Urheberrecht Der kriminalisierte KundeSeite 2/2
Offensiver reagierte der Branchenverband Bitkom. Die Abmahnungen seien reiner Populismus erklärte der Verband per Presseerklärung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht gar den Markt in Gefahr: Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen." Auf Nachfrage will der Verband den Musikplattformen aber auch kein Leumundszeugnis ausstellen. Man habe die Geschäftsbedingungen der Anbieter nie überprüft. In der Regel werde auf die AGB hingewiesen mehr weiß der Branchenverband nicht zu berichten.
Damit das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer von Onlinemusik wieder stimmt, fordern die Verbraucherschützer den Einsatz der Politik. Die vorgesehenen Verschärfungen des Urheberrechts gingen genau in die falsche Richtung, glaubt Braunmühl: "Wir brauchen eine Politik die nicht nur einfach das umsetzt, was die Industrie fordert. Das Verbraucherministerium scheint auf einem Auge blind zu sein." Das Ministerium aber schiebt den Schwarzen Peter gleich weiter: Das Verbot, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, sei nicht in Berlin erfunden worden. Der deutsche Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen zwingende europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt, sagt eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums.
Für die Verbaucherzentrale reichen die Erklärungen des Ministeriums aber nicht aus. Sie fordern die Verbraucher dazu auf, E-Mails und Briefe an Bundesregierung und Bundestag zu schicken, um ein verbraucherfreundlicheres Urheberrecht zu fordern, das den Normalnutzer nicht kriminalisiert. Wie erfolgreich der Aufruf sein wird, bleibt abzuwarten. Schnelle Reaktionen erhielten die Verbraucherschützer aber schon von einer Zielgruppe, die sie eigentlich schützen wollten. Gleich dutzendfach beschwerten sich nämlich Anhänger des Musikportals iTunes, dass ihre Lieblings-Webseite mit einer Abmahnung bedacht worden war.
Zum Thema:
Verbraucherzentrale Bundesverband: Studie Verbraucherschutz bei digitalen Medien (Langfassung, pdf)
- Datum 31.07.2006 - 03:34 Uhr
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Zu genau diesem Thema haben wir gestern die Aktion www.wirhabenbezahlt.de gestartet - bei der ganzen Debatte um Kriminalisierung und schlechte Online-Angebote wird gern vergessen, dass an Labels und Industrie schon ständig größere Beträge fließen, ohne dass dem Kunden dafür Rechte eingeräumt werden. Von daher, weiter so, vzbv.
Ich kann die Aktion der Verbraucherzentralen nur begruessen. Das die Bitkom wieder mal dagegenschiesst ueberrascht mich eigentlich nicht. Zu Zeiten der Softwarepatent Debatte im Europaparlament toente es eher zu Gunsten der Patente anstatt dagegen.
Anbieter wie finetunes.net und emusic.com machen es vor, dass man Musik auch ohne DRM verkaufen kann. Dennoch, auch wenn z.B. emusic.com viele Independent Labels hat kann es die Moeglichkeiten einer Tauschboerse nicht paroli bieten. Sehr seltene oder alte Dinge (ob Musik oder anderer Content) bekommt man bei den Anbietern einfach nicht zu kaufen.
Eine Kulturflatrate macht meines Erachtens am meisten Sinn. Je mehr Bandbreite jemand besitzt, desto mehr zahlt er in einen Topf und kann ganz legal die Tauschboersen nutzen. Meines Erachtens eines der besten Wege in eine Wissensgesellschaft ...
Ich beglückwünsche die Verbraucherschützer zu ihrer Aktion, sowohl um dem Treiben der Online-Musikstores endlich Einhalt zu gebieten, als auch, um eine Diskussion, die sich bislang eher in den Kreisen technisch interessierter Nutzer auf entsprechenden Portalen stattfindet, in eine größere Öffentlichkeit zu hieven.
Die Frage ist doch eindeutig: Während wir im Zeitalter der "klassischen" CD noch davon ausgehen konnten, ein Medium zu erwerben, welches wir in einen Player legen, anhören, genießen können, ändert sich im digitalen Zeitalter da vieles. Mit DRM-Restriktionen zwingen die Online-Shops Kunden Entscheidungen auf dahingehend, welche Hardware sie zu verwenden haben (Apples Shop etwa funktioniert bislang nur mit dem iPod...), welche Betriebssystem-Software erforderlich ist (musicload.de sperrt Mac- oder Linux-Nutzer konsequent aus...) und noch einiges mehr. Es ist beängstigend zu sehen, wie sich hier die Lage verschoben hat von Dienste-Anbietern (die auf Kunden angewiesen sein sollten) hin zu einer Industrie, die Kunden nach Belieben Bedingungen diktiert und sich fleißiger Helfer in der Politik gewiß sein kann, die diese Bedingungen in Gesetz gießt und zur Norm erklärt.
Ich für meinen Teil werde als Kunde niemals ein Portal nutzen, welches meine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich verwendeter Hard- oder Software in irgendeiner Form einschränkt. Glücklicherweise gibt es finetunes.net (wo man qualitativ gute Musik ohne Knebelverträge oder -technologien kaufen kann) oder jamendo.com (wo sich Musik unter für Erzeuger _und_ Nutzer fairen CreativeCommons-Lizenzen findet) für den anspruchsvollen Musik-Fan.
