Rente und Steuern Steinbrücks Rache

Seit Anfang 2005 müssen Renten besteuert werden, Beitragszahler hingegen zahlen weniger Steuern. Für sie könnte es ein böses Erwachen geben, meint in der Zeit-online-Kolumne Lebenslagen

Seit ich diese Kolumne schreibe, scheint mir das Thema private Altersvorsorge mehr und mehr als eine Art Hydra, jenes schlangenartige, mehrköpfige Wesen aus der griechischen Mythologie, dem zwei neue Köpfe nachwuchsen, wenn ihm einer durch einen tapferen Helden abgeschlagen wurde. Nicht viel anders ist es – im übertragenen Sinne – bei Rente, Riester & Co. Kaum hat man eine Frage halbwegs erschöpfend beantwortet, werden mindestens zwei neue an einen herangetragen. Zum Beispiel: Was genau ist die nachgelagerte Besteuerung von Renten? Und wie  macht sie sich im eigenen Portemonnaie bemerkbar?

Ganz allgemein ist die Antwort schnell gegeben: Bei der nachgelagerten Besteuerung bleiben die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Einzahlungen in private Vorsorge-Verträge steuerfrei. Die späteren Einkünfte oder Auszahlungen aus diesen Verträgen sind aber voll zu versteuern, jedenfalls nach Abzug von Freibeträgen wie etwa dem Grundfreibetrag. Im Gegensatz dazu steht die vorgelagerte Besteuerung, welche zwar die Beiträge zur Altersvorsorge besteuert, aber die späteren Renten unangetastet lässt.

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Soweit die Theorie. Die Praxis ist komplizierter. In Deutschland ließ der Fiskus bis vor eineinhalb Jahren, ganz im Sinne der vorgelagerten Besteuerung, einen Großteil der Rentner unbehelligt. Das hat sich mit dem Anfang 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz geändert, mit dem die nachgelagerte Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2040 eingeführt wird.

Konsequent und fair für alle wäre dabei eine harte, sofortige Einführung von einem auf den anderen Tag gewesen. Dann hätte jeder Bürger gewusst, woran er ist. Doch weil im Falle eines harten Schnitts zwar die Beitragszahler ihre Steuerlast mindern, die heutigen Rentner aber ihre Beiträge schon entrichtet haben und deshalb nicht noch einmal zur Kasse gebeten werden können, hätte das für den Staat einen beträchtlichen Verlust an Steuereinnahmen bedeutet. Weil die Staatskassen leer sind, wird der Systemwechsel nun über Jahrzehnte hinweg vollzogen. Und kaum einer der Betroffenen ahnt, dass die ganze Sache vor allem für die heutigen Beitragszahler ziemlich kostspielig werden wird.

Konkret bedeutet das für die Rentner: Seit Anfang 2005 sind die Renten zur Hälfte steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte auf dann 80 Prozent. Dann lässt bis zum Jahr 2040 ein weiterer Punkt pro Jahr den Satz auf 100 Prozent steigen, der Freibetrag sinkt also auf Null.

Doch das ist noch nicht alles. Der steuerfreie Anteil der jeweils einzelnen Jahrgänge wird im Folgejahr in einen individuellen Freibetrag umgewandelt, der fortan konstant bleibt. Anders ausgedrückt: Steigen die Renten danach stark an – was nicht zu erwarten ist – nimmt die Steuerlast für den einzelnen Rentner relativ gesehen deutlich schneller zu, denn sein Freibetrag steigt ja nicht mit.

Leser-Kommentare
  1. Ihren Beitrag möchte ich gerne mit nur zwei Anmerkungen ergänzen:

    1. Mit Einführung des AltEinkG und dem Wechsel auf die sog. nachgelagerte Besteuerung werden Bestandsrentner, deren Rente bisher mit einem Ertragsanteil von ca. 27% besteuert wurde, nunmehr mit 50 % besteuert. Das ist eine Steuererhöhung von 85 % !!!

    2. Mit Urteil vom 1.2.2006 hat der BFH entschieden (X B 166/05), dass es nicht bedenklich ist, dass die Beiträge zur gestzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar sind. Zudem schließt der BFH den Abzug als vorweggenommene Werbungskosten aus.

