Ehegattensplitting Die Bastion bröckelt

In der Union hat ein Umdenken begonnen, ob der Staat die klassische Ehe weiter wie bisher steuerlich fördern soll. Doch Familienministerin Ursula von der Leyen lehnt eine Änderung beim Ehegattensplitting vorerst ab.

Auf den ersten Blick hat die neueste Debatte über die Abschaffung des Ehegattensplittings alle Merkmale einer typischen Sommerloch-Diskussion. Draußen ist es heiß, über die großen Themen wird derzeit nur hinter verschlossenen Türen verhandelt und die treibenden Akteure sind zwei weitgehend unbekannte Abgeordnete. Gleichwohl, der Vorschlag, mit dem die Unionspolitiker Ole Schröder und Michael Kretschmer sich nun hervorwagten, könnte mehr sein, als nur ein Pausenfüller. Die Abschaffung des Ehegattensplittings zu fordern, ist zwar beileibe nicht neu, es ist jedoch das erste Mal, dass ein entsprechender Vorstoß aus dem konservativen Lager gemacht wird.

Familienministerin Ursula von der Leyen erteilte den beiden Vorpreschern am Dienstag zwar erst mal eine kühle Absage. „Eine Änderung an der jetzigen Regelung wird von uns nicht angestrebt“, sagte ein Sprecher des Familienministeriums ZEIT online . Die Beibehaltung des Ehegattensplittings sei auch im Koalitionsvertrag festgehalten worden.

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Dass sie im Ministerium gleich offene Türen einrennen, dürften die beiden Abgeordneten aber wohl ohnehin nicht erwartet haben. Nichts desto trotz passt ihr Vorhaben nicht schlecht in die von der Union derzeit vorsichtig ausprobierte Neuorientierung der Familienpolitik, wie Ministerin von der Leyen sie mit ihrem Elterngeld-Gesetz und den Erziehungsmonaten für Väter ebenfalls betreibt.

So sieht es auch die CDU-Familienpolitikerin Antje Blumenthal. „Der Vorschlag ist ganz eindeutig ein Zeichen dafür, dass in der Union ein Umdenken in Sachen Familienpolitik begonnen hat“, sagte die 58-Jährige, die Mitglied der entsprechenden Unionsarbeitsgruppe ist, ZEIT online . Sie selbst findet die Anregung der jüngeren Kollegen begrüßenswert. „Es ist an der Zeit, dass diejenigen entlastet werden, die die Kosten haben“, glaubt sie.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Weltwirtschaft (DIW) kostet das Splitting   den Staat jedes Jahr 22 Milliarden Euro. 43 Prozent davon kommen aber Kinderlosen zugute. Kretschmer und Schröder schlagen vor, dass künftig nach französischem Vorbild mitverdienende Partner und Kinder mit eigenen Begünstigungsfaktoren in die Steuerberechnung einfließen sollen. Bislang können Ehepartner ihr jeweiliges Einkommen gemeinsam veranschlagen, was vor allem dann zu großen Steuervorteilen führt, wenn einer von beiden deutlich weniger verdient als der andere.

Leser-Kommentare
    • uff
    • 17.06.2006 um 12:33 Uhr

    Das sollten wir ganz breit diskutieren. Kommt das von Hegel, oder von Brecht? Das Verhältnis von Staat und "Ehepaar" ist es einschläfernd zu begreifen? Entlastend ? Konkurrierend?
    Ist es nicht so, in die Ehen schliddert man/frau hinein. Von der gegenseitigen Verantwortungsnahme her hat es mir immer eingeleuchtet, da stehe ich voll zu, aber wie denkt man es steuermäßig von der Schiene Ehepartner, Zivilgesellschaft, Staat?
    Ich frage, weil ich mich da noch nicht so gut auskenne und ehrlicherweise aus diesen ganzen Veröffentlichungen nie so ganz schlau geworden bin.
    Es ist ein Ding, verheiratet zu sein, das andere über die Ehe zuforschen.
    Am liebsten hätte ich das nur ganz mit meinem Mann alleine vollbracht und dann merkt man, was alles daran hängt.
    In Schulen sollte auch ein bisschen darüber informiert werden.

    • darum
    • 14.06.2006 um 13:03 Uhr

    Ich stimme Ihnen 100%-ig zu: Wenn die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft nicht mehr gefördert wird (oder die - kinderlose - Ehe nicht mehr als solche begriffen wird) muss auch die Abwälzung staatlicher Fürsorgepflicht auf den Partner entfallen!

    Ob man eine kinderlose Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft sehen und erhalten will, bleibt trotzdem zu fragen. Wenn wir Familien mit Kindern einkommensneutral behandeln wollen, reden wir von 0,43 x 22 Milliarden Euro, also weniger als 10 Milliarden Euro, davon müßte der Staat die gegenseitige wirtschaftliche Fürsorgepflicht der kinderlosen Ehepaare übernehmen...

