Föderalismus
Staatlicher Flickenteppich
Rauchverbot, Ladenschluss, Verbraucherinformation: Vor einem halben Jahr wurde die Föderalismusreform verabschiedet, aber erst jetzt werden die Konsequenzen spürbar.

16 Bundesländer - 16 unterschiedliche Regelungen in vielen Bereichen?
Das föderale Chaos kam schneller als von Kritikern vorhergesagt. Am 27. Juni diesen Jahres verabschiedete der Bundestag die umfangreichste Grundgesetzänderung seiner Geschichte: die Föderalismusreform. Ein Jahrhundertwerk, jubelten die Befürworter. Effektiver sollte das Regieren werden, und die Kompetenzverteilung klarer. Endlich sollte die permanente Blockade durch den Bundesrat beendet werden und sich der föderale Reformstau auflösen.
Doch erst einmal herrscht in der Hauptstadt Konfusion. Nur ganz allmählich sprechen sich die praktischen Folgen der Verfassungsreform herum. Fast hat man den Eindruck, dass den Bundestagsabgeordneten und den Ministerpräsidenten nicht so recht klar war, was sie da im Sommer eigentlich beschlossen haben.
Erst verweigerte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter das bereits beschlossene Verbraucher-Informationsgesetz, weil darin den Kommunen Auskunftspflichten auferlegt werden. Niemandem war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgefallen, dass der Bund die Zuständigkeit dafür im Zuge der Föderalismusreform abgegeben hat. Seit diese am 1. September in Kraft trat, dürfen die Gemeinden nicht mehr vom Bund, sondern nur noch von den Ländern mit dem Vollzug von Bundesgesetzen beauftragt werden. Der Bundespräsident erklärte das Gesetz deshalb für offensichtlich verfassungswidrig.
Damit nicht genug der Peinlichkeit. Wochenlang wurde in Berlin über einen verbesserten Nichtraucherschutz diskutiert. Die Fachpolitiker der Großen Koalition waren sich weitgehend einig, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits formuliert. Dann fiel Verfassungsexperten im Justizministerium plötzlich auf: Eine bundeseinheitliche Regelung zum Raucherschutz widerspricht seit kurzem dem Grundgesetz. Zwar kann der Bund das Rauchen in bundeseigenen Gebäuden und in Kasernen verbieten, nicht jedoch in Bars und Restaurants und nicht einmal in Krankenhäusern. Denn Gaststättenrecht und Gesundheitsschutz sind mittlerweile Ländersache.
Jetzt ist die Not groß, denn niemand kann sich vorstellen, dass es ausgerechnet beim Schutz der Nichtraucher völlig unterschiedliche Regelungen geben soll, wie sie sich jetzt schon abzeichnen. Soll beispielsweise in Niedersachsen und im Saarland in Restaurants weiter geraucht werden dürfen, in Bayern und Berlin aber nicht? Bundeskanzlerin Angela Merkel verabredete sich deshalb für diesen Mittwoch mit den 16 Ministerpräsidenten, um mit ihnen über eine bundeseinheitliche Regelung in dieser und anderen Fragen zu verhandeln. Effektives Regieren sieht anders aus.
Dabei wird sich das Land an neue Debatten über föderale Zuständigkeiten gewöhnen müssen. Eine ganze Reihe von Gesetzgebungskompetenzen hat der Bund im Zuge der Föderalismusreform an die Länder abgegeben, unter anderem auch beim Versammlungsrecht, beim Strafvollzug, dem Ladenschluss oder der Besoldung der Landesbeamten. Es ist also nicht auszuschließen, dass Häftlinge in Hessens Gefängnissen schon bald anders betreut werden als in Hamburg, dass es in Niedersachsen andere Beamtenlaufbahnen gibt als in Brandenburg und dass das Demonstrationsrecht in Bayern enger ausgelegt wird als in Berlin. Was wäre das jedoch für ein Skandal, wenn Neonazis demnächst mit ihren Aufmärschen von einem Bundesland in das andere ausweichen, nur weil es unterschiedliche Vorschriften zum Versammlungsrecht gibt?