Für die Diskussion um die Online-Shops wünsche ich mir perspektivisch mehr Ehrlichkeit: Hier geht es darum, Interessen der Musiker und der Musikfans zu balancieren. Wenn die Musik_industrie_ beginnt, beiden Konditionen zu diskutieren, ist die Musik selbst de facto verloren.
Ich finde es sehr gut, dass diese unsäglichen Reformen des Urheberrechts vom Verbraucherschutz angegangen wird. Bisher wurde die "öffentliche Meinung" so von den Verbänden der Medienindustrie eingelullt, dass viele Leute die Maßnahmen gegen die "bösen Raubkopierer" gut heißen und nicht merken, dass hier der normale Kunde der geschädigte ist. Ungläubig sah ich zu, wie die Regierungen nach und nach den Kniefall vor der Medienindustrie übten und die Bürger/Kunde unter Generalverdacht gestellt haben.
Der Kunde bekommt in Form einer kopiergeschützten (Un-)CD ein minderwertiges Produkt zu höherem Preis - im Übrigen entsprechen diese CDs nicht mehr dem "Compact Disc Digital Audio"-Standart und dürfen dieses Label nicht führen. Ein solches Produkt in ein CD-Regal zu stellen empfinde ich als eine Unverschämtheit.
Vor Einführung des DRM, auch Digital Restriction Management geschimpft, habe ich fast jede Woche eine neue CD gekauft und mir aus meinen Lieblingsstücken meine eigene Zusammenstellung zusammenkopiert. Als der Kopierschutz auf CDs nahezu flächendeckend eingeführt wurde, hat sich mein Konsumverhalten geändert: Ich habe mir nur noch eine CD im Jahr gekauft - und das war dann eine ohne Kopierschutz. Ansonsten habe ich mich mit den gut 250 CDs in meiner Schublade und meiner bis dahin aufgebauten mp3-Sammlung zu frieden gegeben. Soviel zum Thema Kunden vergraulen.
Seit kurzem kaufe ich ab und zu Musik über iTunes, laut einem Artikel in der Computerzeitung c't ein Portal mit einem vorbildlichem DRM. Über die eingebaute Wandlungsfunktion über CD haben die gekauften Stücke direkt Einzug in meine DRM-freie mp3-Sammlung gefunden. - Eine Funktion der obligatorischen iTunes-Software kann wohl kaum eine Umgehung sein, ein hemmungsloses Verbreiten meiner nun DRM-freiein Dateien ist mir schließlich immer noch untersagt, das wäre es auch nach altem Urheberrecht. Zumindest ist bei einer solchen aus iTunes erstellten CD die Rechtslage des Kunden besser als bei einer gekauften CD mit DRM. - Hierunter gibt es ja sogar DRM-CDs mit Schadsoftware (Viren).
Ein Hoffnungsschimmer: Die Quote der CDs im Handel, die mit DRM geknebelt sind, ist wohl rückläufig.
Entweder es gibt eine preiswerte Kulturflatrate für möglichst das komplette kopierbare geistige "Eigentum" oder ein Großteil der Computer benutzenden Bürger wird weiterhin illegal das tauschen, downloaden was sie haben wollen.
Der Aufbau einer totalen Überwachung der Bürger nur um die Pfünde der Medienindustrie zu schützen wäre Unverhältnismäßig auch wenn genau das gerade versucht wird.
Aber auch das wird scheitern an Projekten wie I2P. Wer also noch ein bißchen Bandbreite übrig hat kann das ja mal unterstützen.
www.i2p.net, http://de.wikipedia.org/w...
Warum sind hier eigentlich alle Links verboten? Das ist doch total krank und versaut den Grundgedanken des WWW. Nur weil die Zeitredaktion meint sie wären für den Inhalt externe Link verantwortlich? Was für ein Schmarrn! Siehe:
"Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az. I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben."
"Das Ministerium aber schiebt den Schwarzen Peter gleich weiter: Das Verbot, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, sei nicht in Berlin erfunden worden. Der deutsche Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen zwingende europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt, sagt eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums."
Also entweder das Zitat ist verkürzt wiedergegeben, oder die Sprecherin weiß nicht, wovon sie redet. Es ist grundsätzlich schon richtig, dass die entsprechende europarechtliche Vorgabe (Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in
der Informationsgesellschaft) einen Schutz technischer Maßnahmen vorsieht. Dennoch sieht die Richtlinie aber in Art. 6 vor, dass der nationale Gesetzgeber die urheberrechtlichen Schranken auch gegen solche Maßnahmen durchsetzbar machen kann. Nur dies hat der deutsche Gessetzgeber (und wird er vermutlich auch nicht im Rahmen des zweiten Korbes) nicht wahrgenommen. Die Möglichkeit würde aber bestehen, den Schwarzen Peter also auf europarechtliche Vorgaben zu schieben, halte ich für schlichtweg verfehlt.
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