Zeitgeschichte Geist der NS-Zeit

Vor 50 Jahren wurde die KPD verboten. Ein finsteres Kapitel der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte und des Gesinnungsstrafrechts, das bis heute nicht aufgearbeitet wurde.

Der einzige noch lebende Bundestagsabgeordnete von 1949 heißt Fritz Rische. Er ist mittlerweile 93 Jahre alt. Einen lange geplanten Besuch im Berliner Reichstag musste er kürzlich aus gesundheitlichen Gründen absagen, und so wird er nicht erfahren, ob er dort offiziell begrüßt worden wäre. Immerhin wurde ihm mit fünf Jahrzehnten Verspätung kürzlich ein Ausweis ausgestellt, der ihn als ehemaliges Mitglied des Bundestages ausweist. In der Vergangenheit hatte die Bundestagsverwaltung das mehrfach abgelehnt.

Denn Fritz Risch ist Kommunist. Er ist 1932 in die KPD eingetreten, gehört bis heute der DKP an und ist unverändert davon überzeugt, dass der Kapitalismus nicht das letzte Wort der Geschichte bleibt.

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Vor 50 Jahren war Fritz Rische ein Staatsfeind. In Handschellen wurde er am 17. August 1956 in Karlsruhe in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichtes geführt, verkündet wurde das Urteil im Verbotsverfahren gegen die KPD. Rische war deren Prozessvertreter und er saß wegen "Vorbereitung zum Hochverrat“ in Haft. Sein einziges Vergehen war seine Mitautorenschaft am „Programm zur nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“, in dem die KPD zum „revolutionären Sturz des Adenauer-Regimes“ aufrief. Jenes gar nicht mehr aktuelle Programm der KPD, das den Verfassungsrichtern genügte, um der KPD eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“ zu attestieren und dem Verbotsantrag der Bundesregierung von 1951 stattzugeben.

Zwar standen die Karlsruher Richter dem Verbot zunächst sehr skeptisch gegenüber, aber dem massiven Druck der Politik konnten und wollten sie sich nicht verweigern. Dabei konnten der KPD gar keine umstürzlerischen Aktionen nachgewiesen werden. Weder wurden geheime Waffenlager gefunden, noch konnten der Partei gewalttätige Demonstrationen wie einst in der Weimarer Republik zur Last gelegt werden. Es war ein politisches Urteil, das der antikommunistischen Staatsdoktrin der jungen Bundesrepublik folgte. Noch am selben Tag wurden 25.000 Wohnungen und Geschäfte durchsucht, Zeitungen verboten, Druckereien beschlagnahmt, alle 199 Parteibüros geschlossen.

Proteste dagegen gab es kaum, die KPD war längst isoliert, die Angst vor der „kommunistischen Gefahr“ allgegenwärtig. Nur vereinzelt waren kritische Töne zu hören. 1956 tobt in Deutschland der Kalte Krieg, in Ost-Berlin hatte die SED ihre Macht gefestigt, in Ungarn wurde ein Aufstand blutig niedergeschlagen. In Westdeutschland begann der Aufbau der Bundeswehr, der Antikommunismus dient parteiübergreifend als ideologischer Grundpfeiler von Wirtschaftswunder und Westbindung. Die alten nationalsozialistischen Eliten konnten so leicht integriert werden, in die Politik, die Verwaltung und die neu gegründete Bundeswehr. In der Justiz tummelten sich besonders viele ehemalige NS-Juristen. Diese freuten sich, dass unter Kanzler Adenauer im 1. Strafrechtsänderungsgesetz 1950 an das NS-Gesinnungsstrafrecht angeknüpft wurde. Erneut waren jetzt nicht nur konkrete politische Handlungen strafbewehrt. Schon die pure politische Einstellung oder die Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei genügten, um ins Gefängnis zu wandern. So konnten manche furchtbare Juristen wieder das tun, was sie schon unter Hitler gemacht hatten: Kommunisten verfolgen.

Einer ihrer Opfer war Fritz Rische. Er hatte bereits im Gestapo-Knast gesessen und gehörte dann nach dem Zweiten Weltkrieg dem Wirtschaftsrat der Tri-Zione und von 1949 bis 1953 dem Bundestag an. Bis er erneut verhaftet wurde.