Es könnte also künftig in vielen Politikfeldern so zugehen wie beim Verbraucherschutz, für den die Bundesländer schon seit langem zuständig sind. Dies bedeutet unterschiedliche Regelungen, unterschiedliche Grenzwerte, unterschiedliche Kontrolldichte. Und häufig bedeutet dies: Verbraucherschutz nach Kassenlage, denn die finanzielle Ausstattung der Überwachungsbehörden hängt auch davon ab, was sich das Land leisten kann. Und wenn dann wieder mal ein Lebensmittelskandal oder Tierseuchen wie Gammelfleisch oder Vogelgrippe bundesweit Schlagzeilen machen, dann muss sich der Bundesverbraucherminister mit seinen 16 Länderkollegen erst auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. So geht nicht nur kostbare Zeit verloren, sondern es gibt oft auch nur eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Nicht immer sind die Folgen für den Verbraucher so undramatisch wie beim Ladenschluss. Dieser wurde in der Folge der Föderalismusreform von Montag bis Samstag faktisch abgeschafft. Das Land Berlin war der Vorreiter, alle anderen Bundesländer zogen mehr oder weniger nach, außer das Saarland und Bayern.
Noch absurder wird es, wenn die EU ins Spiel kommt. Denn anders als der Bund kann die EU verbindliche Regeln vorgeben. Auch beim Nichtraucherschutz. Es kann also sein, dass die Bundesländer in den kommenden Monaten im Gaststätten- oder im Gesundheitsrecht ganz unterschiedliche Regelungen zum Rauchverbot verabschieden und die EU sie anschließend doch zu einer einheitlichen Regelung zwingt.
Dort jedoch, wo die EU nicht eingreifen kann oder will, droht demnächst Kleinstaaterei. Zum Beispiel beim Naturschutz und bei der Hochschulzulassung. Zwar darf der Bund hier weiter allgemeine Standards vorgeben, doch die Länder haben das Recht, davon abzuweichen. In der Bildungspolitik hingegen gilt jetzt sogar ein Kooperationsverbot. Der Bund darf den Ländern ohne deren mehrheitliche Zustimmung nicht einmal mehr Geld für bildungspolitische Programme, wie die Einführung von Ganztagsschulen, zur Verfügung stellen. Bildung ist ausschließlich Ländersache. Die von allen Experten dringend geforderten bundeseinheitlichen Bildungsstandards sind damit in weite Ferne gerückt. Lediglich beim Waffen- und Sprengstoffrecht, beim Strahlenschutz und der Reaktorsicherheit sowie bei der Terrorismusbekämpfung wurden im Gegenzug Kompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen.
Vorrangiges Ziel der Föderalismusreform war die Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bundestag und Bundesrat sowie die Senkung der Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von etwa 60 auf 25 Prozent. Ob diese beiden Ziele tatsächlich erreicht werden, ist jedoch nach wie vor offen. Denn an die entscheidenden Hemmnisse des Föderalismus haben sich die Gesetzgeber im Sommer gar nicht erst herangetraut: an eine Länderneugliederung und die föderale Finanzverfassung. Das soll in der so genannten zweiten Stufe geregelt werden. Auch darüber wollten Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten sprechen. Am Freitag wollen Bundestag und Bundesrat dazu eine gemeinsame Kommission einsetzen.
Eine Einigung in der zweiten Stufe wird allerdings sehr viel schwieriger als bei der ersten Stufe der Förderalismusreform. Eine Neugliederung der Länder, immer wieder gefordert, ist nicht durchsetzbar, weil ihr regionale Interessen entgegenstehen. Gerade die kleinen, armen Länder wie Bremen oder das Saarland wehren sich dagegen, in größeren Ländern aufzugehen und ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Ohne dies macht eine Neugliederung aber keinen Sinn.
