv-Faktor der Nazi-Keule bemaengeln meist diejenigen, die (noch) nicht merken, dass sie sich eben auch relativ leicht damit angreifbar gemacht haben. Und ebenso diejenigen beschweren sich dann haeufig genug ueber "Ideologie" und mangelnden Realitaetsbezug.

    Murx, in einem einzigen Satz drei "immer", ein "niemals" und ein "fast nie" gleichzeitig mit der unsaeglich daemlichen "Gutmenschen"-Bezeichnung unterzubringen, ist schon ein Leistung, die Deine Argumentation so richtig schoen gehaltvoll macht.
    Dazu noch den anderen mit Extremisten in einen Sack gesteckt - sauber. Das war die Nazi-Keule mit umgekehrten Vorzeichen.
    Fehlt leider noch die Argumentation in der Sache. Wenigstens ein bisschen.
    Wie sagte Iceman so schoen: Cool bleiben!
    Das geht, habe ich auch geschafft, jedenfalls ein bisschen... ;-)

    • moog
    • 07.01.2006 um 14:02 Uhr

    Sehr geehrte Frau Jähn,

    ich teile Ihre Ansicht insofern, als dass auch ich die Wirksamkeit eines solchen Fragebogens für zumindest zweifelhaft erachte.

    Verfassungswidrig wird er dadurch allerdings längst nicht.

    1. Der Gleibehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verlangt nämlich nicht, Menschen ausnahmslos gleich zu behandeln. Vielmehr verbietet er, gleiches willkürlich ungleich bzw. ungleiches willkürlich gleich zu behandeln. Da es bei Einwanderern durchaus einen Unterschied macht, ob jemand aus Neuseeland oder Afghanistan kommt, steht es dem Gesetzgeber auch frei, für diese verschiedenen Einwanderungsgruppen unterschiedliche Einbürgerungsverfahren zu entwickeln.

    2. Ebenso ist es durchaus zulässig, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn Sie durch falsche Angaben erschlichen wurde. Eine solche "Rücknahme" einer rechtswidrigen Einbürgerung ist verfassungsrechtlich unproblematisch, da eine rechtswidrige Einbürgerung auch nicht vom Schutz des Grundgesetzes umfasst ist.

    Bitte bringen Sie daher doch nicht vorschnell die Verfassung ins Spiel, wenn es genug andere Gründe gibt, den Fragebogen zu kritisieren. Mögen die Schöpfer dieses Fragebogens auch nicht besonders einfallsreich sein, Verfassungsbrecher sind sie noch lange nicht.

    • Norb
    • 09.01.2006 um 22:52 Uhr

    Also ich würde lieber in einem nazifreien Deutschland leben als in einem islamfreien Deutschland, das größte Problem in unserem Land sind doch echt mal die Nazis, sowie dieser unterbewusste Rassismus, der mir leider bei vielen Leuten auffällt, auch bei Politikern. Diese Vorurteile gegenüber Moslems sind doch echt unerträglich...
    Und man sollte sich doch mal fragen: Hängt religiöser Fanatismus vieleicht irgendwie zusammen mit Imperialismus?

    • RDFan
    • 09.01.2006 um 22:33 Uhr

    Okay, versuche ich mal, cool zu bleiben. Ich entschuldige mich für meinen
    kleinen Ausraster, ohne dabei in der Sache meine Meinung zu ändern.

    Dieser Fragebogen ist zwecklos im Sinne des Erfinders, da er keinerlei
    Schutz vor den angeblichen Gefahren, denen er entgegenwirken soll, bewirkt.
    Die durchaus möglichen positiven Nebeneffekte, dass sich eine Einwanderungs-
    williger mit unseren Werten etc. befasst, wiegt sicherlich nicht auf,
    dass er genau bezüglich dieser Werte - ich bleibe cool: - sehr zweifelhaft
    ist. Zum einen werden eben nicht Kenntnisse, sonder bestimmte Einstellungen
    abgefragt. Die Fragen lauten eben nicht "sind Sie sich darüber bewußt, daß
    in Deutschland das und das gilt?". Sondern es wird verlangt, *bestimmte*
    Einstellungen überzeugend zu äußern, die in unserem Land eigentlich durch
    die Meinungsfreiheit und das Recht auf eigene Perönlichkeit geschützt sein
    sollte.
    Solange ich gegen kein Gesetz verstoße, dürfte ich Homosexuelle durchaus
    für "miese Schwuchteln" oder wahlweise "von Gott verstoßen" halten.
    Und was ich denke, wenn meine 12jährige Tochter sich genauso kleiden
    will, wie die anderen halbnackten, Nicht-wissen-was-sie-tun-Kiddies, geht
    ebenfalls kein Amt etwas an.
    Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht, welche Gesinnung da
    abgefragt werden soll? Wieso glauben die Verfechter eines derartigen
    Fragebogens, daß die Einstellung, die sie abfragen wollen, diejenige ist,
    die in Deutschland zu gelten hat? Da komme jetzt bitte niemand mit
    gesundem Menschenverstand oder Mehrheiten in Umfragen. Hier haben auch
    Minderheiten Rechte, ergo darf jeder über die Bedeutung von Beleidigungen,
    Homosexualität, schickliche Kleidung, den Wert der Demokratie, den "Unwert"
    einer Religion, usw. denken, was er will. Lediglich was er tut, ist justiziabel.
    Und meines Wissens nach fragt in Kanada oder den USA auch niemand Einstellungen
    ab (vom Bekenntnis zur Verfassung abgesehen, und das gibt es auch bei uns
    heute schon).

