Gesundheitsreform Holländische Kopfversicherung
Ist eine gesundheitspolitische Einigung zwischen Schwarz und Rot möglich? Eine Analyse
Tausende von Ärzten demonstrieren in dieser Woche gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung - und ernten Schweigen. Die Koalition spricht nicht mehr über die Reform, jedenfalls nicht laut.
Dabei hatten die Koalitionäre noch für das erste Halbjahr des Jahres eine große Reform angekündigt. Die Fraktionsvorsitzenden der Union und der SPD, Volker Kauder und Peter Struck, hatten sich der Sache persönlich angenommen. Doch schon während der Kabinettsklausur in Genshagen kam das Thema nur am Rande vor; nun ist es offenbar auf die Zeit nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 26. März verschoben.
Keineswegs!, widersprechen die Fachpolitiker der Fraktionen. "Diese interne Debatte lässt sich nicht aufhalten, auch nicht von Landtagswahlen", sagt beispielsweise Annette Widmann-Mauz, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zu
ZEIT online
. Auch Karl Lauterbach, sozialdemokratischer Gesundheitsfachmann und Berater von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), beteuert, man werde die Wahlen nicht abwarten. "Gegenwärtig hat aber niemand eine Idee, wie man aus dem Konflikt herauskommen soll", sagt Lauterbach zu
ZEIT online
.
In den Gesprächen über Kompromisslösungen ist in Berlin mittlerweile vom "niederländischen Modell" die Rede. Das Land stand jahrzehntelang vor ähnlichen Problemen wie Deutschland: hohe Gesundheitskosten von fast zehn Prozent des Bruttosozialprodukts, zu geringe Einnahmen, schwerfällige Strukturen. Schuld daran waren die Deutschen. Sie schufen während der Besetzung zwischen 1940 und 1944 ein Versicherungssystem bismarckschen Zuschnitts, mit einer allgemeinen Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, einer einkommensabhängigen Beitragsbelastung und einem privaten Versicherungsmarkt für Beamte und Besserverdienende. Auch wenn sich das System in den sechzig Jahren seit Ende des Krieges anders entwickelte als hierzulande, blieb die Grundstruktur doch erhalten.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regeln. Die Niederlande trennen nun zwischen Basisversorgung und zusätzlicher Eigenvorsorge, die Gesundheitsversorgung für Kinder wird aus Steuern finanziert. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen wurden abgeschafft. Stattdessen bieten Privatunternehmen die Versicherungsleistungen an.
Was aber nicht heißt, der Sozialstaat habe sich zurückgezogen. Jeder Niederländer muss krankenversichert sein. Die Basisversicherung kostet etwa neunzig Euro im Monat. Dafür erstatten die Krankenkassen Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte, auch Ausgaben für Arzneimittel, Hilfsmittel, Teile der Zahnbehandlung, Krankentransporte, Mütterversorgung und Geburtshilfe, Ernährungsberatung und Teile von Heiltherapien. Und die Kassen sind verpflichtet, jedermann ungeprüft aufzunehmen.
Zusätzlich zu der Prämie zahlen Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Beitrag. Der liegt gegenwärtig bei 6,5 Prozent und wird vom Arbeitgeber erstattet. Selbstständige und Freiberufler zahlen einen verminderten Beitrag, für Sozialhilfeempfänger kommt der Staat auf.
Das also könnte der lange gesuchte Kompromiss sein: Nicht Kopfpauschale oder Bürgerversicherung, sondern Gesundheitsprämie
und
einkommensentsprechender Beitrag.
- Datum 11.01.2006 - 12:27 Uhr
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- Quelle (c) ZEIT online, 18.1.2006
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Verbindet man den Gedanken, die Gerechtigkeitsfrage allein mit dem Steuersystem zu lösen (und damit für mehr Transparenz zu sorgen) mit dem Gedanken der Gesundheitsprämie als Versicherungs-
element, so liegt ein Modell nahe, das auf gesamtwirtschaftlicher Ebene der Krankenversicherung für Beamte ähnelt.
