Völkerrecht Der Fall AlmatowSeite 2/2
Zahir Almatow ist ja in der Tat weit weg, auch wenn er kurz vor Eingang der Anzeige auf Grund eines dubiosen „humanitären“ Sondervisums trotz EU-Reiseverbots noch in einem deutschen Krankenhaus gewesen war. Von dort war er Anfang Dezember rechtzeitig verschwunden, ob unbemerkt bei Nacht und Nebel oder unter fürsorglichem amtlichem Geleit ist unbekannt. Jedenfalls stimmt: Direkten Zugriff hätten die Karlsruher Rechercheure auf ihn nicht mehr. Amtshilfe aus Taschkent ist nicht zu erwarten. Insofern, das erlaubt das Gesetz, kann man von der Strafverfolgung auch absehen. Besondere Mühe verlangt das Gesetz vom Generalbundesanwalt nicht. Zu extra Fleiß, wie ihn die kämpferischen Erzengel der Menschenrechtsorganisationen aufbringen, der engagierte Berliner Anwalt Kaleck entwickelt oder erst recht die Überlebenden des Massakers von Andischan zeigen, ist kein Staatsbeamter verpflichtet.
Aber wäre es denn wirklich sinnlos gewesen, etwas zu tun, wie Kay Nehm in der ausführlichen Begründung seiner Leistungsverweigerung unterstellt? Die Autoren der Anzeige, unter ihnen die Aktivisten von Human Rights Watch und einige wenige westliche Journalisten, die unter hohem persönlichen Risiko die Vorfälle von Andischan recherchiert und rekonstruiert haben, nennen bedenkenswerte Gründe für ein amtliches Vorgehen westlicher Strafverfolger, auch ohne Zugriff auf den Beschuldigten: Beweissicherung unter den Überlebenden, von denen sich mehrere zur Zeit im westeuropäischen Exil aufhalten, die Anhörung von internationalen Zeugen wie dem früheren britischen Botschafter in Taschkent (der im Konflikt über die britische Haltung gegenüber dem Regime den diplomatischen Dienst quittierte) und von UN-Experten, die sich seit Jahren mit Menschenrechtsverletzungen auch in Usbekistan beschäftigt haben.
Für die Täter ist es immer ein Unterschied, so eines der Argumente für eine vorsorgliche Beweissicherung, ob irgendwo in der Welt gegen sie ermittelt wird oder ob die Sache einschläft. Erst recht macht es einen Unterschied für die Opfer.
Der Generalbundesanwalt hat dafür kein Gehör. Er wählte die Hintertür: Ich muss nichts tun, also tue ich nichts. So war das Völkerstrafgesetzbuch zwar eine legislative Pionierleistung der rot-grünen Koalition. Kay Nehm aber hat ihm mit seinem ehrgeizlosen Minimalaufwand jeden Zahn gezogen. Almatow? Hamwa nich' im Angebot. Kommen Sie’n andermal wieder...
Dächten alle Strafverfolger der Welt so, der liberianische Schlächter Charles Taylor, eine Geißel der Menschheit, wäre nie gefasst worden.
- Datum 05.04.2006 - 13:31 Uhr
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- Quelle ZEIT online, 4.4.2006
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