Lobbyismus Diener zweier Herren
"Karrierist!", wettert die Presse gegen Norbert Röttgen. Der will Abgeordneter und Geschäftsführer des BDI zugleich sein. Warum nicht? kommentiert das aktuelle Meinungsbild
Eben noch smarter Erfolgspolitiker der jungen CDU-Garde, jetzt schon "Karrierist, der zwei Herren dient" (
Reutlinger General-Anzeiger
). So schnell kann's gehen im politischen Berlin, zumal im Sommer. Am Freitag hat die Welle,
die die vormaligen BDI-Chefs Hans-Olaf Henkel und Michael Rogowski am Mittwoch in der
Bild-
Zeitung gegen Norbert Röttgen
(CDU-Abgeordneter und bald BDI-Hauptgeschäftsführer) lostraten, die Kommentarspalten der Zeitungen erreicht. Dort wird nun munter auf Röttgens Idee herumgehämmert, seine beiden Jobs als Parlamentarier und BDI-Funktionär zu behalten, jedenfalls bis 2009.
Die Empörung ist riesig. "Das Abgeordnetenmandat ist ein repräsentatives Mandat, kein imperatives. Es gibt nicht nur politische Inkompatibilitäten, sondern auch wirtschaftliche. Ein Hauptgeschäftsführer der Industrie hat also im Bundestag so wenig zu suchen wie ein Gewerkschaftsvorsitzender", schreibt die
Süddeutsche Zeitung
. Die
Dresdner Neuesten Nachrichten
kommentieren: "Noch inakzeptabler als dieser Interessenkonflikt (einerseits Abgeordneter, andererseits Lobbyist zu sein) ist nur Röttgens Ausrede, er fühle sich seinem Wahlkreis verpflichtet. Auf Volksvertreter dieses Kalibers kann auch der Rhein-Sieg-Kreis dankend verzichten."
Auch die Politik legt nach, am Freitag in Person eines ersten CDU-Landeschefs, wiederum natürlich in der
Bild-
Zeitung. Jürgen Seidel, seines Zeichens CDU-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, wird dort so zitiert: "Ich halte es für schwierig, wenn hauptamtlich bezahlte Lobbyistenvertreter gleichzeitig Mitglieder des Bundestages sind und zwei zeit- und arbeitsintensive Funktionen gut ausfüllen sollen." Die Vizepräsidentin des Bundestags, Susanne Kastner von der SPD, findet ebenfalls, dass beide Jobs gleichzeitig auszuüben nicht zusammenpasse. Die Opposition ist sowieso dagegen. Röttgen selbst schweigt bislang. Er ist im Urlaub.
Ganz mag man der heiligen Aufregung nicht trauen. Da macht sich beispielsweise die gesammelte Presse das Argument der Herren Henkel und Rogowski zu eigen, Röttgen könne nicht für zwei verschiedene Herren sprechen. Wie könnte zum Beispiel der Bundestagsabgeordnete Röttgen für ein Gesetz stimmen, welches der Hauptgeschäftsführer Röttgen vorher abgelehnt hat, fragen sie in ihrem Brief. Ja, wie? Gar nicht, könnte man antworten. Denn der Abgeordnete Röttgen ist zuerst seinem Gewissen verpflichtet. Vom Hauptgeschäftsführer Röttgen hoffen wir, dass er seinen Job nicht nur des Geldes und der Macht wegen, sondern auch aus Überzeugung ausfüllt. Lehnt der HGF also ein Gesetz ab, stimmt auch der Abgeordnete dagegen. Den Ärger hat die CDU. So ist die Welt nicht, entgegnen Sie. Aber wieso eigentlich nicht?
Dann ist da der hübsche Hinweis der
SZ
, oben schon zitiert, ein Industrie-Geschäftsführer habe im Bundestag ebenso wenig zu suchen wie ein Gewerkschaftsvorsitzender. Zunächst: Auch der BDI hat einen Vorsitzenden, Präsident genannt. Der ist kein Abgeordneter. Gewerkschaftsfunktionäre füllen jedoch bekanntermaßen lange schon die Reihen der SPD-Fraktion und neuerdings auch die der Linkspartei. Nur dass es den Gewerkschaften in langen Jahren gelungen ist, sich den Nimbus der "Guten" zu verschaffen. Ähnlich übrigens wie den Kirchen. Oder manchem Umweltverband. Ist es schlecht, dass sie auf diese Weise im Parlament vertreten sind? So wird doch nur die in der Gesellschaft ohnehin geführte Debatte auch im Parlament ausgetragen, mit Zwang zur Kompromisssuche, könnte man entgegnen.
Nicht missverstehen. Dies ist kein Plädoyer für eine "gute" Industrie oder ein Lobbyistenparlament. Nur möge man darüber nachdenken, wie Lobbyismus in die Legislative hineinwirkt. Und was besser zu ertragen ist: Ein Hauptgeschäftsführer, von dem man weiß, was er ist und wie er denkt. Oder Abgeordnete, die abends beim privaten Essen mit Wirtschaftsvertretern zusammensitzen und am Morgen in deren Sinne abstimmen, ohne dass der Außenstehende versteht, warum.
