Nach Tod von Kevin Kinderrechte in die Verfassung?
Familienministerin von der Leyen will Kinder künftig besser schützen. Zum Beispiel durch die Aufnahme ihrer Rechte ins Grundgesetz.
Nach dem schockierenden Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Debatte über
die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung neu belebt. »Die Zeit
ist reif dafür«, sagte von der Leyen der
Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung
. Das Land Bremen will als Konsequenz aus der Tragödie
um den Zweijährigen künftig alle Problemfamilien kontrollieren lassen.
Der Staat habe wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere
Schutz- und Förderfunktion, betonte Ministerin von der Leyen. Sie habe
deshalb den Diskurs mit namhaften Verfassungsrechtlern begonnen. In der
Welt am Sonntag
wies die Politikerin auch auf die Isolation in
bildungsarmen Familien hin: Sie sei zum Teil »Besorgnis erregend«.
Innerfamiliäre Gewalt komme dort zwei bis drei Mal so häufig vor wie in
anderen Familien. Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sagte auf dem
CSU-Parteitag am Samstag in Augsburg, der Schutz der Kinder sei eine
»essenzielle Aufgabe des Staates«.
Sachsen-Anhalts Familienministerin Gerlinde Kuppe (SPD) will eine
Allianz für Kinder schaffen. Das sagte sie am Sonntag im
MDR 1 Radio
Sachsen-Anhalt
. Jugendämter, Beratungsstellen, Kinderärzte, Polizei und
Justiz müssten stärker vernetzt werden. Sachsen-Anhalt werde im
nächsten Jahr weitere Familien-Hebammen ausbilden, die minderjährige
Mütter, allein erziehende Frauen und Familien mit sozialen Problemen
unterstützen. Zudem plädierte die Ministerin dafür, die Rechte von
Kindern in die Landesverfassung aufzunehmen. Dazu gehörten das
Mitbestimmungsrecht und das Recht auf Bildung.
Die Mehrzahl der Bundesländer hat Kinderrechte bereits in der
Verfassung verankert. Die Bundesrepublik unterzeichnete vor 14 Jahren
zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, ins Grundgesetz
wurden die Rechte der Kinder trotz regelmäßiger Vorstöße von Politikern
und Kinderschutzbund jedoch noch nicht aufgenommen.
Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) sagte dem
Weser- Kurier
, er habe als Sofortmaßnahme verabredet, »dass in den nächsten
Tagen überall dort, wo im Elternhaus Probleme bekannt sind (...) alle
Kinder Besuch von professionellen Helfern bekommen.«
Die Leiche Kevins, der unter der Vormundschaft des Jugendamtes stand,
war am vergangenen Dienstag im Kühlschrank seines drogensüchtigen
Vaters entdeckt worden. Danach waren grobe Fehler der Bremer
Sozialbehörde bekannt geworden. Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) trat
zurück, der Leiter des Jugendamtes wurde vom Dienst suspendiert. Gegen
zwei Mitarbeiter der Behörde wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen
Vernachlässigung der Fürsorgepflicht eingeleitet. Röpke wie auch
Böhrnsen waren seit Anfang des Jahres über die Lebensumstände Kevins
informiert.
- Datum 15.10.2006 - 08:45 Uhr
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- Quelle ZEIT online, dpa, 15.10.2006
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... um gefährdeten Kindern WIRKLICH helfen zu können, und zwar flächendecken, bräuchte es ein paar zusätzliche Milliarden. So um die 30, würde ich sagen, für hochkarätige Ganztageskindergärten etc.
DIe haben wir nicht. Wann steht endlich jemand auf und erklärt, daß dieses Geld her muß - und woher es kommen soll?
Ich hätte da übrigens einen Vorschlag. Meine Kommentare dürften genug darüber verraten.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die raffgierige Helferindustrie eine Obergrenze bei ihrer Raffgier hätte?
Wenn Sie denen 30 Milliarden geben werden die Sozialwissenschaftler Gründe finden, weshalb noch ganz wichtige Maßnahmen finanziert werden müssen, so mit noch mal 30 Milliarden.
Das schlimmste Kinderelend schaffen eben nicht, auch wenn man das angesichts der Veröffentlichungen der letzten Tage glauben könnte, verantwortungslose Eltern, sondern die Kinderschützerinnen
Beispiele hier:
http://zeus.zeit.de/comme...
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Haben wir die gewählt, damit sie an unserer Verfassung herumfummeln? Parteien, mit zusammen nicht einmal 50% Wahlbeteiligung? Es gibt wohl sonst nichts zu tun, wie?Separate Kinderrechte außerhalb der Rechte von Vater und Mutter, werden dem Staat überlassen, und der hat bei den Grund-(menschen)rechten nichts verloren. Das sind nämlich Abwehrrechte gegen den Staat, gegen Mehr- oder - bessergesagt - Minderheiten. Niemals darf der Staat quasi ein autoritäres Grundrecht bekommen (hat er auch nicht in internationalen Bestimmungen wie der Menschen- oder der Kinderrechtskonvention). Damit würde Tor und Tür für Kinderklau, Familienzerriss, Ganztagsentzug, Vorschul- und Kindergartenzwang oder weitere unsinnige staatliche Zwänge an Kindern und Familien eingetreten werden. Ein Schalk, der hier sogar von Absicht spricht. Der Wolf im Schafspelz sozusagen: Tragische Einzelfälle, die durch ordentliche und gesetzkonforme Arbeit der Behörden hätten vermieden werden können, auch noch schamlos ausnutzen für weitreichendere, staatliche Lieblosigkeiten wie z.B. Kindergarten-, Vorschul- und Krippenzwang. Diese Forderungen hat man auch schon von allen politischen Lagern gehört (v.d.Leyen, Sehrbrock, Beck, Scholz) - komischerweise gerade kürzlich. Das passt. Und wenn man schon dabei ist: Weiter geht's mit Online-Razzien, Gesundheitscard (E-Card) oder RFID-Überwachung, um nur wenige Beispiele zu nennen, für die ebenfalls das Grundgesetz nur unmerklich zu modifizieren wäre.Es gibt genügend Hausaufgaben - für alle Parteien. Für konkrete, praktische Hilfe steht kein Gesetz der Welt im Wege.
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