Kinderschutz Alles geregelt!
Was hätten die Kinder von weiteren Gesetzen? Nichts! Aber konkrete Hilfe ist teurer und schwieriger als ein neues Gesetz.
Das kann man ja noch verstehen, dass nach dem neuerlichen Tod eines Kindes von Elternhand , dass nach jedem solchen Todesfall, der Wunsch aufkommt: Jetzt muss etwas geschehen! Aber was? Jedenfalls die Idee, jetzt einfach die Gesetze zu ändern oder gar, weil ein einfaches Gesetz zu einfach klingt, direkt am Grundgesetz herumzubasteln – diese Idee, nein, dieser Reflex ist ziemlich deutsch. Befiehl den Leuten irgendetwas – und es wird schon geschehen.
Gewiss, es klingt schön, jetzt über die Einführung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz zu plaudern, wie es die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen tut. Doch was brächte das? Das Grundgesetz enthält bereits die schönsten Menschenrechte – sind denn Kinder nicht auch Menschen im Sinne des Gesetzes?
Zum Beispiel: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ – so steht es im Artikel 2. Soll man nun dazuschreiben: „Das gilt im übrigen auch für Kinder“? Das Strafgesetzbuch wiederum stellt die einfache wie die schwere Körperverletzung (die Zufügung eines empfindlichen Übels also) unter Strafe, ebenso Mord und Totschlag. An welchen Strafdrohungen also fehlt es?
Ausdrücklich und im vollen Wortlaut sei hier auch noch der Paragraf 225 StGB zitiert, der sich vor die Schutzbefohlenen und die Wehrlosen stellt:
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Weiterer Rechtsvorschriften bedarf es, wie sich hier zeigt, wirklich nicht. Stattdessen sollte man einmal den Artikel 6 des Grundgesetzes näher auf sich wirken lassen. Da steht nicht nur, dass Pflege und Erziehung Recht und Pflicht der Eltern sind. Sondern es heißt außerdem: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Mit anderen Worten: Wir haben keinerlei Normendefizit, sondern ein Defizit an Wachsamkeit, Begleitung und Hilfe für unwillige oder überforderte Eltern. Bevor diese Gesellschaft nicht alles Vernünftige tut, was sie für Kinder und Familien tun kann, nützt es gar nichts, wenn sie – ersatzweise – den Eltern ein weiteres Mal vorschreibt, was sie nicht tun dürfen.
Wenn wir doch nur von der typisch deutschen Vorstellung abließen, wenn alles nur geregelt sei – sei schon alles geregelt!
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- Datum 16.10.2006 - 06:51 Uhr
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Natürlich war mein Kommentar ein Schlag auf die populistische Pauke, gebe ich gerne zu. Wenn Sie auf eine Fall aus dem Saarland (glaube ich) vor einigen Jahren anspielen, wo die Kinder den Eltern weggenommen wurden, wegen einem zweifelhaften Hinweis auf sexuellem Mißbrauch,ist ihr Vergleich nicht ganz stimmig. In Bremen wurde das Kind mit Knochenbrüchen und Blutergüssen in ein Kinderheim gebracht. Das ist ein kleiner Unterschied.
Das hier auch ein gesellschaftliches Problem vorliegt, da gebe ich ihnen Recht.
Allerdings wohnen Eltern, die wegen Drogenkonsum und anderer Delikte polizeilich bekannt sind, selten in einer Umgebung in der man dem Nachbarn mal den Wohnungsschlüssel im Urlaub überläßt damit er die Blumen gießen kann. Oder wo man das Kind mal für eine Stunde beim Nachbarn läßt, weil man etwas erledigen muss.
Also der Gedanke ist im Prinzip richtig, aber es funktioniert nicht überall, gelle?
PS: Es wurde ja sogar gegen den Vater wegen dem ungeklärten Tod der Mutter ermittelt...oder war das dem Jugendamt nicht bekannt?
um solchen Mist wie ArneAnka abzusondern?!
Nur mal zur Erinnerung:
1.
In der letzten Zeit wurde durch die Medien die Fälle von
- Karoline
- Jessica
- Kevin
- Mehmet
bekannt (diese Aufzählung trauriger Fälle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Kann ArneAnka mir gnädigerweise sagen, welchem dieser Kinder sein schlimmes Schicksal erspart geblieben wäre, wenn die perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) noch mehr Mittelstandsfamilien ihre körperlich gesunden und seelisch unauffälligen Kinder weggenommen hätte?
2.
a)
Ein Mädchen, 8, balanciert vorsichtig auf einem roten Gymnastikball.
Das ist war nach Meinung der perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) ein Beweis für erlittene Kinderschändung, denn sie "teste Vertrauen", weil sie durch Mißbrauch verstört sei.
Die Folge: U-Haft, Verleumdungen ohne Ende, Gerichtsverfahren, Kinderheim.
Völlig zur Recht, selber Schuld, wer für seine Unschuld keine hieb- und stichfesten Beweise vorlegen kann.
