Rauchen Keine Werbung

Deutschland ist mit seiner Klage gegen die europäische Tabakwerbe-Richtlinie gescheitert. Der Europäische Gerichtshof sieht keine falsche Rechtsgrundlage

Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies den deutschen Vorstoß gegen die Rechtsgrundlage des EU-Gesetzes zurück.

Die Bundesrepublik hatte mit ihrer Klage versucht, die Angleichung der Rechtsvorschriften über Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse in den EU-Staaten teilweise für nichtig erklären zu lassen. Deutschland hatte vor dem EuGH argumentiert, mit dem Artikel zur Harmonisierung des Binnenmarktes sei die falsche Rechtsgrundlage gewählt worden. Außerdem würden mit den Werbeverboten die Vorschriften über den Gesundheitsschutz harmonisiert, was im EU-Recht auch nicht vorgesehen sei. (tso/dpa)

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