VW-Affäre Hartz angeklagt
Peter Hartz, ehemaliger Arbeitsdirektor von VW, muss sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Untreue in 44 Fällen
Angeklagt: Peter Hartz
Peter Hartz muss vor Gericht. Der ehemalige Personalvorstand von Volkswagen muss sich wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am Mittwoch diese Anklage erhoben. Sie wirft Hartz vor, er habe im Zuge der
VW-Affäre
unter anderem jährlich sechsstellige Summen als Bonuszahlungen an den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden
Klaus Volkert
genehmigt.
Bevor Hartz über die Korruptionsaffäre bei dem niedersächsischen Autobauer stürzte, hatte er eine Bilderbuchkarriere hinter sich. Lange galt er, Mitglied der SPD wie der IG Metall, als einer der wichtigsten Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Die von ihm maßgeblich entwickelten Arbeitsmarktreformen, die seinen Namen tragen, brachten ihm zwar viel öffentliche Kritik und Häme ein. Aber erst die VW-Affäre um Schmiergelder,
Sexpartys
und Vergnügungsreisen für Betriebsräte stürzten den prominenten Manager. Im Juli trat er deshalb von seinem Posten zurück. Im Anschluss an den Rücktritt entspann sich ein
Machtkampf um seine Nachfolge.
Voraussichtlich im Frühjahr 2007 muss sich Hartz nun vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Untreue in 44 Fällen vor. Hartz soll dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden bei VW, Klaus Volkert, und dessen Geliebter über viele Jahre hinweg hohe Summen zugeschanzt haben. "Begünstigung von Betriebsräten" heißt das im Justizjargon.
Der einflussreiche Arbeitsdirektor war 1993 aus der saarländischen Stahlindustrie zu dem Autobauer nach Wolfsburg gekommen. Bei VW ist sein Name untrennbar verbunden mit der Einführung der erst vor kurzem wieder abgeschafften Vier-Tage-Woche, der "atmenden Fabrik" und dem Tarifmodell "5000 x 5000". Mit diesen Vereinbarungen mit der IG Metall hatte der Konzern Massenentlassungen vermieden und konnte Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen.
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- Datum 15.11.2006 - 03:27 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa
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