Haushaltsbonus Steuern geschenkt

Beim Finanzamt kommt gut an, wer ganz legal Handwerker anheuert. Bis zu 600 Euro Steuerersparnis sind drin.

Zwanzig Prozent der Lohnkosten zieht das Finanzamt von der Steuerschuld ab. Seit Anfang des Jahres gilt das für praktisch alle Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Einzige Vor­aus­set­zung: eine ordentliche Rechnung, bei der Materialkosten und Arbeitslohn getrennt ausgewiesen sind. Insgesamt ist bei Be­zah­lung weiterer Haushalts- und Pfle­ge­diens­te und der Beschäftigung von Mini-Jobbern oder regulären Haus­halts­kräf­ten bis zu 4710 Euro Steuerersparnis möglich. FINANZtest erklärt die neuen Regeln und sagt, wie Sie vom Haushaltsbonus profitieren.

Steuerabzug für Lohnkosten

Eigentlich gibt es den Haushaltsbonus für Handwerkerrechnungen schon seit längerem. Seit Beginn dieses Jahres jedoch lässt sich der Steuerabzug sehr viel häufiger nutzen. Statt nur für Renovierungs- und kleinere Ausbesserungsarbeiten gilt er jetzt für so ziemlich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an Wohnungen.

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Ausgeschlossen sind nur Neuanschaffungen wie An- und Ausbauten, der Bau eines Carports, die Anlage eines Gartens, die Installation einer Markise oder ein neuer Kabelanschluss. Den Steuerabzug gibts nur für die Lohnkosten in der Handwerkerrechnung. Das Material bleibt außen vor.

Förderung für Pflege

Für Dienste im Haushalt wie Gartenarbeit, Kochen, Bügeln, Putzen, Schneeschieben und Straßenreinigung winken weitere 600 Euro Steuerbonus. Auch bei Rechnungen für solche Arbeiten zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten bis zur Grenze von 600 Euro von der Steuerschuld ab. Auch privat veranlasste Umzugskosten berechtigen zum Steuerabzug.

Wie Sie mit dem Haushaltsbonus Steuern sparen können: Bitte klicken!

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Sogar bis zu 1200 Euro Steuerersparnis sind möglich, wenn ein Pflegedienst Angehörige betreut, für die entweder im Rahmen der Pflegeversicherung eine der Pflegestufen anerkannt ist oder sie einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „H“ oder „BI“ haben. Voraussetzung: Die Kosten für den Pflegedienst sind nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung steuerlich begünstigt.

Leser-Kommentare
  1. Schwarzarbeit ist günstiger. Schwarzarbeit schafft Arbeitsplätze. Schwarzarbeit ist sozial gerecht. Sie ermöglicht Hartz IV-Empfängern einen Lebensstandard oberhalb des Existenzminimums. Sie ist auch ein gerechter Aufschrei auf die Überbelastung von Arbeit. Schwarzarbeit ist auch ein wichtiger Anstoß, um Reformen durchzuführen. Denn je leerer die Sozialkassen sind, desto höher ist der Reformdruck. Die neueste Unternehmenssteuerreform sieht schon wieder eine Entlastung von Unternehmenssteuern vor. Warum wird Arbeit nicht entlastet? Die Regierung hat so viel Geld für unsinnige Projekte, wie EU-Beiträge, Nahost-Kriege, Stasi-Bonzen-Nachzahlungen, warum entlastet sie nicht endlich Arbeit? Neben den Sozialabgaben von über 40% fallen noch Einkommenssteuer auf das Arbeitsentgelt an, dann wird die Arbeitsleistung auch noch mit Mehrwertsteuer belastet, wie bei Ihrer Handwerkerrechnung.

    Eigenleistung ist eine Form der Schwarzarbeit. Es fallen keine Steuern oder Sozialabgaben auf Ihre Eigenleistung an, z.B. wenn Sie sich ein Haus bauen. Eigentlich müsste man doch in seinem Metier mehr verdienen als ein Bauarbeiter, deshalb ist es vollkommen unverständlich warum es Eigenleistung überhaupt gibt. Leider ist Eigenleistung legal, Schwarzarbeit aber nicht.

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