Unschuldsvermutung? Vielleicht in Rechtsstaaten, jedoch nicht in Deutschland.
b)
Kevin war das Kind eines drogensüchtigen, wegen Raubes vorbestraften, Vaters.
Seine Mutter verstarb an inneren Verletzungen, weshalb gegen Kevins Vater ein Ermittlungsverfahren wegen des (naheliegenden) Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge lief.
Kevin war unterernährt, d.h. er erhielt über eine längeren Zeitraum(!) keine oder viel zu wenig Nahrung.
Und was tun die perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen)? NICHTS
ArneAnka, wie vernagelt muss man eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass bei den Entscheidungen der perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) absolut keine Verhältnismäßigkeit besteht?!
3.
Das vorrangige Ziel der perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) ist:
a) die Zerstörung der Familien
b) Kinder zu körperlichen und seelischen Krüppeln zu machen.
Das ist der Grund, warum die mit geradezu missionarischem Eifer Mittelstandsfamilien ihre körperlich gesunden und seelisch unauffälligen Kinder wegnehmen, im Fall von für jedermann erkennbaren Kindesmisshandlungen jedoch regelmäßig NICHTS tun.
Wer meint, dass ich mit dieser Darstellung falsch liege, der soll bei seiner Erwiderung bitte nicht vergessen zu erklären, warum sich die Zahl der nachweislich(!) von ihren Eltern misshandelten oder getöteten (dazu gehört auch verhungerten) Kinder proportional zur Zahl der perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) und dem von denen verjubelten Steuermillionen (all die nützlichen Kongresse, Konferenzen, Kaffeekränzchen, wissenschaftlichen Arbeiten wollen schließlich bezahlt sein) entwickelt.
4.
Die Wormser Kinderschänderprozesse haben 3 Millionen gekostet. Der Montessori-Prozeß hat mehrere Millionen gekostet.
Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten der anderen Hexenprozesse (d.h. der Prozesse, bei denen die Beweismittel erst im Verfahren produziert werden), von denen wir gelegentlich durch die Medien erfahren, sind. Aber ich denke es wird niemand widersprechen, wenn ich vermute, dass jeder dieser Prozesse mindestens 100.000 kostet.
Was mich dabei fasziniert:
Wenn es darum geht Familien zu zerstören und Kinder zu körperlichen und seelischen Krüppeln zu machen, finden die perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) Gelder ohne Ende. Die spielen die Millionen keine Rolle.
Wenn es jedoch um für jeden erkennbar verwahrloste und misshandelte Kinder, z.B. Kevin, geht, wird die Untätigkeit der perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) regelmäßig mit Geldmangel begründet.
Kann mir mal jemand erklären, wie das zusammenpasst?
Wer sich dafür interessiert, was die perversen Gestalten (sog. Kinderschützerinnen) für das Wohl der Kinder tun, hier einige Beispiele für deren segensreiche Tätigkeit. Es ist zugegebener Maßen viel Text, aber das ist wirklich nicht meine Schuld.
http://zeus.zeit.de/comme...
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Vielen Dank, Herr Leicht, für diesen besonnenen Kommentar und die kleine Rechtskunde.
Bei allem täglichen medialen Sperrfeuer haben es nachdenklichere Stimmen schwer. - Verheerender als die Print-Medien wirken derzeit die öffentlich rechtlichen und privaten Kaffeetisch-Sendungen im TV, die oftmals nicht in böser Absicht, sondern einfach aus dem Drang heraus, zu schreiben und zu senden was ankommt, jeden zweiten Tag eine Kinderleiche präsentieren.
So unerträglich der "Fall" Kevin und einige weitere, medial mittlerweile kaum noch unkommentiert bleibende Verbrechen an Kindern und Jugendlichen auch sein mögen, so wenig repräsentieren sie das tatsächliche, durch wirkungsvolle Maßnahmen vor Ort und ausreichend Geld, spürbar absenkbare Lebensrisiko junger und jüngster Menschen, Suizid und Unfalltod.
Kevins staatliche Sorgeberechtigte versagten, daran kann kein Zweifel bestehen. Die Bedingungen für dieses fatale Versagen müssen vor Ort abgestellt werden. Aber Ihre Warnung vor der Scheinlösung durch neue Gesetze ist vollkommen berechtigt, wenn ich auch glaube, dass der derzeit gepflegte mediale und politische Populismus gerne jede andere Chance zu wirken, oder wenigstens so zu tun als ob, begierig aufgreift.
Wie ist es möglich dass in einem Land dass eines der höchsten Sozialsteuern der Welt hat es nicht genügend Geld gibt für Kinder die von ihren Eltern geschlagen und Missbraucht werden?
Warum überhaupt Steuern zahlen wenn das Geld nicht für das wichtigste und nötigste verwendet wird?