    Nochmal: Ginge es tatsächlich um die Sache, den Schutz, wäre man nach kurzer
    Bedenkzeit von diesem Blödsinn abgekommen. Aber es geht eben nicht darum,
    sondern darum, "dem Volk" (oder was man dafür hält, vielleicht ist es nur
    der "Stammtisch" oder ein bestimmter Teil des Volkes?) zu zeigen, daß man
    "etwas tut gegen die Bedrohung".

    Den tieferen Sinn, denn Du unterstellst, festzustellen, "ob jemand ÜBERHAUPT
    kompatibel ist mit den Grundwerten unserer Gemeinschaft" ist absolut vermessen.
    Das schaffen selbst wissenschaftliche Verfahren noch nicht.

    Und die Tatsache, daß man sich nur auf Einwanderer aus islamischen Ländern
    bezieht, ist schon ziemlich dreist. In der Auseinandersetzung über den Irak-
    Krieg, gab es nicht wenige ernstzunehmende Zweifel an den transatlantischen
    Gemeinsamkeiten bezüglich bestimmter "Grundwerte unserer Gemeinschaft". Also
    auch ein Gesinnungstests für Einwanderer aus den USA oder Italien?
    Komischerweise nicht.

    Zu den Kriegsdienstverweigerern: Ein geradezu perfektes Beispiel. Auch hier
    sollte eine Gesinnung geprüft werden. Und es ging in die Hose. Warum sollte
    es bei diesem Gesinnungstest anders sein? Ob die Bewerber rein oder raus
    wollen, hat mit der Wirksamkeit des Tests nichts zu tun.

    Und nur nebenbei: Kriegsdienstverweigerer entziehen sich nicht "dem System".
    Im Gegenteil, ihre Chancen auf "Untauglichkeit" und "9 Monate Abreißen" und
    was der Tricks der Möchte-so-ungern-Vaterlandsverteidiger mehr ist, sind
    im Augenblick der Verweigerung so gut wie Null. Darüber sind sie sich
    im Klaren und entscheiden sich dennoch *für* den Zivildienst.

    Viel cooler geht nicht. ;-)

  1. Sie schreiben, Sie hätten "seit langem von keinem katholisch-protestantisch-konservativ[en] .... Massenmord" erfahren.

    Ist Ihnen etwa entgangen, dass es ohne den Jahrhunderte langen Antijudaismus der christlichen Kirchen den Holocaust wahrscheinlich nie gegeben hätte? Lesen Sie bitte den Text

    http://www.judentum-proje... ,

    bevor Sie Ihre Ansicht bekräftigen.

    Wollen Sie etwa leugnen, dass die antidemokratischen Kräfte aus dem national- und klerikal-konservativen Lager entscheidend an der "Machtergreifung" Hitlers mitgewirkt und den Vernichtungskrieg im Osten - zumindest so lange er siegreich verlief - frenetisch bejubelten? Oder ist Ihre historische Erinnerungsspanne momentan einfach ein wenig kurz geraten (was ich zu Ihren Gunsten einstweilen annehmen möchte)?

    Wohl kaum eine Religion oder sonstige Weltanschauung kann von dem Verdikt freigesprochen werden, dass sich fanatisierte Gläubige/Anhänger in ihrem Namen zu furchtbaren Untaten (haben) hinreißen lassen. Das gilt auch,
    aber eben nicht nur für den Islam.

    Keine Frage: Unser Gemeinwesen muss Menschen, die anderen Schaden zufügen, gegenüber mit den gesetzlich dafür vorgesehenen Sanktionen begegnen. Keiner soll sich gegenüber Polizei und Justiz, wenn ihm die Bestrafung seiner (Un-)taten droht, entschuldigend oder rechtfertigend auf seine Religionszugehörigkeit und/oder Kultur berufen dürfen. Aber bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung, und eine pauschale Vorabverurteilung oder -verdächtigung bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Kultur oder Religionszugehörigkeit ist - ob nun legal oder nicht - schlicht und ergreifend zutiefst unanständig.

  2. Wenn schon Fragebogen oder Test,dann sollten alle die sich einbuergern wollen geprueft werden ob sie deutsche Gesetze und Sitten akzeptieren.Allerdings ist das keine Garantie.

  3. Das Handeln der initiierenden und verantwortlichen Politiker und Beamten ist beschämend. Ein weiterer Beweis dafür, daß sich in bestimmten politischen Millieus seit 33, in der Staatsbürokratie und der Bürgerschaft, nicht viel geändert hat.

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  • Serie cvd
  • Quelle (c) ZEIT online, 6.1.2005
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  • Schlagworte Ulrich Goll | Staatsbürgerschaft | Baden-Württemberg
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