Lebenslagen Sparen mit Geld vom Chef

Die Rente aufhübschen mit Zuschüssen des Arbeitgebers und des Staats. Besonders gute Ertragschancen bieten Aktien oder Aktienfonds - der Tipp unserer Kolumne Lebenslagen.

Ist Ihnen auch schon mal aufgefallen, dass es in der öffentlich-politischen Diskussion einige Themen gibt, die regelmäßig auf die Tagesordnung kommen und nach fruchtloser Debatte dann wieder sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden? Das Thema „Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital“ ist so eines. Am Montag hat sich zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu geäußert. Man solle darüber nachdenken, so Merkel, „wie man mehr Menschen an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, beteiligen könne“.

Zunächst klingt das ja nach einer vernünftigen Idee. Aus Arbeitern werden Aktionäre, die sich mit „ihrem“ Unternehmen besser identifizieren können. Nicht zuletzt tun sie auch noch etwas für ihre Altersvorsorge. Doch bei näherer Betrachtung ist die Forderung nach Mitarbeiterbeteiligungen so überflüssig wie ein Kropf. Denn es gibt speziell für Arbeitnehmer schon seit Jahrzehnten eine Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen – und das Ganze auch noch mit staatlicher Förderung. Die Rede ist von vermögenswirksamen Leistungen.

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Fast jeder Arbeitnehmer, der in einem tarifvertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnis steht, hat Anspruch auf diese Leistungen, kurz VL genannt. Je nach Tarifvertrag und individueller Betriebsvereinbarung zahlt der Arbeitgeber zwischen 6,65 und 40 Euro an VL zusätzlich zum normalen Gehalt. Nach den Buchstaben des Gesetzes darf dieses Geld zwar nur in bestimmte Anlageformen fließen, doch der Katalog ist reichhaltig, viel reichhaltiger als etwa die Angebote, die für einen Riester-Vertrag infrage kommen. Er reicht von Banksparplänen über Bausparverträge und Lebensversicherungen bis hin zu Aktien, Aktienfonds und anderen Beteiligungspapieren.

Der Staat legt dann noch etwas auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers drauf: die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diesen Zuschuss gibt es aber nur, wenn die VL in einen Bausparvertrag oder in Beteiligungssparformen angelegt wird. Zu Letzterem zählen selbstverständlich Aktien und Aktienfonds, aber auch so wenig bekannte und genutzte Möglichkeiten wie der Kauf von GmbH-Anteilen und Mitarbeiterdarlehen. Die Zulage beträgt bei Bausparverträgen neun Prozent bis zu einem jährlichen Förderungshöchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Bei Beteiligungspapieren steigt die Zulage auf 18 Prozent der Sparsumme, dann aber nur bis zu einer jährlichen Sparrate von 400 Euro.

Hier liegt dann auch der erste Knackpunkt. Denn wer die traditionell risikoscheuen Deutschen zum Aktiensparen bewegen will, müsste die Förderung der Beteiligungssparformen gegenüber dem sicheren und soliden Bausparvertrag wohl eher herauf- als herabsetzen. Dass der eigentliche Förderungssatz dabei doppelt so hoch ist, ändert daran wenig. So darf man sich nicht wundern, dass die meisten VL-Sparer, sei es aus Unkenntnis, Bequemlichkeit oder Risikoscheu, die bereits vorhandene Chance der Beteiligung am Produktivermögen bislang kaum nutzen. Statt das Geld in Aktien und Aktienfonds zu stecken, gehen sie lieber auf Nummer sicher.

Dazu kommt, dass der VL-Sparer nur dann in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommt, wenn er die nicht gerade üppigen Einkommensgrenzen von 17.900 Euro für Ledige beziehungsweise 35.800 Euro  für Ehepaare überschreitet. Wobei zu beachten ist, dass bei diesen Einkommensgrenzen das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Das Bruttoeinkommen kann je nach Familienstand, Zahl der Kinder und persönlicher Steuersituation weitaus höher sein.

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    • Quelle ZEIT online, 10.5.2006
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