Haushaltsbonus Steuern geschenkt
Beim Finanzamt kommt gut an, wer ganz legal Handwerker anheuert. Bis zu 600 Euro Steuerersparnis sind drin.
Zwanzig Prozent der Lohnkosten zieht das Finanzamt von der Steuerschuld ab. Seit Anfang des Jahres gilt das für praktisch alle Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Einzige Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung, bei der Materialkosten und Arbeitslohn getrennt ausgewiesen sind. Insgesamt ist bei Bezahlung weiterer Haushalts- und Pflegedienste und der Beschäftigung von Mini-Jobbern oder regulären Haushaltskräften bis zu 4710 Euro Steuerersparnis möglich. FINANZtest erklärt die neuen Regeln und sagt, wie Sie vom Haushaltsbonus profitieren.
Steuerabzug für Lohnkosten
Eigentlich gibt es den Haushaltsbonus für Handwerkerrechnungen schon seit längerem. Seit Beginn dieses Jahres jedoch lässt sich der Steuerabzug sehr viel häufiger nutzen. Statt nur für Renovierungs- und kleinere Ausbesserungsarbeiten gilt er jetzt für so ziemlich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an Wohnungen.
Ausgeschlossen sind nur Neuanschaffungen wie An- und Ausbauten, der Bau eines Carports, die Anlage eines Gartens, die Installation einer Markise oder ein neuer Kabelanschluss. Den Steuerabzug gibts nur für die Lohnkosten in der Handwerkerrechnung. Das Material bleibt außen vor.
Förderung für Pflege
Für Dienste im Haushalt wie Gartenarbeit, Kochen, Bügeln, Putzen,
Schneeschieben und Straßenreinigung winken weitere 600 Euro
Steuerbonus. Auch bei Rechnungen für solche Arbeiten zieht das
Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten bis zur Grenze von 600 Euro von der
Steuerschuld ab. Auch privat veranlasste Umzugskosten berechtigen zum
Steuerabzug.
Wie Sie mit dem Haushaltsbonus Steuern sparen können: Bitte klicken!
Sogar bis zu 1200 Euro Steuerersparnis sind möglich, wenn ein Pflegedienst Angehörige betreut, für die entweder im Rahmen der Pflegeversicherung eine der Pflegestufen anerkannt ist oder sie einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „H“ oder „BI“ haben. Voraussetzung: Die Kosten für den Pflegedienst sind nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung steuerlich begünstigt.
Haushaltshilfe mit Steuerersparnis
Wer selbst eine Haushaltshilfe anheuert, kann weitere Steuern sparen. Für 400-Euro-Jobber reduziert das Finanzamt die Steuerschuld um zehn Prozent der bei einem solchen Minijob fälligen Abgaben, höchstens allerdings 510 Euro. Wer gar eine Haushaltshilfe regulär und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, verdient sich damit einen Steuerabzug in Höhe von bis zu zwölf Prozent der Abgaben bis zur Grenze von 2400 Euro.
Hoffnung für Eigentümergemeinschaften
Besonders interessant für Eigentümergemeinschaften: Jedes Mitglied kann
die anteiligen Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen zugunsten
der Hausgemeinschaft wahrscheinlich für den Steuerabzug nutzen.
Anerkannt ist das nach Finanzgerichtsurteilen bereits in Hamburg und
Baden Württemberg. Die Finanzverwaltung dort hat ihre Beamten
angewiesen, den Steuerabzug auch in dieser Konstellation zu gewähren.
Viele Finanzämter in anderen Bundesländern weigern sich zwar noch, aber das Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzhof prüfen derzeit, ob der Steuerbonus für anteilige Kosten von Gemeinschaftsarbeiten bundesweit gelten soll.
Tipps: Wie Sie durch Handwerksrechnungen Steuern sparen können»
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- Datum 07.11.2006 - 03:07 Uhr
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- Quelle ZEIT online, FINANZtest, 07.11.2006
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Schwarzarbeit ist günstiger. Schwarzarbeit schafft Arbeitsplätze. Schwarzarbeit ist sozial gerecht. Sie ermöglicht Hartz IV-Empfängern einen Lebensstandard oberhalb des Existenzminimums. Sie ist auch ein gerechter Aufschrei auf die Überbelastung von Arbeit. Schwarzarbeit ist auch ein wichtiger Anstoß, um Reformen durchzuführen. Denn je leerer die Sozialkassen sind, desto höher ist der Reformdruck. Die neueste Unternehmenssteuerreform sieht schon wieder eine Entlastung von Unternehmenssteuern vor. Warum wird Arbeit nicht entlastet? Die Regierung hat so viel Geld für unsinnige Projekte, wie EU-Beiträge, Nahost-Kriege, Stasi-Bonzen-Nachzahlungen, warum entlastet sie nicht endlich Arbeit? Neben den Sozialabgaben von über 40% fallen noch Einkommenssteuer auf das Arbeitsentgelt an, dann wird die Arbeitsleistung auch noch mit Mehrwertsteuer belastet, wie bei Ihrer Handwerkerrechnung.
Eigenleistung ist eine Form der Schwarzarbeit. Es fallen keine Steuern oder Sozialabgaben auf Ihre Eigenleistung an, z.B. wenn Sie sich ein Haus bauen. Eigentlich müsste man doch in seinem Metier mehr verdienen als ein Bauarbeiter, deshalb ist es vollkommen unverständlich warum es Eigenleistung überhaupt gibt. Leider ist Eigenleistung legal, Schwarzarbeit aber nicht.
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