    OK, wahrscheinlich haben Sie recht, wenn alles richtig bewertet und auch berücksichtigt wird, nimmt der Gesetzgeber die Abschaffung des Splittings ganz von allein und heimlich wieder vom Tisch ;-)

  1. Zusätzliche (vermeintliche) Milliarden wecken offenbar Begehrlichkeiten. Daher kommen - in konstanter Regelmäßigkeit - möglicherweise die Vorstöße einiger Politiker zur Abschaffung des Splittingverfahrens.

    Unberücksichtigt bleibt dabei, dass neben einigen juristischen und auch familienpolitischen Argumenten, dass das Splitting wohl begründet ist. Gäbe es kein Splitting, würde dies zu einer Benachteiligung der Ehe gegenüber Alleinstehenden führen - schließlich ist es aus diesem Grunde Ende der 50er Jahre auch eingeführt worden. Gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine Person, die mit seinem Einkommen zwei oder mehr Personen über die Runden bringen muss, steuerlich weniger leistungsfähig als eine Person, die das gleiche Einkommen allein für sich selbst nutzen kann. Dies kommt auch im Splittingverfahren zum Ausdruck: Es wird das gesamte Einkommen gleichmäßig auf beide Personen aufgeteilt und dementsprechend rechnerisch jeweils von beiden Personen versteuert. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs ist die Gesamtsteuerlast des geteilten
    Einkommens eben geringer.

    Des weiteren werden die Folgeeffekte der reinen Individualbesteuerung von den Gegnern des Splittingverfahrens überhaupt nicht bedacht. Es würde nämlich im Extremfall dazu führen, dass sich viele Paare scheiden liesen, um das sog. Realsplitting (steuerliche Anrechnung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner)vorzunehmen. Dadurch sinken die erwarteten Mehreinnahmen ohnehin um etwa 90 % auf dann nur noch rund 3 Mrd. Euro. Die ganz schlauen Politiker denken jetzt vielleicht: "Realsplitting auch abschaffen". Liebe Politiker, das geht leider nicht, denn dies ist steuerlich aufgrund der geringeren Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nunmal zwingend geboten.

    Fazit: Bevor man so einen ökonomischen Unsinn fordert, sollte man sich beraten lassen - oder, anders gesagt: Erst denken, dann reden!

  2. Es fällt auf, dass alle Steuervergünstigungen vorwiegend danach beurteilt werden, wieviel Geld der Staat zusätzlich einsammeln könnte. Erst dann folgen die Argumente. In Ihrem Atikel übrigens findet sich eine Pro und Kontra Diskussion nur ansatzweise.
    Weiterhin fällt auf, dass für die bestehende konkrete Vergünstigung eine abstrakte zukünftige in Aussicht gestellt wird: z.B. kostenlose Kindergartenplätze.
    Die benötigt man für maximal 5,5 Jahre, nämlich dann, wenn das Kind bereits mit 6 Monaten in den Kindergarten kommt.
    Und diese Plätze sind nicht vorhanden. NRW bemüht sich angebnlich seit Mitte der Achtziger Jahre darum, einen Kindrgartenplatz für alle Kinder anzubieten. Zumindest für die ALtersgruppe bis zu 3 Jahren ist die Lage aber weiterhin miserabel. Man wird wohl einfach die Zahl der Kinder pro Erzieher ändern, ohne dass die Kindergärten mehr Geld bekommen.
    Darüber hinaus sind die Steuern in Deutschland bereits jetzt sehr hoch. Die Sozialabgaben sind faktisch ebenfalls Steuern.
    Wenn also von Mehreinnahmen berichtet wird, ist also doch die Erhöhung des durchschnittlichen Steuersatzes gemeint, nicht wahr? Welch ein erhabenes und durchdachtes Konzept taucht dort vor unser aller Augen am Horizont auf!
    IN der Sprache eine Kleinkindes hiesse es wohl: MEHR HABEN WILL.

    • mblum
    • 13.06.2006 um 20:50 Uhr

    Hier wird doch quer durch die Parteien nur nach Möglichkeiten gesucht, neue Einnahmequellen aufzutun. Man könnte in den aufgeblähten Staats- und Verwaltungsapparaten Milliarden sparen, aber das traut man sich nicht. Anstatt ordentlich hauszuhalten und die Steuerlast aller Bürger zu senken, werden Ehepartner und Familien als unzeitgemäße Steuerprofiteure diffamiert. Eine Unverschämtheit.

    • darum
    • 14.06.2006 um 9:59 Uhr

    Ich kann ja das Mißtrauen verstehen, mit dem die Kommentatoren auf solch vage Ankündigungen reagieren. Faktisch sind die Steuereinnahmen des Staates nach allen sogenannten Sparmaßnahmen und Reförmchen der Vergangenheit eher gestiegen als gesunken, während abhängig Beschäftigte in den letzten Jahren Reallohnverluste hinnehmen mußten. Auch ich halte das für eine fatale Entwicklung, sowohl für meinen eigenen Geldbeutel ;-) als auch für unser Land als Ganzes - aber das ist ein anderes Thema.