    Das bedeutet, dass ein im Jahr 2005 25jähriger Arbeitnehmer Sonderausgaben in Höhe von 60 % (Erhöhung pro Folgejahr um 2%) geltend machen darf, sobald er aber in Rente geht, die Renteneinkünfte zu 100% versteuern muss.

    Der BFH hat hier m.E. sehr profiskalisch entschieden. Aber weitere offene Verfahren sind abzuwarten.

    J.Boden

    • ambln
    • 31.05.2006 um 16:01 Uhr

    Tja - das war´s dann wohl mit der Vorfreude auf den Ruhestand. Ich verdiene als Berufseinsteiger ohnehin weniger, da Tarifverträge vor allem mit Augenmerk auf ältere Arbeitnehmer geschlossen werden. Dann kann ich in Zukunft, komme, was wolle, von meinem stagnierenden bis sinkenden Gehalt immer mehr Abgaben bezahlen. Denn egal, wie es weiterläuft - Arbeitslosigkeit und demographischer Wandel, die beide Triebfedern für Lohnnebenkosten und Steuern sind, werden nicht einfach so verschwinden. Am Ende steht dann die volle Besteuerung meiner Rente und privaten Vorsorge, die ich mir vom Munde absparen musste - klasse! Aber es gibt doch noch Lichtblicke: vielleicht gibt es Deutschland im Jahr 2040 gar nicht mehr, oder ich sterbe vor meiner Berentung.

    Pessimismus? Eine Lösung für die Probleme wird es wohl nicht geben. Die Lösungswege liegen auf der Hand, aber das tun sie schon seit 30 Jahren, und bisher hat sich absolut niemand veranlasst gesehen, diese auch zu begehen. Was hier seit Jahrzehnten vor sich geht, ist die Gefährdung der Zukunft Deutschlands durch fahrlässige Unterlassung. Von Matthöfer über Waigel, Lafontaine und Eichel bis hin zu Steinbrück - keiner von ihnen wird die Verhältnisse, die sie durch ihre Politik heraufbeschwören, jemals miterleben müssen. Wer dann noch da ist, wird an seinem Lebensabend wohl nur noch wenig Freude haben.

    • WIHE
    • 01.06.2006 um 12:02 Uhr

    Renteneintritt komplett wieder auszahlen lassen.

    Auf staatliche Zuschüsse, die ich dann wieder zurückzahlen muß, verzichte ich schon jetzt.

    Auf keinen Fall will ich, dass ich meine Riesterrente zum Grenzsteuersatz versteuern und möglichwerweise dann, wer weiß wie es kommt, auch noch krankenkassenbeträge darauf entrichten muß.

    Lieber kaufe ich mir mit 65 Jahren noch mal ein gutes Auto oder lege das Geld im Ausland an.

    WIHE

  2. Für alle diese Probleme (Krankenverischerung, Rentenversicherung, Steuerlast ect.) gibt es für uns junge Deutsche nur eine Lösung: raus hier, wandert aus.

    Das werde ich auch bald tun, es macht einfach keinen Spaß mehr, wenn am Ende des Monates vom verdienten Geld kein Pfennig übrig geblieben ist und man die ganze Zeit das Gefühl hat, jeden Euro rumdrehen zu müssen.

    Der Rest der Welt ist so schön.

  3. Im Artikel wird kritisiert, dass abzüglich der Inflation dem Sparer nur wenig übrig bliebe. Dies ist nur dann richtig, wenn sich der Sparer während der Laufzeit gegen eine Inflations/Wertanpassung entschieden hat, also sagen wir, 30 Jahre lang monatlich EUR 200 einzahlt. Dem Sparer ist es aber normalerweise von der Versicherung selbst überlassen ob er die Inflationsanpassung mitmacht, oder nicht. Das heisst, wenn Sie alle 2-5 Jahre Ihren Beitrag um z.B. 2-5% erhöhen (wird Ihnen automatisch von der Versicherung vorgeschlagen), verliert die Endsumme nicht an reellem Wert. Sofern das Einkommen des Sparers ebenfalls eine solche Wertanpassung mitmacht, sprich, Einkommen gemäss Inflationsrate steigen, ist der Sparer von den negativen Auswirkungen der zukünftigen Inflation geschützt (sofern sie im Rahmen bleibt).

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