Bei der Finanzverfassung geht es um sehr viel Geld, um etwa 30 Milliarden Euro, die derzeit jährlich zwischen Bund und Ländern im Länderfinanzausgleich und im Solidarpakt mit den Ost-Ländern umverteilt werden. Auch hier haben die Länder ganz unterschiedliche Interessen: Die reichen Länder wollen weniger zahlen, sie plädieren deshalb für mehr Eigenverantwortung und mehr föderalen Wettbewerb. Die armen Länder hingegen erhoffen sich einen Ausweg aus ihrer Finanzkrise. Das heißt, sie wollen mehr Geld und sie plädieren deshalb für mehr föderale Solidarität.
Eine schnelle Lösung erscheint angesichts solcher Ausgangsforderungen schwer vorstellbar. Und so bleibt das Jahrhundertwerk Föderalismusreform wohl ein Torso.
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- Datum 13.12.2006 - 02:48 Uhr
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Wer eine bundeststaatliche Ordnung will, muss den Ländern Gesetzgebungskompetenz überlassen. Offenbar will dies aber niemand, denn immer wenn es konkret wird, dann droht auch schon das 'föderale Chaos'. Und gehe es etwas noch so Triviales wie die Frage des Rauchens in Kneipen und Restaurants.
Was bitteschön kann denn dann überhaupt gefahrlos den Landesparlamenten überlassen werden? Soll ihre einzige Funktion daran bestehen, ein paar Gestalten in den Bundesrat zu entsenden, sowie Ministerpräsidenten zu wählen, die sich im Fernsehen mit populistischem Unfug gegenseitig zu übertreffen versuchen?
Wer überall die gleichen Gesetze erwartet, der braucht keine 17 Parlamente. Mein Vorschlag: Wenn Ihr den Ländern gar nichts zutraut, dann schafft sie ab, und wandelt den Bundesrat um in einen Senat, dessen Mitglieder direkt gewählt werden. Mein Herz hängt nicht am Wortteil 'Bundes-' in 'Bundesrepublik Deutschland'.
Ich muss gleich gestehen, ich bin kein Freund dessen, was wir unter Föderalismus verstehen, und ich finde daran nichts erstrebenswert!
In meinem Pass steht, dass ich Deutscher bin und nicht Hesse, und ich empfinde auch als Deutscher und nicht als Hesse. Meine Regierung sitzt in Berlin und nicht in Wiesbaden.
Mir sind durchaus die historischen Wurzeln unserer bundestaatlichen Ordnung bewußt, nur lebe ich im Jahr 2006 und nicht 1806!
Ein funktionsfähiger Staat benötigt mit Sicherheit eine dezentrale Verwaltung, nur wozu bedarf es dazu einer dezentralen Gesetzgebungskompetenz, dezentraler Parlamente und Regierungschefs?
Wenn schon den Parlamentariern nicht mehr klar zu sein scheint, was Föderalismus eigentlich ist, was versteht dann eigentlich der Bürger darunter? Ich glaube, dass für viele Menschen Föderalismus eine Art Folkloreveranstaltung ist, man freut sich über das Schild 'Freistaat Bayern' an der Autobahn, aber das ist - leider, wie ich finde - keineswegs alles! Angeblich unterstützt eine Mehrheit den Föderalismus, ich allerdings zweifle stark, dass die Menschen wissen, was dieses Wörtchen bedeutet!
So langsam bewegen wir uns immer schneller rückwärts. Bald werden wir wieder den Zustand von Ende des 18. Jahrhunderts erreicht haben, als es auf dem Gebiet des heutigen Deutschland aberhunderte von 'souveränen' Staatsgebilden gab. Die föderale Verfaßtheit hat immer wirkungsvoll verhindert, daß von den Deutschen reale Gefahren ausgingen. Nur zu Zeiten zentralistisch regierter Teutonen, wurden - wen wundert's? - überschüssige Kräfte frei, die denn auch sogleich ins Chaos führten. Der Schiklgruber wußte schon, warum er als eine der ersten Maßnahmen des '3. Reichs' die 'Länder' der Weimarer Republik abschaffte. Und die Amerikaner wußten, warum sie sie nach dem Krieg wieder einführten. Mit diesem Bremspotential (zu schweigen von dem in mittlerweile 16 Parlamenten und Regierungsbürokratien samt Vergütungen und Pensionen aufgesogenen Finanzmitteln) ist jedwedes ausschließlich zentralistisch realisierbare Großmachtstreben von vornherein unmöglich. Es ist ohnehin eher verwunderlich, daß wir eine Bundesbank haben, wo es doch frühre hinter jedem Hügel eine andere Währung gab. Die Föderalismusreform könnte das Aufbruchsignal in eine neue alte Zeit sein: Wir wollen unsere Heller und Batzen wiederhaben!
