Lebenslagen Rürup oder Riester?

Steuernachlässe und Subventionen gibt es für beide Modelle der staatlich geförderten Altersvorsorge. Doch welches lohnt für wen? Unsere wöchentliche Kolumne hilft.

Seit kurzem habe ich eine spannende Aufgabe: Ich weise PR- und Journalistikstudenten in die Grundregeln der Geldanlage und Altersvorsorge ein. Kein Larifari, habe ich mir vorgenommen, sondern brauchbare Informationen für die spätere Berufspraxis und den eigenen Geldbeutel. Meine Botschaft fällt auf fruchtbaren Boden. Denn Erfahrung bringt kaum einer meiner Studenten mit.

Zugegeben, die meisten sind keine Schwerverdiener und besitzen kaum nennenswertes Vermögen. Für viele reicht es so gerade, um über den Monat zu kommen. Dennoch: Spätestens diese Generation sollte begriffen haben, dass sie später von der gesetzlichen Rente nicht viel zu erwarten hat und deshalb selbst vorsorgen muss.

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Doch warum sollen ausgerechnet meine Studenten besser Bescheid wissen als der Rest der Bundesbürger? Die meisten ahnen wahrscheinlich, dass sie etwas tun müssen. Aber keiner weiß genau, was das Beste für ihn ist. Und Hand aufs Herz: Könnten Sie aus dem Stehgreif den Unterschied zwischen einem Riester- und einem Rürup-Vertrag erklären?

Bei einem Riester-Vertrag gibt es einen Mix aus direkten Zuschüssen und Steuergeschenken. Derzeit zahlt der Staat eine Grundzulage von 114 Euro pro Jahr, ab 2008 sogar 154 Euro. Dazu kommen pro Kind 138 Euro, ab 2008 185 Euro. Ehepartner können einen separaten Vertrag abschließen. Dazu muss der Sparer allerdings drei Prozent, ab 2008 vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen, also nicht etwa des zu versteuernden, Einkommens in den Vertrag einzahlen. Die Obergrenze liegt bei 1.575 Euro, ab 2008 bei 2.100 Euro.

Die Einzahlungen kann der Sparer in seiner Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen, die späteren Auszahlungen sind voll steuerpflichtig. Weniger einzuzahlen ist möglich, aber dann mindert sich auch die Förderung entsprechend. Das Minimum sind 60 Euro.

Das Problem bei Riester: Der anfängliche Papierkram ist – trotz zwischenzeitlicher Reform – immer noch enorm. Außerdem müssen Zulage und Steuervorteil separat beantragt beziehungsweise geltend gemacht werden. Nicht zuletzt kann der Vertrag nicht beliehen, abgetreten oder verpfändet werden, und bei Fälligkeit kann sich der Sparer nur 30 Prozent des Kapitals direkt auszahlen lassen. Der Rest fließt in eine Rentenversicherung, die dann Monat für Monat Geld auszahlt. Und Achtung: Lukrativer als die oftmals angebotenen Rentenversicherungen sind in vielen Fällen die für einen Riester-Vertrag zugelassenen Bank- und Fondssparpläne.

Leser-Kommentare
    • argubi
    • 05.05.2006 um 16:01 Uhr

    Herr Luther hat die Unterschiede teilweise gut herausgearbeitet, nicht alles aber richtig beleuchtet.
    1. Gerade mit der Rürup Rente muss der Facharbeiter bei Arbeitslosigkeit eben nicht diesen Vertrag auflösen. Dieser ist Hartz IV geschützt.
    2. Riester Sparverträge seinen teilweise besser als Rentenversicherungen sind nur bedingt richtig - solange man sich über klassische Verträge unterhält. Mit einer Investmentpolice ist man in der Geldanlage dagegen deutlich flexibler. Riester ist dagegen in der Geldanlage beschränkt.
    3. Die Frage, was denn nun besser ist für die Person richtig ist, braucht man nicht alleine zu beantworten. gut ausgebildete freie Makler können das genau berechnen. Mit Alter, Gehalt, sonstigen Verträgen können diese eine Günstigerprüfung durchführen - und dann klären, was der Kunde will.

  1. 2. \N

    Wie einem mehrere BWL-Profs, welche aus der Wirtschaft kommen, erklären, "lohnt" sich weder das eine, noch das andere. Der Einzige, der davon profitiert, ist der Staat. Aber vielleicht hat man vergessen, dem Bürger zu sagen, er solle für den Staat die Rente zahlen.

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  • Quelle ZEIT online, 3.5.2006
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