Die Begründung für das Strafrechtsänderungsgesetz, das die Verfolgung von Kommunisten wie ihm ermöglichte, klang ähnlich wie in unseliger Zeit. Die „Verteidigungslinie vorverlegen“, hieß es 1950 im Bundestag. Fast wortgleich hatte 1934 schon Roland Freisler, der spätere Präsident von Hitlers Volksgerichtshof, dazu aufgerufen, „das Kampffeld noch vorne (zu) verlegen“. In der Bundesrepublik stand nun, wie schon zwischen 1933 und 1945, jede fundamentale oppositionelle politische Betätigung unter Hochverratsverdacht, die Süddeutsche Zeitung sprach von einem „Hexeneinmaleins der kollektiven Schuldvermutung“.

Ein Gericht, das sich bei der Kommunistenverfolgung besonders eifrig zeigte, war das Landgericht Lüneburg. Dort mussten sich die Angeklagten schon mal anhören, sie hätten aus ihrer Inhaftierung zwischen 1933 und 1945 „nichts gelernt“. Kein Zufall: Der für politische Strafsachen zuständige Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach hatte während des Krieges als Ankläger des Sondergerichts Kattowitz eine Vielzahl von Todesurteilen beantragt; der Lüneburger Landgerichtsdirektor Konrad Lenski war vor 1945 Kriegsgerichtsrat in Straßburg und als solcher an Todesurteilen gegen französische Partisanen und vermeintliche Spione beteiligt.

Auch sonst wurden absurde Urteil gefällt. Offizielle Kontakte in die DDR standen unter Strafe, der Besuch eines FDGB-Kongresses konnte Westdeutschen genauso zum Verhängnis werden wie Kontakte zum DDR-Sportbund. Überall witterten Staatsanwälte illegale KPD-Aktivitäten. Selbst das Tragen einer roten Nelke konnte gefährlich sein, zumindest am 1. Mai, weil ein Richter darin ein Zeichen der Verbundenheit mit der verbotenen KPD erkennen wollte. Insgesamt wurden bis 1968 zwischen 150.000 und 250.000 Ermittlungsverfahren wegen politischer Vergehen eingeleitet, zwischen 7000 und 15.000 Personen wurden verurteilt. Zahlen, die „einem ausgewachsenen Polizeistaat alle Ehren machen“, wie der spätere liberale Bundesinnenminister Werner Maihofer 1965 anmerkte.

Sogar rückwirkend standen nach dem Verbot der KPD die Aktivitäten ihrer Mitglieder unter Strafe. Eine grundrechtswidrige Praxis, die erst 1961 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde. Doch bereits Ende der 50er Jahre nahmen die Proteste gegen das KPD-Urteil und die politische Justiz massiv zu, DIE ZEIT nannte das KPD-Verbot 1964 rückblickend einen „politischen Fehler“. Zudem war Deutschland damit unter den westeuropäischen Demokratien isoliert: Nur in Spanien und Portugal, beides Diktaturen, waren die kommunistischen Parteien damals ebenfalls verboten, die McCarthy-Ära in den USA war längst beendet.

Das KPD-Verbot und die politische Justiz waren eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Und um die angebliche kommunistische Gefahr einzudämmen, wäre beides zudem gar nicht nötig gewesen. Die KPD war politisch am Ende, bevor sie 1956 verboten wurde. 1947 hatte sie noch 325.000 Mitglieder. 1949 zog die Partei mit 5,7 Prozent und 15 Abgeordneten in den ersten Bundestag ein. Von da an ging's bergab. Für ihre Revolutionslyrik interessierten sich die westdeutschen Werktätigen angesichts von Wirtschaftswunder und Vollbeschäftigung immer weniger, die alten KPD-Milieus der Weimarer Republik zerfielen, die Arbeiter wurden in die westdeutsche Wohlstandsgesellschaft integriert. Die enge ideologische Anbindung der KPD an die DDR tat ihr Übriges. 1953 flog die KPD aus dem Bundestag, 1956 hatte sie nur noch 70.000 Mitglieder. Es hatte sich herumgesprochen, dass sich die Politik der KPD allein an den Interessen Ost-Berlins orientierte.

Auch in den stalinistischen Zentralismus der KPdSU war die KPD fest eingebunden, einschließlich Parteiausschlüsse und Säuberungen. Gleich mehrere führende westdeutsche KPD-Mitglieder wurden unter Mithilfe von Genossen in die DDR gelockt und dort als „Parteifeinde“ verhaftet oder von dort unter fadenscheinigen Begründungen gar nach Moskau deportiert. Die Parteiführung schwieg dazu.

