Mannesmann Prozess eingestellt

Der Mannesmann-Prozess um millionenschwere Prämienzahlungen an Manager bei der Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone vor fast sieben Jahren ist eingestellt worden.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die anderen fünf Angeklagten müssen insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlen. Damit folgte das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch wie erwartet einem Antrag der Verteidiger Ackermanns, der 3,2 Millionen Euro berappen muss. Die wegen schwerer Untreue angeklagten Manager und Gewerkschafter gelten nun als unschuldig. In dem spektakulärsten deutschen Wirtschaftstrafverfahren ging es um die Bewilligung von Prämien in Höhe von 57 Millionen Euro im Zusammenhang der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000.

Der Vorsitzende Richter Stefan Drees begründete den Beschluss damit, dass die Taten mehr als sechs Jahre zurücklägen und das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Prozesses nicht gegeben sei. Es seien rechtliche Fragen offen, deren Klärung »innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ... nicht möglich wäre«, meinte der Richter. Die Verteidiger hatten die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung am vergangenen Freitag beantragt, die Staatsanwaltschaft hatte zugestimmt.

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Ackermanns Verteidiger Klaus Volk sieht in der Einstellung des Verfahrens »alles andere als einen Schuldspruch« für seinen Mandanten. Auf die Chance eines Freispruchs habe die Verteidigung verzichtet, weil sich das Verfahren dann monatelang hingezogen hätte. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank dankte Ackermann für seine Bereitschaft, durch die Zahlung des Geldbetrags das Ende des Prozesses ermöglicht zu haben. Aufsichtsratschef Clemens Börsig meinte, Ackermann könne nun »mit voller Kraft den erfolgreichen Kurs der Deutschen Bank« weiterführen.

Der Kammer war nach den Worten von Drees bewusst, dass die Höhe der Auflagen nicht die Beträge erreicht, die einzelnen Angeklagten zugeflossen sind. Dies sei aber vor allem deshalb gerechtfertigt, weil Vodafone sich mit den Zahlungen einverstanden erklärt hatte. »Die Höhe der dem Angeklagten Dr. Ackermann auferlegten Zahlung mag gemessen an seinen außerordentlich guten Einkommensverhältnissen als gering erscheinen«, räumte der Richter ein. Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass die Geldstrafe im Falle einer Verurteilung maximal 3,6 Millionen Euro betragen hätte. Ackermann hatte sein gesamtes Jahreseinkommen beim Prozessauftakt auf 20 Millionen Euro beziffert.

Leser-Kommentare
    • angste
    • 29.11.2006 um 10:09 Uhr
  1. Kann mir das jemand erklären ?

    Studierte Juristen eines Landesgerichtes kommen in einem ersten Prozess zu einem Freispruch.
    Andere studierte Juristen, die am Bundesgerichtshof arbeiten, erklären diesen Freispruch für eine Fehlentscheidung und verweisen den Fall an die erste Instanz zurück.
    Jetzt heisst es: Jungs, zahlt uns etwa 1/10 der Summe, die ihr euch gegenseitig zugeschustert habt und der Käs ist gegessen !

    Funktioniert so ein Rechtsstaat ??

    Darüberhinaus sei angemerkt, dass jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeit so macht wie hier dokumentiert, im normalen Arbeitsleben seine Probezeit nicht übersteht.

    • angste
    • 29.11.2006 um 10:07 Uhr

    Stpo § 133a
    Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

    Es besteht also kein öffentliches Interesse? Keine schwere Schuld bei veruntreuten Millionen? Der BGH liegt also völlig falsch, wenn er bei Ackermann &Co Untreue und bei einigen sogar Unterschlagung sieht?

    Das gleiche Spiel wie bei Kohl und Koch, wer Macht und Geld hat braucht in Deutschland keine Strafe zu fürchten.

    Viele Drittländer haben ein besseres Gerichtswesen.

  2. In Zukunft sollte bei allen gesetzwidrigen Aktionen wie etwa Eierdiebstahl ein Obulus von ca. 10 % für die Staatskasse eingeplant und bei evtl. Eröffnung eines Verfahrens verzinslich angelegt werden.

    Dies gilt natürlich nur solange, bis die geplante privatisierung der Staatsanwaltschaften und Gerichte endgültig abgewickelt ist.

    • bkkopp
    • 29.11.2006 um 16:13 Uhr

    Man kan die Verfahrenseinstellung bewerten juristisch bewerten wie man will, Herr Esser und Herr Funk, u.a., werden den Loewenanteil der nachtraeglichen Boni behalten koennen. Es geht ja nur vordergruendig um Herrn Ackermann und die Geldzahlungen zur Verfahrenseinstellung.

    Herr Esser, der Hauptnutzniesser, hat mehrere hundert Millionen DM aus Mannesmann-Firmenmitteln dafuer aufgewandt, um die feindliche Uebernahme abzuwehren. Hinterher ist er aus Firmenmitteln, nicht aus Mitteln der Kursgewinner-Aktionaere, dafuer belohnt worden, dass er endlich aufgegeben hat.

    Auch Herr Ackermann hat uebersehen, dass Herr Esser sehr leicht zu den Kursgewinner-Aktionaeren haette gehoeren koennen, wenn er den Aktien oder Optionen besessen haette. Soweit ging aber sein Vertrauen in Mannesmann nie. Ackermann und Esser, u.a., haben gegen die fundamentalste Kapitalistenregel verstossen die da lautet, dass nur der an der Wertsteigerung einer Aktie partizipiert, der die Aktie, oder ein Recht auf die Aktie, vorher erworben hat.

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