Alternativmedizin Ins Knie gestochen

Die Akupunktur schafft den Sprung auf die Liste kassenärztlicher Leistungen. Trotzdem bleibt die Therapie mit der Nadel umstritten.

Seit Jahren kämpfen Alternativmediziner um die Methode, und immer mehr Patienten schenken ihr das Vertrauen: Die Akupunktur als alternative Heilmethode hält sich hartnäckig, und nun wird ihr auch eine bislang verweigerte Anerkennung zuteil: Am vergangenen Dienstag entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Düsseldorf , dass Kassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen die Nadeltherapie künftig von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Für Menschen mit Spannungskopfschmerzen und Migräne wird es weiterhin keine offizielle Erstattung geben - die Kassen zahlen die Akupunktur in diesen Fällen nicht.

Die Entscheidung sei auf Grund von zwei Modellprojekten gefallen , die vor sechs Jahren begonnen hatten und in deren Verlauf rund 10 000 Ärzte mehrere 100 000 Patienten auf Kassenkosten mit Akupunktur behandelten, sagte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess. Während der Modellphase sei die Akupunktur allerdings nahezu unbegrenzt ohne Beschränkung auf bestimmte Diagnosen erstattet worden. Faktisch führt die erste dauerhafte Anerkennung der Methode deshalb zu einer Einschränkung der Leistung.

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»Es geht nicht darum, Patienten Leistungen vorzuenthalten«, erklärte der G-BA-Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Ulrich Weigeldt. Weigeldt sagte aber auch, dass - anders als bei anderen G-BA-Beschlüssen über die Erstattungsfähigkeit von Therapien - die Überlegenheit der traditionellen Akupunktur weiterhin nicht eindeutig erwiesen sei. »Hier könnten wir eine Tür aufgestoßen haben, die wir überhaupt nicht wieder zu bekommen«, sagte er im Hinblick auf künftige Beschlüsse zu anderen Therapien.

Bisherigen Analysen zufolge ist der Erfolg einer Akupunktur gemäß Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) zwar nicht größer als die Scheinakupunktur, die gezielt falsche Punkte behandelt. Beide Akupunkturformen erwiesen sich aber im Vergleich zu schulmedizinischen Verfahren als effektiver - zumindest, wenn es um Schmerzen in den Knien und im Rücken geht. Für Spannungskopfschmerzen und Migräne trifft dies nicht zu, sie finden als Indikation deshalb keinen Platz im Leistungskatalog der Krankenkassen.

Die Krankenkassen begrüßen die Entscheidung des G-BA. "Die Akupunktur ist ein wichtiger Baustein in der Schmerztherapie", sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Ausschlaggebend für die AOK ist, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen bei vielen Patienten besser wirkt als bisher übliche Therapieformen wie Arzneimittel oder Krankengymnastik." Aus Sicht der AOK ist es daher konsequent, diese Form der Schmerztherapie offiziell für die beiden Indikationen in den Leistungskatalog aufzunehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäuser. Er legt in Form von Richtlinien fest, welche Leistungen die etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland erstattet bekommen.

 
Leser-Kommentare
  1. Wenn es nun mal Menschen gibt, denen Akupunktur geholfen hat und wenn es Menschen gibt, die es versuchen möchten, warum soll das ihnen vorenthalten werden? Medikamente, die Nebenwirkungen haben oder gar nicht wirken (ja, es gibt auch allopathische Mittel, die nicht so wirken wie gewünscht!)werden doch auch von den Kassen übernommen.

