Lebenslagen Richtig schenken

Weihnachten rückt näher. Was soll man den Lieben bloß schenken? Bleibende Werte, sagt Thomas Luther. Wer's geschickt anfängt, kann dadurch sogar sparen

Ich befürchte, dass diese Kolumne in dieser Woche nahezu ungelesen bleibt, vulgo: kaum geklickt wird. Warum? Na, weil Vorweihnachtszeit ist und all die Geschenke für Eltern, Kinder, Ehepartner, Verwandte und Bekannte besorgt sein wollen. Da bleibt zum Lesen kaum noch Zeit. Das ist natürlich schade, ja, im Grunde unverzeihlich. Denn es kann sich durchaus lohnen, etwas mehr Zeit und Muße für die Frage zu verwenden, was in diesem Jahr das richtige Geschenk sein könnte.

Bargeld zum Beispiel ist zwar nicht besonders originell, kommt aber in der Regel immer gut an. Vor allem Eltern sollten in diesem Jahr darüber nachdenken, ob sie ihren Nachwuchs besonders reichlich mit Geld beschenken möchten. Nicht etwa, damit sich der Filius das neueste technische Gerät zulegen kann, um Gottes Willen, nein. Vielmehr sind die im kommenden Jahr anstehenden Steueränderungen ein guter Grund für Eltern, jetzt schon Geld für Dinge bereitzustellen, die in ein paar Jahren finanziert werden müssen: Wenn Sohn oder Tochter die Schule verlässt, beispielsweise, müssen Fachausbildung oder gegebenenfalls Studium finanziert werden. Und steuerlich gesehen kann es sich lohnen, bereits jetzt die Weichen dafür zu stellen.

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Weil im kommenden Jahr der Sparerfreibetrag deutlich sinkt und dann auch Durchschnittsverdiener und Kleinsparer damit rechnen müssen, bei ihren Kapitalerträgen zur Kasse gebeten zu werden, lässt sich durch eine solche Schenkung auch Geld sparen. Das klappt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sohn oder Tochter nicht über ein nennenswertes eigenes Einkommen verfügen, etwa durch Nebenjobs. Die Rechnung geht so: Insgesamt kann der Nachwuchs bis 8501 Euro jährlich steuerfrei vereinnahmen, denn jedem Bürger, der steuerpflichtige Einkünfte erzielt, stehen neben dem Sparerfreibetrag auch ein Grundfreibetrag und ein Sonderausgabenpauschbetrag zu. Alles zusammen summiert sich genau auf 8501 Euro, und je geringer der Anteil des Arbeitseinkommens an diesem Betrag, desto mehr Kapitalerträge bleiben steuerfrei.

Erzielen die Kinder durch Zinsen oder Dividenden Erträge, die über dem Sparerfreibetrag von 750 Euro liegen, so führt die Bank Zinsabschlag- beziehungsweise Kapitalertragsteuer ab. Diese können die Eltern aber später durch ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückholen, falls sie nicht schon vorher - der Einfachheit halber - eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung für ihre Kinder beim Finanzamt beantragen. Wer ein solches Formular besitzt, erhält seine Kapitalerträge auch dann ohne Abzug ausbezahlt, wenn sie in der Summe höher sind als 750 Euro - wie gesagt, solange sie nicht höher ausfallen als die genannten 8501 Euro pro Jahr, und solange das Kind nicht zusätzlich ein paar Euro nebenbei durch einen Ferienjob oder das regelmäßige Austragen von Prospekten verdient.

Allerdings hat dieses Steuersparmodell noch mehr Tücken. Eine Fußangel hält das Sozialversicherungsrecht bereit: Kinder sind nämlich nur dann beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern versichert, wenn sie nicht mehr als 5001 Euro pro Jahr verdienen - Arbeits- und Kapitaleinkünfte zusammengenommen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Freigrenze von 350 Euro pro Monat, dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr. Liegen die Einnahmen auch nur um einen Euro höher, muss sich der Filius selbst versichern, und das geht ins Geld.

Eine zweite Falle lauert beim Kindergeld, sofern der Nachwuchs schon volljährig ist. Erwachsene Kinder dürfen nämlich keine höheren Einkünfte als derzeit 7680 Euro pro Jahr haben, wollen die Eltern nicht den Anspruch auf Kindergeld während einer über das 18. Lebensjahr hinausgehenden Ausbildung verlieren. Zusätzlich verlören sie auch weitere Steuervorteile: die Kinder- und Ausbildungsfreibeträge und der Entlastungsbetrag für allein erziehende Singles mit Steuerklasse II. Fazit beider Einschränkungen: Weniger ist unter dem Strich mehr.

Leser-Kommentare
  1. Für Eltern ist der einzige Vorteil, den der Staat gewährt, das Kindergeld in Höhe von 154 Euros im Monat, also 1848 Euros im Jahr. Der Kinderfreibetrag führt nur dazu, dass etwas weniger Solidaritätszuschlag und KiSt gezahlt werden muss, sonst aber nichts. Was soll also das Gerede von Steuervorteile; da zeigt sich, dass sich Tom nicht auskennt.

    Das sind insgesamt die Vorteile für Steuerzahler. Die Kinder der Unterschicht sind dem Staat hingegen lieb und teuer.
    Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zeigt auch wieder, dass hier eine Negativauslese betrieben wird, denn Privatversicherte müssen für ihre Kinder selber aufkommen.

    Durch eine NV-Bescheinigung können Sie den Vorteil erhöhen, nämlich das Doppelte vom Kindergeld, das sind 3766 Euros (8501 x 44,3%, ohne KiSt). Ab 52 TEUR sind Sie bereits ein Besserverdiener, der so viel an Steuern zahlt, der sogenannte „Spitzensteuersatz“. Den Antrag für eine NV-Bescheinigung können Sie bei fast jedem Finanzamt herunterladen.

    Bei den Einkunftsgrenzen sollte unbedingt der Zinszinseffekt bedacht werden. Wenn Sie zu viel übertragen haben ist das Kind sonst nach drei oder vier Jahren über den 8500 Euros an Zinserträgen. Sie können Geld abziehen, dann muss aber nach gewiesen werden, dass es für das Kind ist.

    Bei manchen Banken gibt es Einschränkungen was in den Minderjährigen-Depots aufgenommen werden kann. Es sind dann riskante Anleihen und ähnlicher Schrott verboten. In dem Fall können Sie dann einen Depotübertrag von ihrem Depot machen. Dies hat den Vorteil, dass ihre Zinsen vermindert werden, denn ihnen werden für die übertragenen Anleihen keine Stückzinsen gutgeschrieben.

    Im Gegensatz zum Arbeitslohn werden Kapitalerträge der Krankenkasse nicht gemeldet. Die Krankenkasse ist noch nicht das Finanzamt. Die 5000 Euros sind also nur eine theoretische Grenze. Erträge aus privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden hingegen öffentlich gemacht. Es gibt aber auch Menschen, die sich Rockefeller nennen und es sich leisten können sogar GEZ-Gebühren zu zahlen.

    Gilt für über 18jährige nicht der Sparerfreibetrag, weshalb wir hier von 7680 Euros ausgehen und nicht 8501?

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