Ein neues Gesetz würde ich gerne sehen: wenn schon an den Kindern, Arbeitslosen und Armen gespart werden soll, dann sollten auch schnellsten die Steuern gesenkt werden. Irgendwo stimmt was nicht dass gerade in Zeiten der Not die Hilfe abgestellt wird? Ich habe gedacht, wir finanzieren einen Sozialstaat für wenns brenzlig wird! Aber anscheinend wurde das Geld wärend der Fetten Jahren nur so verprasselt! Also, bitte Steuern runtern, ich kann mein Geld auch direkt den Weisenhäusern überweisen und die Minister in Berlin bitte entlassen!
In Deutschalnd müssen wir lernen, das Vorschriften und Gesetze Ursache unserer Probleme sind.
Gerade in solch einem Fall wie in Bremen.
Die Jugend- und Sozialämter wissen häufig genau was vorgeht, nur sind Ihnen mesitens die Hände gebunden. Sie dürfen per Gesetz gar nicht einschreiten.
Wie kommt das?
Eltern (drogensüchtig) gehen z.B. nach dem Kindesentzug durch das Jugendamt häufig vor Gericht, weil das Kindergeld nicht selten dem Lebensunterhalt der Eltern dient. Vor Gericht erscheinen die Eltern selbstverständlich clean, geloben Besserung, die Beweislage für Mißhandlungen, ist regelmäßig dünn. Der Richter spricht den Eltern das Sorgerrecht wieder zu, das Jugendamt hat keinerlei Rechte hier weiter tätig zu bleiben.
Die Mißhandlung des Kindes bestand darin, dass dem Kind regelmäßig Isulin gespritzt wurde, das Kind deshalb regelmäßig ins Krankenhaus mußte und so die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen mußten.
Bewiesen werden konnte das nicht, das Kind ist heute noch richterlich bestätigt bei seinen Eltern, das Jugendamt besitzt trotz dieser Kenntnis, aber ohne Beweise, die es gar nicht beschaffen kann, keine Handhabe.
Eine hohe Gesetzesdichte, verringert die Gefahr des Mißbrauches durch Ämter, vermindert aber auch deren reale Möglichkeiten etwas zu tun, selbst wenn es geht bedeutet es durch dne offiziellen Character weit größeren Schaden für die Betroffenen.
Solche Fälle entziehen sich also der staatlich regelmentorischen Kontrolle, sie kann sogar die Probleme verschärfen.
Unsere kollektive Angst vor institutionellem Mißbrauch liefert letztlich mehr Menschen der Willkür aus, als sie auf der anderne Seite rettet.
Die Deutschen sind blind und weigern sich sich der Verantwortung zu stellen, das es immer eine Gradwanderung ist, die immer schief gehen kann, wenn es darum geht Menschen in schwierigen Situationen zu helfen.
Mit Geld und Gesetzen machen sich unsere Gesellschaft es sehr einfach!
B Grabe
ohne auf den populistischen schwanz einzugehen bzgl der bösen richter und der angeblich unheilbar bösen sexualverbrecher (zeit-lektüre hilft da!) ...
ich kann mich gut daran erinnern, dass vor wenigen jahren noch andauernd berichte gebracht wurden über das böse jugendamt, das eltern bevormundet, drangsaliert und ihne gnaz zu unrecht die kinder wegnimmt -- jetzt wird ebenjenes böse jungendamt verteuflet, weil es eltern _nicht_ drangsaliert, bevormundet und ihnen _nicht_ die kinder weggenommen hat.
dass bei diesem umgang mit den mitarbeitern nicht unbedingt die motivation gesteigert wird, ist das eine -- das andere ist, auch wenn sie es vermutlich geflissentlich überlesen haben, dass zuallererst die gemeinschaft, sprich verwand-, bekannt- und nachbarschaft ein auge haben muss.
die hasstiraden gegen in diesem falle den sündenbock jugendamt lenken nur davon ab, dass hier durchaus ein gesellschaftliches versagen vorliegt!
@colon:Es ist eben doch etwas ganz anderes, ob ein Leben durch eine Gewalttat der eigenen Eltern -oder auch sonst einen Gewaltakt- ausgelöscht wird oder durch einen Unfall. Wenn ich Ihren nicht ganz geglückten Satz richtig verstehe, dann sind Sie der Meinung, es komme nur auf das Ergebnis an, Tod sei gleich Tod. Ein bestialisch ermordetes Kind gleich einem Tod durch Lungenentzündung oder Altersschwäche.
Das Geld, es kann kaum zu viel sein, für Kontrollen ist in jedem Fall bestens angelegt. Die müssen natürlich verpflichtend sein, und das ist eine Regel. Eine gute wichtige und richtige.
Vielleicht sollte man sich erst mit dem Kinder und Jugendschutzgesetzen befassen und sich dann mal die Umsetzung im Alltag anschauen. Meiner Erfahrung bei der Arbeit mit Jugendämtern nach ist häufiger das Budget Gegenstand der Diskussion und Hinderniss als die betroffenen Personen.
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