Internet Google gegen googeln

Der Internetriese geht gegen sich selbst vor. Eine Glosse

Es gibt ein Wort, das alle anderen prominenten Suchbegriffe bei Google übertrifft. Über zwei  Milliarden Einträge hat es. „Bush“ erreicht nur ein Drittel so viel, „Sex“ sogar nur ein Viertel. Obgleich ein stark genutztes Suchwort, geht Google nun gegen die Verwendung juristisch vor. Dabei handelt es sich nicht um Perverses oder Gewaltverherrlichendes. Nicht einmal um Osama bin Laden. Nein, Google möchte sich selbst verbieten, genauer: den Gebrauch des Verbs „googeln“.

Nun hat der Begriff „googeln“ das „surfen“ im Internet längst abgelöst. Berühmter geht nicht. Während hierzulande mit „googeln“ häufig noch die Suche auf dem Onlineportal gemeint ist (so sagt es jedenfalls der Duden), wird im amerikanischen Sprachgebrauch jegliche Suchmaschinen-Verwendung als „ to google “ beschrieben.

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Das verletze die Marke, jedenfalls im englischen Sprachgebrauch, schrieb nun der zuständige Jurist des Internetunternehmens an die amerikanische Tageszeitung  Washington Post und den britischen Independent . Und machte gleich Vorschläge, wie's besser zu formulieren sei:

Passend: I ran a Google search to check out that guy from the party. (Ich führte eine Google-Suche durch, um diesen Typen von der Party zu überprüfen.)

Unpassend: I googled that hottie. (Ich habe den heißen Feger gegoogelt.)

Was folgte, hätte sich der Anwalt denken können. Die Häme in der Bloggerwelt und den Medien schlug über Google zusammen. Abseits des Spotts fragt sich, was denn die einst so betont legeren Googlianer eigentlich fürchten. Hat es Tempo geschadet, dass Menschen den Begriff verwenden, während sie ihre Nasen mit Noname-Taschentüchern schneuzen? Ist es schlecht fürs Geschäft, dass die Kunden  Tesa-Film im Kopf haben, wenn sie eigentlich nach Klebestreifen suchen? Würden andere Firmen nicht immense Summen ausgeben, um sich so einen allgemein gebräuchlichen Namen wie Selters zu verschaffen? Wer es in acht Jahren geschafft hat, seinen Firmennamen zum feststehenden Begriff eines jeden Alltags zu machen, sollte auf diese Zementierung der eigenen Bekanntheit  stolz sein und sie nicht untergraben.

Der Mensch neigt nun einmal zur Vereinfachung. Keiner wird  „eine Google-Suche durchgeführt haben“ sagen oder schreiben - da können Juristen Briefe schreiben wie sie wollen. Man hat eben „gegoogelt“, punktum. Und sollte es doch verboten werden, dann müssten wir halt „yahooen“ – was zugegebenermaßen bedeutend dämlicher klingt.

Was treibt Google? Gloogleblog beobachtet die Suchmaschine - Tag für Tag

 
Leser-Kommentare
    • Rafael
    • 15.08.2006 um 15:35 Uhr

    Ja super. Mit ein paar kleinen Einschreiben bekommt die schon genug genannte Firma das Äquivalent einer millionenteuren Werbekampagne. Wehrt Euch nur gegen das Verbot der Verwendung des Begriffs, den ich hier nicht ausscheiben werde. Macht einen riesigne Hype daraus. Damit auch wirklich jeder den Firmennamen noch 10 mal liest. Wie wärs mit einer Lichterkette oder Mahnwache für das Recht eines jeden Journalisten, von einer Firma seiner Wahl veräppelt und ausgenutzt zu werden. Seien Sie mir nicht böse, aber denen sind Sie voll auf den Leim gegangen.

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