Bundespräsident Ärger über Köhler
Die jüngste Weigerung von Bundespräsident Köhler, ein Gesetz zu unterschreiben, stößt in der Union auf heftige Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Röttgen, spricht von einem „gravierenden Vorgang“.
Der Bundespräsident gilt in der Politik als beinahe sakrosankte Figur. Als Staatsoberhaupt ist ihm der Respekt aller Parteien sicher, in parteipolitische Händel soll er nach Möglichkeit nicht verstrickt werden. Dementsprechend zurückhaltend fielen auch die ersten Reaktionen auf Köhlers Weigerung aus, das Verbraucherinformationsgesetz zu unterschreiben. Allgemein war davon die Rede, dass man die Auffassung des Bundespräsidenten, dass das Gesetzt nicht verfassungskonform sei, respektiere.
Dass es hinter den Kulissen allerdings durchaus deutliche Kritik an Köhler gibt, machte am Dienstag der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen, deutlich. Die Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten könne nur unterbleiben, wenn die Verfassungswidrigkeit evident sei, sagte Röttgen. Dies sei seiner Meinung nach bei dem jetzt zur Debatte stehenden Gesetz nicht der Fall.
Röttgen wies auch darauf hin, dass das Gesetz zuvor mehrfach darauf geprüft worden sei, ob es verfassungskonform sei. Seiner Meinung nach sei dies der Fall, betonte er.
Das Gesetz sieht neue Informationsvorschriften vor, durch die die Konsumenten besser vor Lebensmittelskandalen geschützt werden sollen. Köhler hatte kritisiert, dadurch würden den Kommunen vom Bund neue Aufgaben übertragen. Dies sei nach der Föderalismusreform aber nicht mehr zulässig.
Dieser Argumentation folgt Röttgen jedoch nicht. Die Föderalismusreform habe in erster Linie darauf abgezielt, zu vermeiden, dass der Bund den Kommunen kostenträchtige Aufgaben zuweise. Dies sei beim Verbraucherinformationsgesetz aber nicht der Fall. Transparenz der öffentlichen Verwaltung als Prinzip vorzuschreiben, sei keine Übertragung von Aufgaben. Wenn man Köhler folge, würden die Möglichkeiten des Bundes, Pflichten für die Behörden zu definieren, stark eingeschränkt.
Doch ist dies nicht das einzige Problem, das der Parlamentarische Geschäftsführer mit Köhlers Entscheidung hat. Vielmehr sieht er einen grundsätzlichen Konflikt. Wenn das Beispiel Schule mache, werde die Rolle des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts stark beschnitten. Beide würden durch das Eingreifen des Bundespräsidenten daran gehindert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das Parlament habe als Repräsentant des Volkes das Gesetz schließlich beschlossen, nun werde es aber nicht umgesetzt. Und auch das Bundesverfassungsgericht habe nun keine Möglichkeit, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes zu prüfen. „Das ist ein gravierender Vorgang“, sagte Röttgen.
Dass Köhler das Luftsicherheitsgesetz nicht unterschrieben habe, könne er noch verstehen, sagte Röttgen. Beim Verbraucherinformationsgesetz sei aber eine neue Qualität erreicht. Letzteres ist das zweite Gesetz, das Köhler innerhalb von wenigen Wochen nicht ausfertigte. Frühere Bundespräsidenten hatten von diesem Recht nur äußerst sparsamen Gebrauch gemacht.
Vielfach war in den vergangenen Tagen gemutmaßt worden, Köhler wolle die Rolle des Bundespräsidenten neu interpretieren. Sollte er dies wirklich versuchen, wird er wohl mit deutlichem Widerstand rechnen müssen. Auch in seiner eigenen Partei.
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- Datum 12.12.2006 - 02:57 Uhr
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Ich finde es gut dass er sein Amt nicht als das eines Fruehstuecks-Direktors' sieht und auch mal eine Meinung hat zur Politik.
Ich finde es auch gut, dass es in der Politik noch Menschen/ Amtsinhaber gibt, die den Mut haben, sozusagen gegen den Strom zu schwimmen und mutig dazu stehen, was sie für richtig halten. Herr Köhlerwird die Gesetze, die er zu prüfen hat, genau gelesen haben und wissen, was er tut. Respekt!!
Lieber den Köhler in der Hand als die Schwan auf dem Dach.
Da haben sich die Schwarzkittel aber geschnitten.
Ist zwar nur ein 'Buchhalter', wohl aber ein genauer. Auch nicht schlecht.
er mißbraucht sein Amt um persönliche Politik zu machen, dazu ist er nicht legitimiert. Als eher symbolischer Repräsentant des Staates kann er nicht bei Detailfragen (parteiliche) Stellung beziehen, da er das Ganze repräsentiert.
Das schließt nicht aus, dass er grundsätzliche Fragen anschneidet, wie die berühmte 'Ruck'-Rede seines Vorgängers, die man nicht als parteipolitische Einmischung bezeichnen konnte.
Folgende Aussage des Herrn Röttgen ist extrem fragwürdig:
Zitat:
[b]'Das Parlament habe als Repräsentant des Volkes das Gesetz schließlich beschlossen,'[/b]
Diese Aussage ist nach den letzten Wahlen als Grundsätzlich falsch zu bezeichnen, das Bundes- und die Länderparlamente reräsentieren schon lange nicht mehr das VOLK und somit gehen auch sehr viele Gesetze am eigendlichem Willen des Volkes vorbei!!!
Mit freundlichem Gruß
ARON
Dier Aussage'Das Parlament habe als Repräsentant des Volkes das Gesetz schließlich beschlossen' gelang dem Röttgen mehr oder weniger eine Nullaussage, denn jedes Gesetz muss mit der Verfassung übereinstimmen, egal wer was wann wo beschlossen hat.
Wenn Herr Köhler für die Plünderung der Sozialkassen im Rahmen der Wiedervereinigung mitverantwortlich war, dann ist er in dieser Hinsicht ganz sicher keine 'Segen' für unser Land gewesen. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu.
Bundespräsidenten sind - mit Verlaub sei's gesagt - wie Eunuchen. Sie wissen eigentlich, wie's geht - sie können's aber selbst nicht machen.
Nun möchte der Herr Köhler liebend gern 'etwas' machen, allein, um sich von seinen Vorgängern zu unterscheiden. Er hat gelernt: Mache ich nichts, bin ich nichts. Greife ich ein, mache ich mich angreifbar.
Köhlerliesels Sohn hat's nicht einfach.
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