Es gibt gute Gründe neben der horizontalen Gewaltenteilung auch noch eine vertikale einzuführen - wie von Hechwedd hervorragend kommentiert, erhöht das die Sicherheit gegen Missbrauch, etwas womit gerade die Deutschen viel ungute Erfahrung sammeln durften. Man muss sich dann aber auch von dem Anspruch lösen, in ganz Deutschland sei alles gleich - was für sich genommen ja wohl auch kein Wert ist! Wenn allerdings, wie so häufig, ein Kompetenzgerangel entbrennt, weil eben die Aufgaben der Länder nicht wirklich bei den Ländern belassen sind, sondern der Bund kräftig mit hereinfunken will, dann entsteht das Chaos. Bei Umwelt und Verbraucherschutz beispielsweise stammen alle einschlägigen Gesetze ohnehin aus der EU, die Exekutivfunktion liegt in weiten Zügen bei den Ländern und eine Zwischenebene, die die Gesetze 'nationalisiert' brauchen wir eigentlich nicht. Wegen des nicht loslassen Könnens des Bundes das föderale System zu kritisieren ist ja wohl nicht sehr redlich und geht auch am Kern der guten Idee einer vertikalen Gewaltenteilung vorbei!!
... in Deutschland noch eine politsche Diskussion führen, ohne das spätestens im dritten Beitrag auf Hitler verwiesen wird.
Kann man natürlich nicht. Wie dumm von mir.
Von welchen Deutschen genau gehen eigentlich die 'realen Gefahren' aus? Von mir jedenfalls nicht. Von Ihnen? Wenn Sie Namen und Adressen haben, halten Sie sie nicht hinter dem Berg.
Dummgespräch.
Die Teutonen waren übrigens ein germanischer Stamm, der vor über 2000 Jahren ausgelöscht wurde. Mit bundesrepublikanischen Verfassungproblemen hatten die wenig am Hut.
Ich finde es prinzipiell mal gut, daß ihr das zur sprache bringt und die Schwierigkeiten und den Bockmist aufdeckt, den Frau Merkel mit ihrer Mannschaft verzapft.
Nur , bitte, warum bringt ihr das nicht einfach mal VOR einer Verabschiedung eines solchen Gestzesblödsinns aufs Tablett und in die breite öffentliche Diskussion. Ich als 8Std Worker habe schlicht nicht die Zeit und auch nicht die Möglichkeiten und Verbindungen rechtzeitig vorher dbzgl. Informationen zu sammeln, Rechtsberater zu bezahlen und zu angagieren, um den Müll als solchen zu erkennen und als Bürger dann in meinem Rahmen tätig zu werden. Die Mittel sind zwar auch dann recht begrenzt , aber nun, wenigsten besser als nichts. Und wenns dann mit den richtigen und umfassenden Fakten in den üblichen Meinungswaschmaschinen a la Christiansen und Illner durchgespült wird, kommt vielleicht doch rechtzeitig eine Diskussion in Gang , die der Inkompetenz unserer Volksvertreter konstruktiv entgegen wirkt. So aber klingt das alles zwar recht schlau, hat aber NULL Effekt und ist nur noch bashing greht zwei Tage durch die Medien, wird durch Beckmannsche Merkel-Menschelei zusätzlich neutralisiert, und wir werden Frau Merkel und ihren Kindergarten auch die nächste Legislaturperiode nicht los werden.
