BND Bespitzelung angeordnet

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger soll einen Journalisten direkt beauftragt haben, Kollegen auszuhorchen

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger, hat den Spitzeleinsatz eines Journalisten gegen Berufskollegen angeordnet. Das schrieb der ehemalige Geheimdienstkoordinator Bernd Schmidbauer in einer am Samstag veröffentlichten Pressemitteilung. Geiger habe im Dezember 1996 verfügt, »dass ein Journalist eingesetzt wird, um Abflüsse aus dem BND zu klären«. Das Bundeskanzleramt - Regierungschef war damals Helmut Kohl  - sei darüber nicht informiert gewesen.

Laut einem Focus -Bericht soll es sich dabei um einen freiberuflichen Journalisten und Buchautoren handeln, der bereits seit August 1982 unter dem Decknamen »Dali« - später »Schweiger« - für den Geheimdienst arbeitete und von nun an Journalisten ausspähen sollte. Das Blatt berief sich auf den geheimen Untersuchungsbericht des früheren Karlsruher Bundesrichters Gerhard Schäfer, der im Auftrag des Parlaments die Observation von Journalisten durch den BND überprüft hat.

Der BND-Späher soll einen Agentenlohn von knapp 653 000 Mark erhalten und dafür 856 Berichte geliefert haben, unter anderem über Journalisten der Nachrichtenmagazine Focus und Spiegel sowie über Redakteure der Süddeutschen Zeitung und des Hamburger Abendblatts . Der Beschuldigte bestreitet laut Focus seinen Spitzeljob.

Dem Focus -Bericht zufolge bestätigte der BND-Kritiker und Buchautor Erich Schmidt-Eenboom, dass er zwischen April 2003 und Juli 2004 vom BND mehrmals kleinere Spenden für sein Weilheimer Forschungsinstitut erhalten hat. Er habe einem BND- Kontaktmann bereits im Juli 1997 kopierte Dokumente eines verstorbenen Stasi-Spions zur Auswertung überlassen. Der Autor versicherte aber, er habe niemals Informanten verraten. Er hätte sich mit dem BND zuweilen auf »ein Katz- und Mausspiel eingelassen«.

Nach einem Bericht des Spiegel hat der BND jahrelang interne Informationen über das Magazin aus Spitzelberichten gesammelt. Mehrere als V-Leute geführte Journalisten hätten über Informanten berichtet. Der BND habe mögliche Geheimdienstmitarbeiter enttarnen wollen, die beispielsweise in der Plutonium-Affäre Insiderwissen weitergegeben haben sollen. Dies gehe aus dem Bericht des Sonderermittlers Schäfers hervor. Anders als behauptet, habe der BND noch bis zum vergangenen Jahr Quellen unter Journalisten geführt.

Die FDP forderte eine öffentliche Aufklärung der Vorwürfe. Wer wie der BND verfassungswidrig die freie Presse bespitzele, der müsse erleben, dass dies nicht in geheimen Gremien, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit aufgeklärt werde, sagte FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle am Samstag beim Parteitag in Rostock. »Die Pressefreiheit ist ein kostbares Gut und darf niemals aufgegeben werden. Die Pressefreiheit ist die Schwester der Meinungsfreiheit.«

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, sprach von einem ungeheuerlicher Vorgang und forderte ebenfalls eine öffentliche parlamentarische Behandlung. Das Parlamentarische Kontrollgremium dürfe nicht dazu missbraucht werden, »dass skandalöse Vorgänge hinter den Regeln der Geheimhaltung versteckt werden«.

Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic, Vertreter der Links-Fraktion im PKG, wird Ende Juli ein einwöchiges Praktikum beim BND machen. BND-Chef Ernst Uhrlau habe dem ehemaligen Bundesrichter das Gastspiel in der Pullacher Zentrale erlaubt, berichtete der »Spiegel«. Neskovic sagte dem Magazin: »Ich möchte ein Gefühl für die Arbeitsweise des Dienstes bekommen.«

 
Leser-Kommentare
  1. Art.5 Abs.1 GG: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus ALLGEMEIN ZUGÄNGLICHEN QUELLEN ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

    Man sollte es lesen, bevor man sich aufs Grundgesetz beruft. Wer die allgemeine Zugänglichkeit seiner Quellen nicht nachweisen kann (oder will) und sich statt dessen umsatzsteigernd auf streng geheime Untersuchungsberichte beruft, braucht sich nicht all zu sehr wundern, wenn ihm der Geheimmdienst auf den Pelz rückt. Selbstverständlich nur im Sinne seiner ureigenen Aufgabe, des Schutzes unseres Grundgesetzes nämlich - einschließlich seines Art. 5, Abs. 1.

    Es mag vielleicht unmoralisch und menschlich enttäuschend sein, wenn Journalisten Journalisten bespitzeln. Vor allem für die, die sich nur all zu gern ausführlichst und mit glasklaren Prinzipien den alten Stasigeschichten widmen. Grundgesetzlich verboten ist es wohl nicht. Vior allem dann nicht, wenn im Ergebnis der Aktionen keine beweisbare Zensur stattgefunden hat.

    Man mag zu den Geheimdiensten stehen, wie man will - so lange nicht das Bespitzeln ansich unter Strafe gestellt wird, und zwar das Bespitzeln eines JEDEN freien Bürgers und nicht nur das der angeblich freien Pressse, so lange wird es wohl eine der liebsten Beschäftigungen sämtlicher GEHEIMdienste dieser Welt bleiben.

    Und sehn wir doch mal den Tatsachen ins Auge: Würden die Schlapphüte ausschließlich allgemein zugängliche Daten sammeln und ebensolche Quellen auswerten, wären sie ja schließlich kein "echter" Geheimdienst. Dann könnten sie ja gleich als Journalisten arbeiten, nicht wahr?

    Wie sagt man doch so schön? Der Zeck heiligt die Mittel. Der Zweck des Grundgesetzschutzes ist schon ein ziemlich heiliger in Deutschland. Wer ihn verfolgen will, kann nach eigener Auffassung manchmal weder auf die allgemeine Moral noch auf die individuellen Gefühle der Betroffenen Rücksicht nehmen. Höchstens auf die Staatsräson (Kohl hat GAAAARNICHTS gewusst!) Das ist so, das war so und das wird so bleiben. Im In- wie im Ausland und allen Kommissionen und Untersuchungsausschüssen zum Trotz. So lange es sie gibt, die Herren streng-geheimen Unfehlbaren.

    Oder hatte da vielleicht jemand allen Ernstes angenommen, der BND sei (ganz anders als die nicht auf dem Boden des GG stehende Stasi) ein Häkelkränzchen frommer, ehrlicher Hausfrauen?

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  • Quelle ZEIT online, dpa 13.5.2006
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