URTEIL Kein Kannibalenmord im Kino
Der Film "Rohtenburg" darf in deutschen Kinos nicht gezeigt werden. Die Persönlichkeitsrechte des Armin Meiwes, an dessen Leben und Tat sich der Film anlehnt, wiegen schwerer als die Kunstfreiheit. Schade ist es um den Streifen nicht
Die Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt verhandeln den Fall Armin Meiwes, der in Deutschland als Kannibale von Rotenburg bekannt wurde. Am 9. März soll das Urteil ergehen. Für denselben Tag hatten die Macher des Films Rohtenburg den Kinostart geplant. Dazu wird es nicht kommen. Das entschieden die Richter nun, nachdem der Angeklagte Meiwes eine einstweilige Verfügung gegen die Verfilmung seines Lebens angestrengt hatte.
Als Begründung für ihre Entscheidung gaben die Richter an, dass die Persönlichkeitsrechte des Mörders schwerer wögen als die Kunst- oder Filmfreiheit. Und obwohl der reale »Kannibale« Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Die Kunstfreiheit werde nicht schrankenlos gewährt. Tatsächlich deutet schon die nur leicht veränderte Schreibweise des Spielorts im Titel (Rohtenburg statt Rotenburg) an, dass sich der Streifen nur wenig von seinem Vorbild distanziert.
Dabei ist es um den Film kein Verlust, wie die Rezensentin Clara Ott festgestellt hat. Sie hatte den Film vor dem geplanten Start bereits gesehen und ihn als viel zu oberflächlich kritisiert:
Horror ohne Einsicht
In der Kinoversion steht die fiktive Figur der Amerikanerin Katie Armstrong im Vordergrund, die ihren Abschluss in Kriminalpsychologie in Deutschland macht. Mit tiefschwarz gefärbten Augen und unschuldiger Lockenmähne erklärt sie ihre Faszination für den fleischfressenden Mörder im Kino heißt er Oliver Hartwin und wird von Thomas Kretschmann gespielt - damit, dass er einsam sei und einen Gegenpart in seinem tristen Leben gesucht haben muss. Ihre fragwürdige Begeisterung für gewollte Tötung muss reichen, den Fall des künftigen Kannibalen nachzuerzählen. Über den erfährt der Zuschauer dann einiges: Seine Mutter war dominant und einnehmend, sein Vater und Bruder gingen fort und Oliver lebte mit einem imaginären Freund in einem kleinen Dorf. Zu seinen wenigen fröhlichen Momenten gerät eine Szene, in der das Schulkind Oliver eine Frau beim Schweineschlachten beobachtet. Wird so ein Mensch zum perversen Mörder? Nein, dachten sich auch die Produzenten, und packten einen unstillbaren Hunger auf fleischfarbene Plastikpuppen obendrauf. Die verzehrt er häppchenweise auf Brot.
Auch schaut er fasziniert das Video Gesichter des Todes . Dieser Amateurfilm, den es tatsächlich gibt, zeigt zufällig aufgenommene Todesszenen. Doch bei all seinen wundersamen Beschäftigungen gerät Oliver niemals an seine moralische Grenze, geschweige denn an Menschen, die sie ihm weisen. Eine Freundin der Mutter, die das Horrorvideo bei Oliver entdeckt, lächelt bloß und gesteht, das Video selbst gesehen zu haben. Und, so fragt sie beiläufig, wo ist die Puppe, die sie ihm schenkte? Aufgegessen, sagt Oliver. Eine Reaktion bleibt aus.
- Datum 08.03.2006 - 12:30 Uhr
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- Quelle ZEIT online, 3.3.2006
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Sind wir unter Menschen? Ja. Haben wir eine Tendenz zum Nachahmen, auf jeden Fall Einige? Ja.
Müsste denn jetzt ein Streifen gedreht werden der als Vorlage dienene würde auf sich aufmerksam zu machen.
Der Kannibale hätte Lebenslang verdient ohne Recht auf Memoiren. Das wäre mal wieder Klarheit gewesen.
Wennman sich von der menschlichen Gesellschaft absagt, muss man damit rechnen nicht mehr dazu zu gehören.
Hat dieser Mann schon Reue gezeigt?
Dies ist kein Plaidoyer für Zensur, dies ist einfach eine vorbeugende Massnahme in Erkenntnis was wir Menschen im Stande sind.
Eigentlich ist es ja schade, dass es keinen Film zum Thema geben wird. Das Thema ist zumindest spannend und interessant. Psychologisch, ethisch und juristisch.
Auch wenn Kannibalismus in seiner Häufigkeit vernachlässigbar ist, stößt dieser Fall schön an die Grenzen unserer Gesellschaft, weil die Bewertung so schwer fällt. Und es wäre schön gewesen, diese Diskussion auch in einer komplexitätsgeminderten Form als Spielfilm auf ein breiteres Feld zu tragen.
Anscheinend hätte sich Meiwes' auch nicht unbedingt gegen ein solches Vorhaben gestellt.
Aber ich bin sehr dankbar, dass dieser Film, der so offensichtlich ein Retortenprojekt ist, um das Potential einer Sensation abzugreifen ohne auch nur irgendetwas erzählen oder diskutieren zu wollen, verboten wurde.
Die pervertierte mediale Geilheit halte ich nicht für ein schützenswertes Gut - sie erscheint menschenverachtend, ignorant und gefährlicher.
Gottseidank. Egal, welche schlauen Artikel von "Kulturschaffenden" oder solchen die glauben, sie waeren welche, nun geschrieben werden. Auch die Begruendung der Richter ist egal, aber hundertprozentig richtig. Unsere Welt ist heruntergekommen auf eine Mischung zwischen Bordell, Zirkus und Mediengehirnwaesche. Es ist gut, dass es
ab und zu noch jemanden gibt, der nicht zulaesst, dass jeder Schweinkram in der Kunst - Theater - oder Filmindustrie zwecks Umsatzsteigerung Verwendung findet.
Eckhard Heinrich
Mexiko
e.heinrich@tierramaraire.com.mx
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