Terrorismus Motassadeq verurteilt

Der Helfer der Attentäter des 11. September hat auch vielfache Beihilfe zum Mord geleistet, entschied der Bundesgerichtshof. Sein Fall geht nun zum zweiten Mal zurück an das Hamburger Oberlandesgericht

Mounir al-Motassadeq, der Helfer der Attentäter des 11. September 2001, ist nicht nur der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, sondern auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen. Diese Entscheidung hat heute der Bundesgerichtshof verkündet. Nun geht der Fall wieder zurück ans Oberlandesgericht Hamburg - schon zum zweiten Mal.

Der Fehler des Hamburger Gerichts: Obwohl es in seinem Urteil selbst feststellt, dass Motassadeq vage in die Pläne von Mohammed Atta und Co. eingeweiht war, in den USA Selbstmordanschläge mit Flugzeugen zu begehen, verurteilte es ihn im August 2005 nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft. Aus seinen eigenen Feststellungen hätte das OLG juristisch aber nur den Schluss ziehen dürfen, dass Motassadeq der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig ist - auch wenn er von der Dimension des Plans keine Ahnung hatte.

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Zwar habe er sich nicht vorgestellt, dass bei den Anschlägen mehr als 3000 Menschen zu Tode kommen würden, so die obersten Richter. Allerdings umfasse sein Vorsatz den Mord an 246 Opfern. "In der neuen Verhandlung kann daran nicht mehr gerüttelt werden", sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf bei der Urteilsverkündung. Nun gehe es nur noch um die angemessene Strafe.

Schon einmal hatte der BGH eine Verurteilung Motassadeqs, seinerzeit zu 15 Jahren Haft, aufgehoben. Während damals noch Beweislücken eine Rolle spielten, für die die USA verantwortlich waren, sind die Fehler diesmal hausgemacht. Tolksdorfs Bilanz: Die juristische Aufarbeitung der verheerenden Attentate durch deutsche Gerichte "kann zweifelsohne nicht befriedigen". Der Richter führte nicht nur bei den Motassadeq-Prozessen den Vorsitz, sondern auch im Fall des Abdelghani Mzoudi.

Der Marokkaner Mzoudi ist ermittlungstechnisch so etwas wie ein Zwilling Motassadeqs: Beide standen der Hamburger Terrorzelle nahe, beide leisteten den späteren Attentätern kleine Helferdienste, beide reisten selbst ins Al-Qaida-Camp nach Afghanistan. Der entscheidende Unterschied: Mzoudi ist rechtskräftig freigesprochen und weilt längst in Marokko. Motassadeq, derzeit vorläufig auf freiem Fuß, darf sich wohl auf die Rückkehr in den Strafvollzug vorbereiten.

So könnte in Sachen 11. September am Ende allein Motassadeq verurteilt werden. Die Ermittlungen gegen den Hamburger Kaufmann und Al-Qaida-Kontaktmann Mamoun Darkazanli, ein guter Bekannter der Hamburger Terroristen, sind im Sommer nach jahrelangen Bemühungen eingestellt worden. Und Said Bahaji und Zekariya Essabar, zwei mutmaßliche Mitglieder der Zelle, sind irgendwo auf der Welt untergetaucht.

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Leser-Kommentare
  1. ist ja wohl relativ.

    Ne angemessene Strafe ist ~3000 x Lebenslänglich!

  2. für den naiven und laxen Umgang mit Verbrechern und Terroristen in unserer Gesellschaft: Nicht nur daß die Justiz unverständlich große Mühe hat, die Beihilfetaten als das einzuordnen, was sie sind: Beihilfe zum tausendfachen Mord.

    Nein, man läßt sich auch noch gemütlich viel Zeit, so daß man zwischendurch leider genötigt ist, aufgrund formaler Erfordernisse den Herrn auf freien Fuß zu setzen - unfassbar!

    Vor diesem Hintergrund bleibt wohl erst noch abzuwarten, ob wenigstens dieser Terror-Helfer seine (halbwegs) gerechte Strafe tatsächlich absitzen oder aber es den Kollegen gleichtun und untertauchen wird.

    Insgesamt und vor allem im internationalen Kontext ein beschämendes Beispiel dafür, daß sich Deutschland offenbar hervorragend als Vorbereitungs- und Rückzugs-Raum für die Protagonisten des internationalen Terrors eignet.

    Eine Verhöhnung der Opfer, wie sie schlimmer kaum ausfallen konnte - und gleichzeitig eine Einladung an alle Nachahmer, eine tolle Leistung!

    R.Jonassson

  3. Erstmal finden, den lieben Herrn Motassadeq, dann verhaften. Im übrigen: das Karlsruher Urteil verblüfft. Wo bleibt denn der deutsche Täterschutz?

  4. Erstmal finden, den lieben Herrn Motassadeq, dann verhaften. Im übrigen: das Karlsruher Urteil verblüfft. Wo bleibt denn der deutsche Täterschutz?

  5. Erstmal finden, den lieben Herrn Motassadeq, dann verhaften. Im übrigen: das Karlsruher Urteil verblüfft. Wo bleibt denn der deutsche Täterschutz?

  6. In Hamburg regierte lange jahre Rot-Grün, d.h. die Richter wurden auch von einer Regierung berufen, für die Verbrecherjagd eher ein Anschlag auf die Menschenwürde war. Entsprechend auch das Urteil, eine Mischung aus Naivität, Ignoranz und Arroganz der Bevölkerung gegenüber.
    Weiter so, und die Rechten gewinnen immer mehr an Zustimmung.

  7. verbluefft durch seltene Naivitaet im Umgang mit Terror und Terroristen.Vielleicht muss wirklich erst ein Attentat gelingen bevor die Leute aufwachen

    • PAINA
    • 17.11.2006 um 19:23 Uhr

    Sicher, populistische Vorverurteilungen sind niemals die richtige Reaktion auf einen subjektiv auch noch so untragbar empfundenen Vorfall. Das gilt auch für den Islam oder Mitbürger, die nun einmal deratige Bärte gerne tragen. Freiheit... ist ein sehr hohes Gut. Gerechtigkeit auch. Aber dieser Vorfall - von der Gefangennahme, über das Verhalten sogenannter amerikanscher Verbündeter in diesem Fall bis zu den widersprüchlichen Urteilen - sprengt alle Grenzen. Wir nehmen vieles hin. Aber jetzt reicht's! Wenn nach dieser sorgfältigen (und damit letzlich richtigen) Untersuchung als Urteil festgestellt wird, dass Mottasadeq Mitschuld an (laut Gericht 'nur') 256 Toten trägt, und dann das Hamburger Oberlandesgericht wegen fehlender Fluchtgefahr den Antrag auf Untersuchungshaft in den Wind schlägt (Stand 17.11.06), dann gerören diese Richter schon mal sicherheitshalber stellvertretend ins Gefängnis.
    Erinnert sich noch jemand an den Vater von Steffi Graf, der wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung in Ketten vorgeführt wurde?
    Und dann einen vermeintlichen Terroristen auf freien Fuß, und nicht einmal nach diesem Urteil hinter Gitter?
    Der Akzeptanz des Rechtsstaates wird dies sehr schaden. Die Schlagzeile der BILD-Zeitung von morgen kann man sich schon vorstellen...

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