Die KPD war ein Anhängsel der SED, und mit der KPD stand 1956 also auch die DDR vor dem Verfassungsgericht. Das bedeutete anders herum, das KPD-Verbot stand der Entspannungspolitik und offiziellen Besuchen von DDR-Politikern im Westen im Wege. Denn diese hätten sofort verhaftet werden müssen, nicht einmal Sportbegegnungen waren möglich. Als im Jahr 1966 die große Koalition die Regierung übernahm, wurde deshalb zunächst das Gesinnungsstrafrecht abgeschafft. Dann begannen Geheimgespräche über die Wiederzulassung der KPD. Am Ende stand ein Kompromiss: Die KPD blieb verboten, stattdessen wurde 1968 die DKP gegründet und von der Bundesregierung toleriert. Die illegale KPD war einverstanden, das SED-Politbüro stimmte zu.

Die DKP bekannte sich zwar zum Grundgesetz, stellte sich jedoch sofort in die Tradition der KPD. Sie verteidigte den Einmarsch in Prag und blieb gesellschaftlich isoliert. Auch finanziell hing die Partei am Tropf Ost-Berlins. Eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wurde sie nicht mehr.

Verfassungsrechtlich bestand und besteht das KPD-Verbot fort, bis heute wurde es nicht aufgehoben. Faktisch allerdings wurde es mit der Zulassung der DKP und der Duldung der vielen K-Gruppen seit den 70er Jahren wieder abgeschafft. Heute, 50 Jahre danach, ist es nur noch eine Randnotiz der Zeitgeschichte.

 
Leser-Kommentare
  1. war doch auch ganz gut für die Staatskasse

    Wiedergutmachung für die Unrechtsurteile der ehemaligen Kommunistenverfolger des Dritten Reiches?

    Pustekuchen, gibts "natürlich" nur für "SED-Unrecht"

    • Gefir
    • 18.08.2006 um 13:45 Uhr

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie das Artikelthema sachlich. Danke, die Redaktion/lv

  2. Es ist sehr, sehr merkwürdig, die KPD hier gegen das Verbot zu verteidigen: Dieses beruhte ja nicht auf Willkür, sondern darauf, daß die KPD nach ihrem Programm und - aus damaliger Sicht auch nach den Umständen (zB den expansiven Bestrebungen Moskaus, seinen Einflußbereich zu vergrößern; Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD usw.; Realität der SBZ/DDR) - verfassungsfeindlich war, und zwar in aggressiv-kämpferischer Weise. Wenn man die KPD damals hätte zulassen wollte, dann hätte man auch die Neugründung der NSDAP unter der Bezeichnung "SRP" zulassen müssen. Alles andere ist eine einseitig-prokommunistische Sichtweise, die sehr befremdet und beunruhigt. Die Überschrift ("Geist der NS-Zeit") ist geradezu eine bösartige Verleumdung der Motive für das KPD-Verbot.

    Es sollte doch heute - 50 Jahre danach - noch viel klarer sein als damals, daß der sog. Kommunismus und seine Organisationen sowohl nach Idee und Theorie als auch nach ihrer Praxis einem freiheitlich-demokratisch Staat unvereinbar feindlich gegenüberstehen und daß sie - so deutlich muß man das sagen - zutiefst verbrecherisch und verworfen sind.

    Besonders gefährlich ist an derartigen politischen Bestrebungen ja immer, daß die Beteiligten i.d.R. (wenn nicht aus gewissenlosem Opportunismus) als Überzeungstäter handeln, ohne jedes Unrechtsbewußtsein und oft unbelehrbar. Deswegen war die wehrhafte Demokratie gefordert, deswegen waren das Verbot und die Zerschlagung der KPD nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig für dne jungen freiheitlich-demokratischen Staat.

    Wie schon gesagt: Was man damals noch ohne so vollständige geschichtlich Erfahrung mit dem Kommunismus wie heute beschließen mußte, ist angesichts dieser Erfahrungen nur um so klarer und deutlicher als richtig anzusehen.

  3. Zumindest haben die Kommunisten die meisten Opfer gebracht, auch dank und auch sogar durch Stalin

    Und sie wurden auch von den Faschisten am meisten gehasst, zuerst verhaftet, eingekerkert und umgebracht

    Da sass die SPD noch zusammen mit allen anderen bürgerlichen Parteien im deutschen Parlament, waren ja nur die Kommunisten, die es zuerst traf
    „Als sie die Juden geholt haben, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja kein Jude.

    Als sie die Kommunisten geholt haben, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja kein Kommunist.

    Als sie die Sozialdemokraten geholt haben, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja kein Sozialdemokrat.