Gut, Herr Seils, dass Sie den Finger in die Wunde legen. Aber die peinlichen Pannen bei der aktuellen Gesetzgebung sind erst der Anfang. Die wirklich einschneidenden Veränderungen im Kräftegleichgewicht von Bund und Ländern werden auf jenem politischen Kerngebiet erfolgen von dem wir annehmen, es bestimme die Zukunft des Landes am stärksten, der Bildung.
Neben dem weiter wachsenden sozialen Gefälle bei den Bildungschancen aufgrund der gewachsenen Strukturen, ließen es sich die übergroßen
Koalitionäre einfallen, diesen Bereich fast vollständig in die Hände der Einzelländer zu geben.
Die extrem unterschiedliche Finanzkraft, aber auch
historisch bedingte Lage und Infrastrukturvorteile, werden sich mittelfristig massiv bemerkbar machen.
Ein Narr, der glaubt, mehr 'Wettbewerb' unter den Ländern führe zu mehr Bildungsgerechtigkeit für die Jüngeren und erbringe mehr höher qualifizierende Abschlüsse. - Die Zeichen stehen eindeutig auf Vergrößerung der Unterschiede und maximal dem Erhalt des Status quo bei der Ungleichverteilung von Bildung und Ausbildung.
Ein Kind aus Bremen, Neue Vahr Süd hat etwa 1/7 der Chance auf einen Hochschulabschluß, verglichen mit einem Jungen oder Mädchen aus München-Grünwald. Aber vielleicht ist das unterschwellig von einem Gutteil der Mittelschichten gewollt, nur eingestehen mag es niemand.
So langsam frage ich mich bei der Diskussion um den Föderalismus in welcher Zeit wir eigentlich leben. Ich bin kein Politologe, aber kenne das politische System in Deutschland gut genug, dass ich es kaum fassen konnte was uns mit der Föderalismusreform aufgetischt wurde. Das jüngste Beispiel des Chaos rund um das Verbrauchergesetz offenbart nur die Spitze des Eisbergs, der uns noch bevorsteht.
Ich weiss nicht, ob es den Abgeordneten überhaupt bewusst war, dass sie Kompetenzen aus der Hand gegeben haben für Bereiche, die von elementarer Wichtigkeit sind. Sicher, manche davon werden direkt von der EU vorgegeben und so vermeidet man, dass 'Banalitäten', wo es eh eine Richtlinie von der EU gibt, den Bund entlasten und somit Zeit sparen - Föderalismus ist nicht immer vom Nachteil, wenn man eh zwei Arten von Verwaltungen hat.
Auf der anderen Seite aber frage ich mich warum man gerade so wichtige Bereiche, wie der eben schon genannte Verbracherschutz, und auch im Artikel genannter Bereich der Bildung, oder auch der Umwelt, komplett an die Länder übergeben hat. Gerade letzteres ist ein Schuss vor den Bug, denn ein Bundesland darf nicht darüber entscheiden wieviel Qualität man sich in der Bildung leistet - und dass dabei auch Fördergelder des Bundes verwehrt bleiben, ist ein totaler Pfusch an der Bildungspolitik, die eh schon in den letzten Jahren deutliche Risse gezeigt hat und die mehr als reformbedürftig ist.
Politik darf eben nicht immer nur eine Legaliturperiode lang sich als effektiv zeigen, sondern muss auch eine Langzeitwirkung haben, erst recht, wenn es um Bereiche geht, die nachfolgende Generationen betreffen. Davon hängt schliesslich ab, wie gut oder wie schlecht es um unsere Gesellschaft bestellt ist, erst recht, wenn wir in einer Welt leben, die hauptsächlich von der Wirtschaft regiert, die längst erkannt hat, dass globale Interessen wichtiger sind als regionale. Auf diese Weise aber erzieht man sich aber selber den Boden unter den Füssen und beraubt sich selbst seiner Zukunft.
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