Ethikdebatte Nicht halb, nicht ganz
Der EU-Kompromiss zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen hat in Deutschland Kritik und Lob ausgelöst
Nach dem Beschluss vom Montag erhalten Forscher, die zur Gewinnung menschlicher Stammzellen Embryonen töten, weiter keine Gelder der Europäischen Union (EU). Jedoch kann die Forschung mit solchen Zellen prinzipiell gefördert werden.
Zufrieden äußerten sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan und die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Kristina Weber- Hassemer. Die FDP-Fraktion forderte eine Lockerung des deutschen Stammzellgesetzes. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz und die Grünen-Fraktion im Bundestag kritisierten den Kompromiss als Niederlage für den Embryonenschutz.
»Bei der nun geltenden Beschlusslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Forschungsförderung der EU finanzielle Anreize für die Zerstörung von menschlichen Embryonen ausgehen«, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber am Dienstag. Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte: »Auch mit deutschen Steuergeldern wird so eine Forschung ermöglicht, die in Deutschland nach geltender Rechtslage verboten ist und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt.«
Deutschland wollte ursprünglich ein Verbot finanzieller Anreize für das Töten von Embryonen im Programmtext verankern. Dieser Plan scheiterte. Stattdessen soll es eine Zusatzerklärung geben. Mit dem Entscheid ist der Weg frei zur Verabschiedung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms für 2007 bis 2013. Das Gesamtbudget des Programmes beträgt etwa 54 Milliarden Euro. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag kritisierte die Entscheidung als »Rückschlag für Ethik und Menschenwürde in Europa«. Die Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien habe die Stammzellforschung nicht verhindert und werde dies auch künftig nicht tun, sagte der Leiter der Arbeitsgruppe Biotechnologie der Grünen-Fraktion, Reinhard Loske.
Hingegen wertete die FDP-Bundestagsfraktion die Einigung als Erfolg für diejenigen, die Hoffnung auf Therapien durch die embryonale Stammzellenforschung haben. Nun müsse die deutsche Gesetzgebung geändert werden, sagte die technologiepolitische Sprecherin der Fraktion, Ulrike Flach. Die FDP werde noch in diesem Jahr einen Vorstoß zur Abschaffung der Stichtagsregelung machen. Nach dieser Regel dürfen deutsche Wissenschaftler nur solche embryonalen Stammzellen von Menschen verwenden, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnen wurden.
- Datum 25.07.2006 - 10:08 Uhr
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