Ein Vorschlag zur Auflösung der Problematik:
Grundsätzlich muss jeder Bürger eine Pflichtversicherung mit einer geringen Versicherungsprämie abschließen. Die Kassen müssen im Wettbewerb jeden Bürger aufnehmen (Kontrahierungszwang). Die Versicherungsprämie deckt einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten (x, oder beispielsweise 30 v.H.) ab. Die von den Krankenkassen für diese anteilige Abdeckung der Krankheitskosten berechnete Prämie unterliegt dem Wettbewerb der Kassen: sie beträgt bei der Kasse A z.B. 50 Euro (ein genaueres Niveau müsste man in einer Modellrechnung ermitteln). Der Wettbewerb der Kassen kann dann zwar die Versicherungsprämie senken (z.B. bietet Kasse B einen Beitrag von 48 Euro für die 30-v.H.-Absicherung an). Der (hier beispielsweise mit 30 v.H.) festgesetzte Anteil der Abdeckung der Krankheitskosten durch die Krankenversicherung steht für den Wettbewerb der Kassen aber nicht zur Disposition.
Der Patient bekommt wenn er die Erstattung von Krankheitskosten in Anspruch nimmt - 30 v.H. seiner Krankheitskosten von der Krankenkasse erstattet, der Rest (also y - im Beispiel wären dies 70 v.H.) wird direkt aus dem Staatshaushalt gezahlt. Für den 70-v.H.-Anteil aus der Staatskasse fließen dagegen keine separaten Beiträge zur Kranken-versicherung - dies ist der Vorteil, dass kein Solidarausgleich berechnet und geleistet werden muss, die Finanzierung erfolgt durch die allgemeine Steuererhebung. Ein Selbstbehalt - falls der Patient seine Rechnung selbst bezahlt - lässt sich sowohl für die Versicherungsprämie, als auch für den Steueranteil einrichten. Bei der Versicherungsprämie ist damit auch eine Erstattung unmittelbar einsichtig auch hier können die Kassen mit verschiedenen Modellen untereinander in Wettbewerb treten.
Auch bei dem steuerfinanzierten Teil kann man eine Prämie definieren - die z.B. als Steuerrückerstattung dem Bürger bei Nichtinanspruchnahme der Kranken-versicherung zufließen könnte. Damit erhalten insbesondere auch Geringverdiener, die bisher keine Arbeitnehmersparanreize haben, genügend Motiv und Anreiz zum Einsparen bei den Krankheitskosten.
Es erfolgt also in dem Modell nicht eine Subventionierung der "Geringverdiener" mit dem bürokratischen Umweg des Solidarausgleichs, sondern es erfolgt eine Zahlung an die tatsächlich Kranken entsprechend dem Bedarf. Der fragwürdige und kaum zufriedenstellend zu bewältigende Verwaltungsaufwand der Zurechnung von Steuermitteln auf bedürftige Beitragszahler, der überflüssige Transfer der Mittel aus dem Steuertopf über die Geringverdiener an die Krankenkassen entfällt. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch: In die Subventionierung von Beitragszahlungen lassen sich keine Arbeitnehmersparanreize einbauen, Kürzungen an dieser Stelle würden mit Sozialabbau etikettiert. Die Versicherungsprämie in dem vor-gestellten Modell ist gering und tragbar, reicht daher aber nicht zur Finanzierung der gesamten Ausgaben für die Gesundheitsversorgung aus. Entsprechend der Finanzierung des öffentlichen Teils der Ausgaben für Gesundheit ist eine Anpassung im Staatshaushalt erforderlich. Dabei steht an erster Stelle die Kürzung von anderen Ausgaben (Subventionen), daneben könnte eine Anpassung der Steuereinnahmen (z.B. Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes) nötig sein. Dabei sollte man dies ist offenbar auch vereinzelt Wille in allen politischen Lagern eine umfassende Steuerreform mit deutlichen Vereinfachungen in Angriff nehmen, die vor allem Ausnahmetatbestände und Verzerrungen beseitigt, die Einkommensteuerprogression abflacht und vielleicht sogar in die Richtung einer allgemeinen Konsumsteuer mit Befreiung der Ersparnis von der Besteuerung geht. Vielleicht könnten damit entsprechende Tendenzen in den USA von einer deutschen Wirtschaftspolitik überholt werden.
Die Frage der Gerechtigkeit dieser Art von Finanzierung im Gesundheitswesen wird jedenfalls Teil der Frage der Gerechtigkeit des Staatshaushalts insgesamt und ist auch nur in diesem Zusammenhang zu beantworten. Wird hier eine akzeptable Lösung gefunden, so ist die Frage nach einer gerechten Finanzierung der Kranken-versicherung dadurch mit beantwortet. Die teilweise Überführung der Kranken-versicherung in den öffentlichen Haushalt wäre mit einer entsprechenden Entlastung der Arbeitnehmer im Vergleich zu den bisherigen Krankenversicherungsbeiträgen, der Auszahlung der bisherigen Arbeitgeberbeiträge und evtl. einer Erhöhung des Kindergeldes zur Finanzierung der anteiligen Kinderbeiträge zu verbinden. All dies ist zusammen mit einer umfassenden Steuerreform zu sehen und möglichst gemeinsam in Angriff zu nehmen, der daraus resultierende Effekt dürfte dem eines Befreiungsschlages gleichkommen.
Viele Arbeitnehmer, die sich in Umfragen entsprechend der darauf abzielenden Fragestellungen - bisher für die Bürgerversicherung mit höheren direkten Belastungen der Besserverdienenden ausgesprochen haben, werden vielleicht noch einmal nachdenken, wenn klar wird, dass beim hier vorgeschlagenen Modell bei der nächsten Lohnerhöhung nicht - wie schon jetzt und auch bei der Bürgerversicherung - automatisch mehr für die Krankenversicherung gezahlt werden muss, sondern netto mehr verbleibt.
Elemente der Lösung sind also zum Einen die Abkoppelung der Versicherungsbeiträge von der nominalen Einkommensentwicklung - mit entsprechend positiven Anreizen für das Wirtschaftswachstum und zum Anderen die Ablösung der geplanten Umverteilung innerhalb der Beitragszahler hin zu einer direkten Unterstützung der Bedürftigen durch die rein steuerfinanzierte zweite Komponente des Modells. Diese Art von Umverteilung macht auch die gesamte Aufgabe der Lastverteilung für den Staat tendenziell einfacher und vor allem auch transparenter. Die Diskussion kann sich auf ein "gerechtes" und vor allem durchschaubares Steuersystem zur Finanzierung aller Leistungen, die durch den Staat erbracht werden sollen, konzentrieren - die Diskussion um die Finanzierung nach der Leistungsfähigkeit findet für die Finanzierung des gesamten Blocks öffentlicher Leistungen und nicht für jede Leistung gesondert statt - die hier geführte Diskussion ist nur eine von vielen.
Bei einer Zweiteilung der Lösung in Versicherungsprämie und Steuer-Finanzierung kann und muss es - neben einer tragfähigen Finanzierungslösung, bei der alle Beteiligten an Kostensenkungen interessiert sind - gleichzeitig durch Wettbewerbselemente und Anreize für kostenbewusstes Verhalten auch zu Fortschritten beim Kernproblem, nämlich der Korrektur der Ausgabendynamik, kommen. Auch die medizinisch-technische Entwicklung ist dann in diesen ökonomisch sinnvollen Weg eingebunden. Das Modell wird die Suche nach kostengünstigen Lösungen beim medizinischen Fortschritt beflügeln und Deutschland vielleicht auf diesem Gebiet einen Innovationsvorsprung bringen.
Der Vorschlag lässt in diesem grundsätzlichen Stadium einige Fragen offen, die weitere Überlegungen und Berechnungen erfordern, die auf verschiedene Art und Weise gelöst werden können, die aber die Grundrichtung des Modells und seine Vorteile nicht tangieren.
Die offenen Fragen betreffen die Quantifizierung der Versicherungsprämie und der Anteile der von den Versicherungen und vom Staat aufzubringenden Beteiligungen an den Krankheitskosten sowie die Höhe des Selbstbehalts. Weiter wären Fragen um die Stellung der Privaten Krankenversicherung zu klären; grundsätzlich könnten diese in das künftige gesetzliche System als Wettbewerber einbezogen werden. Zu diskutieren ist die Ausgestaltung der Prämie oder Anteile für Selbständige und Beamte, die bisher statt eines Arbeitgeberanteils einen Teil ihrer Krankheitskosten aus der Staatskasse erstattet bekommen; an dieser Stelle bisher jedoch nicht mit einem Selbstbehalt ökonomisch agieren können (beim Versicherungsanteil der Beamtenlösung wird dies m.E. erfolgreich praktiziert).
Die Wartezeiten sind in England deutlich zurueck gegangen. Allerdings nach immer nicht befriedigend niedrig, da nach jahrzehntelanger katastrophaler Finanzierung bis in die 90er Jahre strukturelle Probleme bestehen, die nicht von heute auf morgen behoben werden koennen.
Ausserdem muss man beachten, dass der National Health Service nur die Grundversorgung abdeckt.
Das neue Gesundheitssystem in den Niederlanden wurde zum 1.1.2006 eingeführt und muss sich nun erst einmal bewähren. Diejenigen, die bisher über die Krankenkasse versichert waren, zahlen jetzt mehr als vorher, und man befürchtet große Gruppen von Unversicherten. Bevor man dieses System als Vorbild nimmt, sollte man abwarten, ob es überhaupt funktioniert. Grundsätzlich geht das niederländische Gesundheitssystem von ganz anderen Anfangsbedingungen aus. Einmal ist da das Hausarztsystem, das bedeutet, dass man einen Facharzt (auch z.B. einen Kinderarzt) erst nach Überweisung aufsuchen kann. Medikamente auf Rezept können nur in der Apotheke abgeholt werden, bei der man registriert ist. Dann gibt es viel weniger Vorsorgeuntersuchungen, da steht Deutschland wohl an der Spitze. Zahnarztkosten werden nur mit einer recht teuren Zusatzversicherung ganz bezahlt, sonst zahlt man selbst mindestens 25% jeder Rechnung. Man müsste in Deutschland also schon bereit sein, auf sehr viele Dinge zu verzichten.
Holländische Kopfversicherung ein Modell für Deutschland?
Jeder, arm oder reich, zahlt dieselbe hohe Prämie. Das klingt zunächst demokratisch und sozial,ist es bei näherem Hinsehen jedoch nicht. Denn immer mehr Bürger können die monatliche Prämie von ca 90 euro erst gar nicht aufbringen. Das haben wohl auch die christdemokratisch-neoliberalen Reformer vorausgesehen und dafür den Versorgungszuschlag bedacht. Auf Antrag dies führt zu einer enormen Bürokratisierung- bekommt man rund 34 euro monatlich vom Finanzamt überwiesen. Wenn dieser Betrag nicht im Bermuda-Dreieck gestiegener Lebenshaltungskosten verschwindet, kann er zur Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämie zu ungefähr einem Drittel beitragen. Die anderen Zweidrittel bedeuten eine Verdopplung der bisherigen Nominalprämie für die Basisversicherung. Hinzu kommen die einkommensabhängigen Prämien, die zwar dem Sozialhilfeempfänger erlassen werden, den Niedriglöhnern, Zeitarbeitern hier ist Holland ja europäischer Spitzenreiter- und den Ich-AG Unternehmern mit Einkünften rund um das Existenzminimum aber zu 4,5% zu Buche schlagen und vom Finanzamt mit dem Einkommenssteuerbescheid vorab nach Schätzung der zu erwartenden Umsätze schon mal eingefordert werden.
Wer im Laufe des Jahres keine Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 255 Euro zurück. Diese sogenannte No-claim-Regelung führt dazu, daß (chronisch) kranke Menschen an der Rückgabe an gesunde Menschen mitbezahlen.
