Nach Tod von Kevin Kinderrechte in die Verfassung?

Familienministerin von der Leyen will Kinder künftig besser schützen. Zum Beispiel durch die Aufnahme ihrer Rechte ins Grundgesetz.

Nach dem schockierenden Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Debatte über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung neu belebt. »Die Zeit ist reif dafür«, sagte von der Leyen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung . Das Land Bremen will als Konsequenz aus der Tragödie um den Zweijährigen künftig alle Problemfamilien kontrollieren lassen.

Der Staat habe wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere Schutz- und Förderfunktion, betonte Ministerin von der Leyen. Sie habe deshalb den Diskurs mit namhaften Verfassungsrechtlern begonnen. In der Welt am Sonntag wies die Politikerin auch auf die Isolation in bildungsarmen Familien hin: Sie sei zum Teil »Besorgnis erregend«. Innerfamiliäre Gewalt komme dort zwei bis drei Mal so häufig vor wie in anderen Familien. Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sagte auf dem CSU-Parteitag am Samstag in Augsburg, der Schutz der Kinder sei eine »essenzielle Aufgabe des Staates«.

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Sachsen-Anhalts Familienministerin Gerlinde Kuppe (SPD) will eine Allianz für Kinder schaffen. Das sagte sie am Sonntag im MDR 1 Radio Sachsen-Anhalt . Jugendämter, Beratungsstellen, Kinderärzte, Polizei und Justiz müssten stärker vernetzt werden. Sachsen-Anhalt werde im nächsten Jahr weitere Familien-Hebammen ausbilden, die minderjährige Mütter, allein erziehende Frauen und Familien mit sozialen Problemen unterstützen. Zudem plädierte die Ministerin dafür, die Rechte von Kindern in die Landesverfassung aufzunehmen. Dazu gehörten das Mitbestimmungsrecht und das Recht auf Bildung.

Die Mehrzahl der Bundesländer hat Kinderrechte bereits in der Verfassung verankert. Die Bundesrepublik unterzeichnete vor 14 Jahren zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, ins Grundgesetz wurden die Rechte der Kinder trotz regelmäßiger Vorstöße von Politikern und Kinderschutzbund jedoch noch nicht aufgenommen.

Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) sagte dem Weser- Kurier , er habe als Sofortmaßnahme verabredet, »dass in den nächsten Tagen überall dort, wo im Elternhaus Probleme bekannt sind (...) alle Kinder Besuch von professionellen Helfern bekommen.«

Die Leiche Kevins, der unter der Vormundschaft des Jugendamtes stand, war am vergangenen Dienstag im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters entdeckt worden. Danach waren grobe Fehler der Bremer Sozialbehörde bekannt geworden. Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) trat zurück, der Leiter des Jugendamtes wurde vom Dienst suspendiert. Gegen zwei Mitarbeiter der Behörde wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht eingeleitet. Röpke wie auch Böhrnsen waren seit Anfang des Jahres über die Lebensumstände Kevins informiert.

Leser-Kommentare
  1. ... um gefährdeten Kindern WIRKLICH helfen zu können, und zwar flächendecken, bräuchte es ein paar zusätzliche Milliarden. So um die 30, würde ich sagen, für hochkarätige Ganztageskindergärten etc.

    DIe haben wir nicht. Wann steht endlich jemand auf und erklärt, daß dieses Geld her muß - und woher es kommen soll?

    Ich hätte da übrigens einen Vorschlag. Meine Kommentare dürften genug darüber verraten.

  2. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die raffgierige Helferindustrie eine Obergrenze bei ihrer Raffgier hätte?
    Wenn Sie denen 30 Milliarden geben werden die Sozial“wissenschaftler“ Gründe finden, weshalb noch ganz wichtige Maßnahmen finanziert werden müssen, so mit noch mal 30 Milliarden.

    Das schlimmste Kinderelend schaffen eben nicht, auch wenn man das angesichts der Veröffentlichungen der letzten Tage glauben könnte, verantwortungslose Eltern, sondern – die Kinderschützerinnen

    Beispiele hier:
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  3. Haben wir die gewählt, damit sie an unserer Verfassung herumfummeln? Parteien, mit zusammen nicht einmal 50% Wahlbeteiligung? Es gibt wohl sonst nichts zu tun, wie?Separate Kinderrechte außerhalb der Rechte von Vater und Mutter, werden dem Staat überlassen, und der hat bei den Grund-(menschen)rechten nichts verloren. Das sind nämlich Abwehrrechte gegen den Staat, gegen Mehr- oder - bessergesagt - Minderheiten. Niemals darf der Staat quasi ein autoritäres Grundrecht bekommen (hat er auch nicht in internationalen Bestimmungen wie der Menschen- oder der Kinderrechtskonvention). Damit würde Tor und Tür für Kinderklau, Familienzerriss, Ganztagsentzug, Vorschul- und Kindergartenzwang oder weitere unsinnige staatliche Zwänge an Kindern und Familien eingetreten werden. Ein Schalk, der hier sogar von Absicht spricht. Der Wolf im Schafspelz sozusagen: Tragische Einzelfälle, die durch ordentliche und gesetzkonforme Arbeit der Behörden hätten vermieden werden können, auch noch schamlos ausnutzen für weitreichendere, staatliche Lieblosigkeiten wie z.B. Kindergarten-, Vorschul- und Krippenzwang. Diese Forderungen hat man auch schon von allen politischen Lagern gehört (v.d.Leyen, Sehrbrock, Beck, Scholz) - komischerweise gerade kürzlich. Das passt. Und wenn man schon dabei ist: Weiter geht's mit Online-Razzien, Gesundheitscard (E-Card) oder RFID-Überwachung, um nur wenige Beispiele zu nennen, für die ebenfalls das Grundgesetz nur unmerklich zu modifizieren wäre.Es gibt genügend Hausaufgaben - für alle Parteien. Für konkrete, praktische Hilfe steht kein Gesetz der Welt im Wege.

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