Auskunftsrecht Was hat der Staat zu verbergen?

Das Informationsfreiheitsgesetz trat am 1. Januar in Kraft, doch das Bundesinnenministerium versucht, die Nutzung zu erschweren

Fünf Euro für eine einfache Farbkopie, das ist ein stolzer Betrag, den die Gebührenverordnung des Bundesinnenministeriums (PDF) zum Informationsfreiheitsgesetz da festgesetzt hat. Das Gesetz regelt das "Informationsfreiheit" genannte Recht, Unterlagen der Behörden und Ministerien einzusehen, selbst wenn der Antragsteller nicht persönlich betroffen ist. Über 20 Jahre dauerte die parlamentarische und außerparlamentarische Auseinandersetzung um die Einführung eines solchen Gesetzes, unter Mithilfe der FDP-regierten Bundesländer passierte es als letztes rot-grünes Gesetz im Sommer Bundestag und Bundesrat. Doch nun hat das Innenministerium die Nutzung so teuer gestaltet, dass viele Bürger abgeschreckt werden dürften.

Vor allem Journalistenverbände hatten Druck auf die Bundespolitik gemacht. Sie forderten bessere Möglichkeiten der Recherche; bislang war es schwierig gewesen, Einsicht in Unterlagen des Bundes zu erlangen. Im Beamtenapparat indes würde die Befürchtung geäußert, dass man in Anfragen förmlich ersticken werde. Allerdings existieren in einigen Bundesländern seit Jahren solche Gesetze, dasjenige in Brandenburg hat sogar Verfassungsrang - der befürchtete Verwaltungskollaps blieb indessen aus.

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Die Ablehnungsfront hielt schließlich nicht, aber die Gegner des Gesetzes konnten doch noch gewisse Erfolge verzeichnen. Zahlreiche Ausnahmeregelungen hat der Gesetzgeber in das Paragraphenwerk eingefügt: Ob Geschäftsgeheimnisse oder Belange der inneren Sicherheit, Deutschlands Verwaltung muss sich auch mit dem neuen Gesetz nur selten in die Karten schauen lassen.

Zum Lager des hinhaltenden Widerstands zählt offensichtlich das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble, dessen Partei immer gegen das Gesetz war. Die Gebührenordnung stellt das unter Beweis. Bis zu 500 Euro kann allein die Erteilung schriftlicher Auskünfte kosten, wenn "deutlich höherer Verwaltungsaufwand" betrieben werden muss. Und die Herausgabe von Akten kann noch einmal mit dem selben Betrag zu Buche schlagen. Gleiches gilt für die Einsichtnahme bei Behörden. Hinzu kommen Kosten für Auslagen.

"Natürlich hängt der Umfang, in dem von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht wird, maßgeblich auch von den Kosten ab, mit denen die Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen rechnen müssen", sagt Ira von Wahl, Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar. Aus Kanada und Irland ist bekannt, dass die Einführung von Gebühren dazu geführt hat, dass das Gesetz wesentlich seltener genutzt wurde. Dabei ist das Erheben von Gebühren meist widersinnig: Die Verwaltung der Gebühren kostet im Regelfall mehr, als auf diesem Weg einzunehmen ist.

Leser-Kommentare
  1. Kontrolle ist besser.
    Wie es sich zeigt scheint noch immer viel mehr hinter den Fassaden zu stecken, als diese bereit sind zu zeigen. Viel gemauschel und Geheimniskrämerei anstatt offene und ehrliche Politik.
    (IRONIE)
    Immerhin kann man sich jetzt Weltweit damit brüsten auch ein solche Gesetz zu haben. Wenn das schon in Mexiko klappt, dann doch wohl erst recht in Deutschland.

    (IRONIE ende)

    Hier gilt gleich mit Gebühren abschrecken und den Leuten die Rechte gleich wieder madig machen.
    Am Ende würde der Bürger das Gesetz wohl auch noch nutzen und gegen die "preussische" Obrigkeit seine Rechte einfordern.

    Grausig, Einfach nur grausig.
    Vertrauen in Verwaltung und Politik habe ich schon lange nicht mehr. Aber auch nicht in Lobbygruppen, Studienverkäufer und Industrie und Wirtschaftsinteressenverbände.

    • etiam
    • 11.01.2006 um 15:01 Uhr

    Wie normal es uns doch erscheint, dass die vom Volk gewählte und vom Volk bezahlte Regierung dem Volk den Einblick in seine Tätigkeit möglichst umfassend verwehrt (Wo war denn der Aufschrei, dass der Toll-collect Vertrag geheim blieb?)

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