    Als sie mich geholt haben, war keiner mehr da, der etwas hätte sagen können.“

    • Anonym
    • 17.08.2006 um 10:19 Uhr

    Vielen Dank, dass Sie wenigstens die Wikipedia-Verweise, als Grundlage Ihres Artikels, stehen ließen:

    "Die Begründung für das Strafrechtsänderungsgesetz, das die Verfolgung von Kommunisten wie ihm ermöglichte, klang ähnlich wie in unseliger Zeit. Die „Verteidigungslinie vorverlegen“, hieß es 1950 im Bundestag. Fast wortgleich hatte 1934 schon Roland Freisler, der spätere Präsident von Hitlers Volksgerichtshof, dazu aufgerufen, „das Kampffeld noch vorne (zu) verlegen“."

    Ein weiteres Kapitel im "Qualitätsjournalismus" der Zeit, willkürliche Ab-/Anschaltung der kompletten Kommentarfunktion oder Löschung einzelner Kommentare, falls unliebsam, inclusive!

    Evtl. arbeiten Sie ja mal die finsteren Kapitel der Zeit auf, Herr Seils...

  4. war es den Demokratieimporteuren peinlich dass die Kommunisten den einzigen relevanten Widerstand darstellten gegen die Nazis.

    Auch mein Opa wurde als Kummunist zuerst unter französischer Besatzung gut behandelt , dannach unter amerikanischer sehr schlecht.

    Heute fehlt eine Partei die den Wettbewerb mit den Bürgerlichen Parteien aufnimmt, und eine Informationsdienstleitung für die breiten Massen anbietet.

  5. > dass die Kommunisten den einzigen relevanten Widerstand
    > darstellten gegen die Nazis.

    das ist zumindest grob übertrieben.

    im übrigen hat die kpd gerade in der spätzeit der weimarer republik mit den nazis zusammen front gemacht gegen die gruppen, die an einer stabilisierung der republik interessiert waren, vor allen anderen gegen die spd.

    die zweifelhaften haltungen der kpd-führung zum schmusekurs stalins mit hitler und zu den terror-einsätzen der kommunisten im spanischen bürgerkrieg hinter front gegen republikaner (damit franco in die hände spielend) sind ja wohl auch kaum geeignet, die kpd zum "einzig relevanten widerstand" zu adeln.

    • lef
    • 17.08.2006 um 11:16 Uhr
    8. \N

    Ja, das Verbot der KPD war tatsächlich politisch unklug, wie der Artikel ja auch bestätigt - sie hätte sich ohne Verbot sang- + klanglos selbst disqualifiziert, statt durch das Verbot eine politische Aufwertung zu bekommen.
    Später wurde solch ein Problem wesentlich intelligenter gelöst, zum Beispiel am Beispiel NPD ff:
    Einfach wählen lassen und dann zuschauen, wie sich solch ein Unsinn von selbst disqualifiziert. Eben mit viel Vertrauen auf die Mündigkeit der Bürger. (Kaum Eine/r weiß noch, dass die NPD mal in den 70er Jahren bundesweit über 10% erreichte. Das Kapitel war in kürzester Zeit abgeschlossen - die fraktion zerstritt sich bereits beim verteilen der Wahlkampfgelder. Und genau so erging es auch DVU, Schillpartei ffff).

    Wenn die KPD (bzw. später die DKP) auch nur EINEN wirklich fortschrittlichen Gedanken in ihrem Programm gehabt hätte, könnte man das Verbot bedauern.
    Sie hatte keinen, ganz simpel. Im Grunde bestand ihr Programm aus linkspopulistischen Glaubenssätzen, die auch Westdeutschland nur da hätten enden lassen, wo die DDR gestrandet ist - im ökonomischen und ökologischen Kollaps.

    Fazit bleibt: Wir sind zwar immer noch lernfähig, wenn auch nur sehr langsam als breite Masse.
    Jede Ideologie, ob neu kreiiert oder schön älter und nur an Macht gewonnen (wie jetzt der Islam) verspricht das Glück auf Erden oder für später,
    aber die reale Umsetzung und die Flexibilität der Ideologie besonders in der heutigen revolutionären ( = Umwälzung der Werte in kürzester Zeit) Zeit ist das wichtigste Kriterium.

    Die KPD erfüllte dieses Kriterium genau so wenig, wie andere Ideologien.
    Ein Verbot war (s.o.) politisch einfach nur ungeschickt und kontraproduktiv - ohne dieses Verbot hätte die Revolution (s.o.) im "Westen" wahrscheinlich weit früher und nachhaltiger stattgefunden.

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