Interview: Urteil wird vor BGH halten
Sabine H., die Mutter der neuen toten Babys von Brieskow-Finkenheerd muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Frankfurt an der Oder hat sie wegen achtfachen Totschlags verurteilt. Für ZEIT online beurteilt Strafrechtler Heinz Schöch das Urteil.

Das Urteil lautet 15 Jahre wegen Totschlags in acht Fällen. Wie bewerten Sie dieses Urteil?
Die Verurteilung wegen Totschlags halte ich im Ergebnis für richtig. Fünfzehn Jahre ist natürlich die Obergrenze.
Welches Strafmaß hätte Sie überzeugt?
Ich hätte auch eine mildere Strafe für vertretbar gehalten im Hinblick auf die psychische Belastung und die völlige Isolation der Mutter. Acht bis zehn Jahre wären möglich gewesen, aber das Gericht war natürlich dem Geschehen näher.
Was sprach denn dagegen, Sabine H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen, so wie es die Staatsanwältin gefordert hatte?
Eine Verdeckungsabsicht liegt nicht vor. Dafür wäre es erforderlich gewesen, dass eine andere Straftat verdeckt wird. Dazu ist das Verhalten der Angeklagten natürlich völlig ungeeignet. Die Leichen blieben erhalten, die konnten so nicht verdeckt werden. Die niedrigen Beweggründe konnte man natürlich ernsthaft erwägen, angesichts des großen Unrechts der Tat und dieser unfasslichen Abfolge. Gegen niedrige Beweggründe spricht jedoch, dass sich die Frau in einer außergewöhnlichen psychischen Situation befunden hat.
Wie würden sie diese juristisch fassen?
Am besten ist die Lage der Mutter vergleichbar mit der alten Motivation der Kindstötung. Die gab es ja früher im Strafgesetzbuch: Wenn eine Mutter unmittelbar nach der Geburt ihre Kinder getötet hat, war das ein Milderungsgrund. Dann lag die Freiheitsstrafe bei drei bis 15 Jahren. Der Paragraph beschränkte sich auf nichteheliche Kinder. Insofern hätte es bei ihr nicht gepasst. Aber der Rechtsgedanke, der dem zugrunde lag, wohl schon. Der Paragraph wurde 1998 gelöscht, weil er schief war. Die nichteheliche Geburt ist ja inzwischen fast die Regel. Aber ich meine, der Rechtsgedanke ist nach wir vor zu berücksichtigen. Die außergewöhnliche psychische Belastung, der eine Frau ausgesetzt ist in der Situation der Geburt, hat meines Erachtens dazu geführt, dass sie einfach panikartig reagiert hat.





Die Mutter muss 15 Jahre sitzen, der Vater kommt ungeschoren davon. Ihm kann man nichts nachweisen, der Mutter dagegen schon. Warum? Klar, sie ist die Mutter und hat sich um die Kinder zu kümmern. tut sie es nicht, ist sie per se strafbar. Wenn die Kleinen krepieren, was geht es den Vater an?
Und: Wem bringt es etwas, wenn die Frau 15 Jahre sitzt? Wird sie deswegen keine Verzweiflungstat mehr begehen? Da müssten ganz andere Leute sitzen, nämlich jene, die diese Frau in ihrem Elend allein gelassen haben! Dient die Strafe der Abschreckung? Solche Taten lassen sich durch die Strafdrohung nicht vermeiden.
Kurz:Eine solche Strafe ist Paragraphenreiterei und Bestätigung gutbürgerlicher Selbstgerechtigkeit
Selten einen solchen Unsinn gelesen.
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