Viele notwendige medizinische Leistungen sind nicht im Basispaket enthalten, sondern nur durch Zusatzversicherungen abzudecken. Beispielsweise Zahnbehandlung für Erwachsene, Brillen oder zum Beispiel Physiotherapie. Die Kassen sind zwar dazu verpflichtet, Bürger in die Basisversicherung aufzunehmen, sie können ihnen den Zugang zur Zusatzversicherung jedoch verweigern. Die Kassen nehmen darüberhinaus die Rolle des Arztes ein: so kann es vorkommen, daß Patienten nicht die Behandlungen vergütet bekommen, die ein (Haus-) Arzt nötig findet, zum Beispiel, weil die Versicherungsgesellschaft mit dem Krankenhaus, in das der Hausarzt verwiesen hat, keinen Vertrag abgeschlossen hat. Kurzum: bei der neuen holländischen Kopfversicherung handelt es sich um ein kompliziertes überbürokratisiertes und unsoziales System. Vermutlich wird die Zahl der Unversicherten auch in den Niederlanden amerikanische Dimensionen annehmen und werden die Versicherungen kartellmäßig die Höhe der Versicherungsprämien miteinander poldermodellmäßig regeln. Erste Geheimabsprachen unter den Verischerungsträgern für die Prämien ab 2007 sind in der holländischen Presse schon kolportiert worden. Vom holländischen Modell lernen kann man mithin das Folgende: die Ärzte sind dagegen, die Patienten sind dagegen. Die landesweite Bürgeriniative `Aktion Notbremse´ fordert ein einkommensabhängig finanziertes Gesundheitssystem ohne No-Claim-Regelung auch wenn manchen dies wie die Quadratur des Kreises vorkommen mag.
Reinhold F. Bertlein, Amsterdam
Wie kann man aber die Bundeslaender zufriedenstellen, wenn sie jedes System, in dem sie regelmaessige Beitraege fuer ihre Beamten zahlen muessen, ablehnen? Eine Ausnahmeregelung fuer Beamte waere hier wohl nicht im Sinne der Reform.
Dann bleibt wohl nur noch etwas weiter als die Niederlande zu schauen, ueber den Aermelkanal, wo die Grundversorgung generell aus Steuermittel finanziert wird. Natuerlich hat das englische System nach Jahrzehnten chronischer Unterfinanzierung einen schlechten Ruf. Der Zustand hat sich allerdings in der Regierungszeit von Premierminister Blair deutlich verbessert und waere vielleicht heute einen Blick Wert.
Auf der Grundlage des niederländischen Modells lässt sich diskutieren. Es verbindet Wettbewerbselemente mit einer Grundsicherung für alle. Das Problem der Beschäftigten der Bundesländer dürfte in einer großen Koalition zu lösen sein. Das Problem einer effizienten staatlichen Aufsicht der privaten Anbieter und die Gewährleistung polypolistischer Marktstrukturen sollten demnach Priorität bei den Überlegungen haben.
Das "Solidarprinzip", das Vielbeschworene, ist nichts anderes als eine verkleidete Steuer auf höhere Einkommen. Dieses sollte man zugeben. Dann sollte wegen der begrenzten Mittel auch ehrlich gesagt werden, daß eben nicht mehr alles medizinisch Wünschenswerte bezahlt würde. Ein so übersichtliches System würde mehr Selbstverantwortung bringen und auch eine echte Solidarität der "Besserverdienenden" ermöglichen.
Oder ist nicht viel mehr das Problem, dass nur das Geld im Mittelpunkt der Betrachtung steht und nicht der Patient (Versicherte)? Man denke nur an die letzte sogenannte Gesundheitreform, da wurden die Interessen der Industrie, der Ärzte oder der Apotheker nach Kräften vertreten, aber leider gab es keine Interessenvertreter für die, welche das alles bezahlen. Mein Intresse bei Krankheit ist, ich möchte so schnell wie möglich gesund werden und wenn ich dafür Medikamente nehmen muß, dann sollen diese wirken, aber leider wurde eine Positivliste ja verhindert, wenn ich operiert werde, dann nur weil es notwendig ist und nicht, weil es dem Arzt mehr Geld einbringt. Und ich möchte nicht in irgentwelch Geräte gelegt werden, weil es finanziell für den Arzt notwendig ist, sondern weil es für die Behandlung notwendig ist.
Außerdem sollte sich endlich entschieden werden, ob wir ein Planwirtschaftliches oder ein Marktwirtschaftliches Gesundheitssystem wollen, der jetzige Mischmasch aus beiden ist äußerst kostentreibend.
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