    • etiam
    • 27.04.2006 um 8:56 Uhr

    Während über die Kostenübernahme von Verfahren diskutiert wird, die meinetwegen nicht wirkungslos, aber zumindest verdächtig nah am Bereich der Wirkungslosigkeit liegen, werden zeitgleich Intensivbetten geschlossen und Notfallpatienten sterben auf der Straße, werden echte Neuerungen, die für die Prognose quoad vitam von Bedeutung sind nicht oder nur zeitverzögert umgesetzt (z.B. beschichtete Koronarstents) u.v.m.
    Die Herren und Damen Kollegen, die hier und an anderer Stelle Ihre Pfründe zu verteidigen suchen, sollten sich damit abfinden, dass kein endloses Budget zur Verfügung steht, und man dann sinnvollerweise bei den Dingen zu sparen beginnt, die "grenznah" zur Wirkungslosigkeit sind, oder deren relative Wirkarmut eine private Bezahlung gerechtfertigt erscheinen lässt(hierzu gehört, wenn wir schon von analgetischen Therapien sprechen auch das über jeden Zweifel bezüglich seiner Wirksamkeit erhabene Aspirin). Bei allen angebrachten methodischen Zweifeln an den beiden Studien (GERAC und ART) kann man aber der internationalen medizinischen Literatur (erhaben über Zweifel einer Instrumentalisierung für das deutsche GKV System) ein ganz ähnliches Bild entnehmen, nämlich dass es sich um eine vermutlich geringwirksame Methode handelt.

  2. Bekannt ist das die Scheinakupunktur und die Akupunktur durch ausgebildete Behandler zu gleichen Ergebnissen kommen. Warum dürfen dann nur ausgebildete Behandler kassentechnisch abrechnen? Das ist nicht erklärbar.

    Ansonsten ist für die Behandler die Akupunktur als Kassenleistung sowieso ein Schuss ins eigene Knie. Aufgrund der Budgetierung werden bis jetzt ja schon 30% der Kassenleistungen ohne Honorar erbracht. Da war Akupunktur als sogenannte IGEL-Leistung doch ein nettes Zusatzgeschäft, das nun entfällt.

    Also wird das Nadeln von Kassenpatienten demnächst wohl vorbei sein.

  3. Wie erwähnt hat sich kein Unterschied gezeigt zwischen der
    "echten" Akupunktur und der Scheinakupunktur.

    Es sei die Frage erlaubt, weshalb die Akupunktur überhaupt eine ärztliche Leistung sein muss - es kann sich demnach jeder irgendwohin pieksen und siehe da - es wirkt!
    Gleichzeitig fordert der Gemeinsame Bundesausschuss lt. Deutsches Ärzteblatt, dass in Zukunft ein "Akupunkturdiplom"
    zur Abrechnung des Verfahrens nicht mehr ausreicht, sondern zusätzlich eine schmerztherapeutische und psychosomatische Ausbildung nachgewiesen werden muss! Kann das jemand erklären ?

    Die Krankenkassen begrüssen die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog, da sie mit der Übernahme von Akupunkturkosten werben können. Mehrkosten entstehen dabei ja nicht, das wird über einen Fall des Punktwertes der ärztlichen Honorierung ausgeglichen. Natürlich wird diese Entscheidung auch von der Ärzteschaft begrüsst!!

    Wäre es nicht eine Überlegung wert, die weitere Übernahme der Kosten für Medikamente und Krankengymnastik zu überdenken, wenn sich diese Therapieformen weniger effektiv erweisen ?

    • wettig
    • 23.04.2006 um 7:42 Uhr

    Am 18.4. hat der GBA nur eine halbherzige Entscheidung zur Akupunktur getroffen. Dabei wurde auf den GERAC- und ART- Studien aufgebaut, die jedoch zum größten Teil sehr fragwürdig sind, weil Patienten das Studiendesign aus dem Internet entnehmen konnten ( 2,3,4,12,15,17,20,21,23,27,31,39 ) und auch Patienten mit Akupunkturvorerfahrung teilnehmen konnten ( 7,8,9 ).

    Die Kenntnis des Studiendesigns oder Vorerfahrung mit Akupunktur führte allerdings zur Entblindung ( 53,58,66 ), was derartige Studien wissenschaftlich massiv entwertet ( 36,37 ).

    Patienten, die so erfuhren, dass sie zur Sham- (Plazebo-) Akupunkturgruppe gehörten, konnten sich heimlich schmerzstillende Zusatztherapien besorgen. Scheinbares Ergebnis war, dass Shamakupunktur mehr oder weniger genauso wirksam sei, wie Verumakupunktur.

    Die ausführliche Literaturhinweise dazu finden Sie unter h[ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ].

    Dr. med. Dieter Wettig - Facharzt für Allgemeinmedizin

    Erlkönigweg 8 - 65199 Wiesbaden-Dotzheim

    www.wettig.de

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