    Hier geht es um die Subventionierung der kinderlosen (!) Ehe, und die kann man durchaus in Frage stellen. Eine einfache Streichung der Splittings würde Millionen von Alleinverdiener-Familien (ja, die gibt es noch - das wo's nicht so schick ist wie in der Eigenheimsiedlung des typischen deutschen Abgeordneten) mit durchschnittlichem Einkommen vor dem Ruin stehen! Und, wie im Artikel bereits gesagt, würden mit einer ersatzlosen Aufhebung der gemeinsamen Veranlagung nachträglich noch einmal alle Frauen bestraft, die sich in der Vergangenheit Kinder groß gezogen und dafür ihren Beruf aufgegeben haben.

    Die Geschichte ist komplex und wird noch lange diskutiert werden, bevor man sinnvolle Lösungen findet. Wir sollten uns erst mal an der Suche beteiligen, statt nur zu mosern. Das können wir dann später, wenn die sinnvollen Lösungen auf dem Tisch liegen und zugunsten der Staatskasse ignoriert werden ;-)

    • Anonym
    • 14.06.2006 um 10:48 Uhr

    Leider ist es so, dass das Spltting vor allem Begehrlichkeiten weckt. Jeder fachlich unbeleckte erkennt eine Subvention, selbst wenn keine da ist.

    Selbst die Meinung, die Einverdienerehe würde unzulässig begünstigt ist haltlos!
    Es sei denn man negiert die Ehe schlechhin als eine Wirtschaftsgemeinschaft mit gegenseitgen Pflichten.
    Der Splittingvorteil beträgt max.rd. 8 T€. Ein recht billiger Ausgleich des Staates für das Abwälzen sozialer Absicherung auf den Ehepartner, gerade dort, wo der "Vorteil" am größten ist. Der Verlust auf den Zugriff des Vermögens, des Einkommens des Ehepartners oder ehemaligen Ehepartners wäre zumindest rechtssystematisch die Folge.
    Die Mehrausgaben an Sozialhilfe dürften den Splittingvorteil bei weitem übertreffen.

    Offensichtlich setzen die Akteure aber auch auf die Vergesslichkeit der Wähler, denn die einzig sinnvolle Verbesserung wäre die Ausweitung zum Familiensplitting.

    Das aber können wir uns gar nicht leisten. Es geht also wie immer nur um den besten Etikettenschwindel.
    Wie mache ich mich populär mit Familienpoltik, ohne zu sagen, das ich das Geld verfrühstücken will und damit mehr Macht kaufen kann!
    Das ist kurz gesagt die Aufgabenstellung, die hinter solche Aktionen steht, mit Reform hat das absolut nichts zu tun!

    Bessere Vorschäge? Die sind alle auf dem Tisch! Nur sind sie der Politik zu unbequem!

    B Grabe

  3. Das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, sondern muss endlich verändert werden: Die Kinder sollen darin gleichwertig auftauchen (denn auch sie gehören zur "Wirtschaftsgemeinschaft"!) und die Ehepartner genauso bewertet werden. Zu jedem Menschen (auch Kinder!) hat ein identisches steuerfreies Existenzminimum zu gehören. Das hat an Partner und Eltern übertragbar zu sein, wenn das entsprechende Einkommen gar nicht erreicht wird. So funktioniert es auch in Skandinavien, Frankreich und einer Reihe anderer erfolgreicher Staaten in Europa sehr gut. Viele Länder hatten früher Ehegattensplitting und haben längst umgestellt.

    Konkret könnte es für das deutsche Steuerrecht heissen, einfach § 33 a Absatz 1 EStG weiter zu fassen und für Kinder dieselben Freibeträge wie für jeden anderen Menschen anzusetzen.

    Zur Zeit wird auch über den alten SPD-Vorschlag diskutiert, eine Kappungsgrenze einzuführen, und zwar genau so viel wie momentan bei Geschiedenen im begrenzten Realsplitting möglich ist. Solange aber die Kinder nicht im Hauptfokus einer jeden Reform stehen, wird dieser Staat noch schneller in Problemen versinken wie er das ohnehin schon tut. Ehegattensplitting in der immer noch praktizierten Form ist verantwortlich für die Subventionierung von Trauscheinen statt der Förderung von Kindern. Während nichtehelichen Paaren staatlicherseits ebenso nahezu alle Pflichten aufgeladen werden wie ehelichen (Bedarfsgemeinschaft im Sozialrecht ist man auch als nichteheliches Paar!), pumpt man Steuersubventionen nur in einen Trauschein. Hier müssen die Gewichte etwas verändert werden.

    Verfassungsbedenken sind nicht nachzuvollziehen, das war immer nur ein vorgeschobenes Argument: In Artikel 6 steht "Ehe und Familie" und zwar gleichwertig nebeneinander. Das Ehegattensplitting widerspricht dieser Gleichwertigkeit sogar in krasser Weise, indem es "Familie" ignoriert und nur "Ehe" erfasst. Als Artikel 6 entstanden ist, war Ehe und Familie fast deckungsgleich und somit bildete auch kein Widerspruch. Heute ist das unwiderruflich vorbei und wird auch nicht durch künstliche Beatmung wiederauferstehen, so schön man es sich ausmalen mag.

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