Allerdings: Ein gutes Argument, warum Röttgen dennoch sein Mandat niederlegen sollte, findet sich in der
Welt
: "Röttgen ist nicht irgendein Hinterbänkler. Als Parlamentarischer Geschäftsführer ist er einer der wichtigsten Mitarbeiter und Vertrauten seiner Parteifreundin und Kanzlerin Angela Merkel." Womit wir wieder in der Realität angekommen wären, aus der zu schließen ist: Selbst wenn Röttgen nicht Fraktionsgeschäftsführer bliebe - was er angekündigt hat -, ist sein Bekanntheitsgrad und sein Einfluss in der Fraktion wesentlich größer als der eines einfachen Abgeordneten. Gut für den BDI, könnte man sagen. Doch zu durchsichtig. Schreibt die
Welt
weiter: "Der BDI steht nicht gerade im Verdacht, ein parteipolitischer Eunuch zu sein. Aber er wahrt, wenn es den Interessen dienlich ist, Distanz zu den Parteien, vor allem zu den wechselnden Regierungskoalitionen." Insofern könnte eine Doppelfunktion Röttgens dem Verband mehr schaden, als sie ihm hülfe. Also wird er wohl doch von seinem Mandat zurücktreten, und die Verquickungen zwischen Politik und Interessensverbänden werden so nebulös bleiben, wie sie sind.
Lesen Sie mehr zur aktuellen Wirtschaftspolitik
- Datum 21.07.2006 - 14:41 Uhr
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 10
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




seit Urzeiten und bisher nicht widerlegt: wer Geld verdienen will, muss in die Politik gehen.
Weshalb eigentlich noch aufregen? Es gibt inzwischen genügend Parlamentarier, die ihren Beitrag zur Politikverdrossenheit leisten in der berechtigten Hoffnung, daß der Wähler bis zur nächsten Wahl alles vergessen hat. Nicht auszuschließen ist allerdings, daß der Krug so lange zum Brunnen geht, bis er bricht.
Der Beitrag Polke-Majewskis offenbart ein merkwürdiges Verständnis von Ämtern und Aufgaben eines Parlamentariers und eines Verbandsgeschäftsführers. In herausgehobener Position sind beide unvereinbar.
Das zeigte sich deutlich am Beispiel des früheren Bauernpräsidenten Freiherrn Heereman von Zuydtwyck, der in seiner Amtszeit gleichzeitig während zwei Legislaturperioden von 1983 bis 1990 Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war. Seine Abgeordnetenkollegen konnten bisweilen miterleben, wie der Freiherr dienstags in der Fraktionssitzung für seine Sonntagsreden vor seinen Verbandsmitgliedern zurechtgewiesen wurde. Und der Abgeordnete schwieg ...
Ein bezeichnendes Licht auf die seinerzeit für seine Berufung zuständigen BDA-Präsidiumsmitglieder wirft auch die nun schon mehrere Legislaturperioden währende Doppelfunktion des Dr. Göhner simultan als Hauptgeschäftsführer und als Parlamentarier. Seither hat sich das kritische Urteil des vormaligen BDI-Präsidenten Henkel über solche Aufgabenverquickung nicht gewandelt; sein aktuelles Votum kann also nicht überraschen.
Nicht vergessen sei in diesem Zusammenhang der ehemalige SPD-Abgeordnete Dr. Hermann Rappe, der von 1972 bis Ende 1994 dem Bundestag angehörte und während der Hälfte dieser Zeit zugleich als Vorsitzender der IG Chemie-Papier-Keramik für die Interessen der chemischen Industrie wirkte.
Die Liste läßt sich verlängern ...
Wolfgang Deuker
ist die Untergrabung der Demokratie!
die Entmachtung des Volkes!
Ach, quatsch! Wer keine Macht hat, kann auch nicht entmachtet werden.
Röttgen soll ruhig im Bundestag bleiben. Denn rot-grüne Lobbyisten mit ihren Gewerkschafts- und Umwelt-Aktivisten Pöstchen haben wir schon genug in diesem Hohen Haus. Da ist es doch nur recht und billig, dass der zukünftige BDI-Geschäftsführer diesen Chargen auf gleicher Augenhöhe Paroli bieten kann. ;-)
Der mann ist nicht als bdi-onkel in den bundestag gewählt worden. Er muss sein Mandat aufgeben und kann sich dann als Lobbyist wiederwählen lassen.
Ganz abgesehen davon, dass nach Abgeordnetengesetz sein Mandat im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen muss - woran ich bei einem zukünftigen Hauptgeschäftsführer nicht glauben kann - und er genug Geld, gerade auch für seine "Unabhängigkeit" bekommt. Und in wie vielen Aufsichtsräten (o.ä.) ist der Mann sonst noch?
javascript:document.sendComment.submit()
Der Herr Röttgen sollte sich tatsächlich entscheiden, was er denn nun gerne möchte. Abgesehen von der ethischen Debatte des Gewissenskonflikts, habe ich schlicht und einfach etwas dagegen, für BDI-Plattitüden und Seilschaftspflege auch noch Steuergelder zu verschwenden. Aber klare Entscheidungen zu fällen ist nunmal schwer, wenn das Abgeordnetentaschengeld wegzufallen droht. Nicht wahr, Herr Röttgen?
ist halt unter Politikern weit verbreitet. Wenn man liest welche Summmen der Mann mit seinem Doppelpöstchen dann kassiert, während jedem Hartz 4-Empfänger ein Zusatzverdienst gnadenlos auf seine Stütze angerechnet wird, könnte einem schlecht werden.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren