STEPHANIE-PROZESS Das Urteil
Mario M. erhält für sein Verbrechen an der 13-jährigen Stephanie die Höchststrafe
Der Entführer und Vergewaltiger der Schülerin Stephanie ist zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Große Strafkammer am Landgericht Dresden ordnete am Donnerstag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung für Mario M. an. Er habe sich der Geiselnahme, Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Körperverletzung schuldig gemacht. Der 36-Jährige hatte gestanden, die damals 13-Jährige im Januar in seine Gewalt gebracht, sie über fünf Wochen gefangen gehalten, sexuell missbraucht und gequält zu haben.
Stephanies Eltern zeigten sich erleichtert. »Wir sind froh und glücklich, dass er ein hartes und faires Urteil bekommen hat«, sagte die Mutter. »Das nimmt die Angst vor der Zukunft.« Ihre Tochter war während der Urteilsverkündung in der Schule. Sie werde von ihrem Bruder informiert, berichtete die Mutter. Auch die Staatsanwaltschaft äußerte sich zufrieden über den Richterspruch. Anklagevertreterin Liane Pospischil lag mit ihrem Antrag von 14 Jahren und neun Monaten unter dem Strafmaß. Die Behörde wird keine Rechtsmittel einlegen.
Der Verteidiger von Mario M. wollte das Urteil nicht kommentieren. »Das Gesetz sieht eine Überlegungsfrist vor und die werden wir nutzen«, sagte Andreas Boine unmittelbar nach der Verkündung. »Ich werde die Entscheidung umfassend mit meinem Mandanten beraten.« Der arbeitslose Anlagenbauer hatte das Urteil ruhig aufgenommen, dann aber rege mit seinem Anwalt diskutiert.
Mit seinem Urteil schöpfte das Landgericht das gesetzlich mögliche Strafmaß für eine Geiselnahme voll aus. Die Große Strafkammer ging dabei von einer »schweren seelischen Abartigkeit« des Angeklagten aus. Eine verminderte Schuldfähigkeit ergebe sich daraus aber nicht, sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski. Auch das Geständnis des Mannes sowie die Vorverurteilung in den Medien fanden Berücksichtigung, sagte er. »Nach Überzeugung des Gerichts kommt eine Strafminderung jedoch nicht in Betracht.«
Der Angeklagte habe Stephanie fünf Wochen lang ohne Pause einem Martyrium ausgesetzt, das schon 20 Minuten nach der Entführung begonnen hatte. Diese hat Mario M. nach Überzeugung des Gerichts etwa sechs bis acht Wochen zuvor sorgfältig geplant und vorbereitet. Er habe dann durch massive Drohungen ein Klima fortwährender Gewalt und Einschüchterung geschaffen. »Der Angeklagte hat ein 13-jähriges Mädchen entführt und gefangen gehalten, um seine eigenen, vor allem sexuellen Bedürfnisse auf unbestimmte Zeit zu verwirklichen«, so der Richter. Rücksichtslos habe er über die Interessen eines Kindes hinweggesehen und an ihm »massivste und erniedrigende sexuelle Handlungen« täglich ausgeführt.
Nach dem Strafgesetzbuch können Täter über die Haftzeit hinaus in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sie »infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten« gefährlich für die Allgemeinheit sind. Mit dieser »freiheitsentziehenden Maßregel« bleibt ein Täter nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit im Gefängnis. Damit können gefährliche Rückfalltäter im Extremfall lebenslang im Gefängnis untergebracht und an neuen Verbrechen gehindert werden.
Mario M. ist wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Jahre 1999 vorbestraft. Die Haftstrafe war 2002 zur Bewährung ausgesetzt worden und im November 2005 abgelaufen. Nach den Plädoyers hatte der 36-Jährige am Dienstag sein Opfer und dessen Familie um Verzeihung gebeten.
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Was trieb den Vergewaltiger der 13-jährigen Stephanie R. zu seiner Tat? »
- Datum 14.12.2006 - 13:49 Uhr
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- Quelle ZEIT online/dpa
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diese type sollte nicht noch einmal aus der sicherheitsverwahrung entlassen werden, um eben nicht ein paar wochen spaeter wieder ueber das naechste kind herfallen zu koennen.
also nicht rache, sondern schutz der allgemeinheit.
'Zeit'-Geschädigte meldet Euch bei der Redaktion bzw. der zuständigen Stelle. Immer wieder gibt es einen 'Aufschrei' bei vergeblichen Versuchen. Auf einen Kommentar zu antworten ist Glücksache oder dem Zufall überlassen. Da wurden Geister gerufen, indem 'modernisiert' wurde, die jetzt nicht beherrscht werden können. Gibt es eigentlich bei der 'Zeit' irgendwo einen Administrator, der sich dieser Probleme annimmt? ? ? Wenn diese wenigen Zeilen wirklich erscheinen, hat mich der Zufallsgenerator passieren lassen.
Und nicht ein Jahr zu wenig, wenn ihr mich fragt. Achja, links und rechts noch ein paar Ohrfeigen für sein unverschämtes Tun, das wäre nur angebracht.
Diese Verurteilung ist zu mindestens öffentlichkeitswirksam und stellt das Vertrauen in die deutsche Justiz wieder her, man hörte in der Vergangenheit häufig, dass unserer Rechtsstaat keiner mehr sei.
Auch ich denke, das war genau angemessen so... solche menschenverachtende Personen darf man nicht auf unsere Kinder loslassen.
Das ist nur das ERSTE Urteil. Das dient immer der Beruhigung der Massen.
Dann kommt die Revision, und schließlich unter Berücksichtigung der schweren Kindheit, weil in dem Jahr zu wenig die Sonne schien, was eine Depression hervorrief, oder ähnlichem Quatsch, ist er nach 6 Jahren draussen, oder zumindest im offen Vollzug aufgrund eines Gutachtens, wird sich die nächste nehmen , die Bild hat ne neue Schlagzeile ...und ... und ... und ... ist immer das gleiche.
Und die Opfer ? Ach ja die gibts ja auch noch. :-(((
gerade wenn es um Kinder geht, kochen die Emotionen - verständlicherweise - besonders hoch und der Rechtsstaat wird in Frage gestellt, wenn nicht das Höchstmaß an Strafe ausgesprochen wird. Hier mag das angebracht sein, insgesamt ist es gerade Kennzeichen unseres Strafsystems, dem primitiven Rachereflex der Bevölkerung nicht nachzugeben und zum Wohle der Gesellschaft Strafen auszusprechen, die eine Reintegration möglich machen. DAs System gerät deshalb in Verruf, weil die Medien natürlich nur über die Fehlschläge berichten.
Die Verfechter harter Stragen könne sich ja heute mal auf der tagesshau-homepage den bericht über den Handelskapitän ansehen - DAS wäre die Konsequenz für die 'normalen' Straftäter (also nicht Herrn Mederake)
der glaube das schaerfere strafen taeter 'veraendern' oder gar neue taeter abschrecken ist erwiesenermasen falsch... und wenn dann solche schaerferen strafen als grundlage fuer ein funktionierendes rechtsystem genannt werden frage ich mich was denn der nutzen solch eines rechtssystem ist? rache? wenn ja, dann dann ist es definitv kein rechtsystem dass dem deutschen grundgesetz gerecht wird... dass es strafen geben muss ist klar, aber dass man es vorziehen muss gruende fuer verbrechen zu finden und taeter zu reintegrieren ist denke ich auch klar. denn wenn wir jeden straftaeter lebenslang 'ins loch stecken' wuerden, wuerden vllt die arbeitslosenzahlen heruntergehen aber nicht die idee eines funktionierenden deutschen sozialstaats umgesetzt...
doch man moege mich nicht falsch verstehen, dass bei solch einem fall mit einem wiederholungstaeter solch eine strafe ausgeprochen wird, ist nicht nur korrekt sondern auch dringend noetig, nur habe ich manchmal sorgen, dass das unsere rechtssystem zu einem mittelalterlichen rache-system a la 'erste mal klauen linke hand ab' zurueckentwickelt wird...
MFG
Hier, wie bei vielen anderen Fällen, geht es nicht um Rache, sondern um Schutz anderer, die sonst Opfer werden könnten. Vor ein paar Wochen hat ein Psychologe in 'Zeit online' geschrieben, ein Restrisiko gebe es immer (soweit ich mich erinnere 20 %, die Dauertherapie benötigen und von denen würden rund 10 % rückfällig). Ein weiteres Opfer ist aber eines zu viel. Gebt jedem eine zweite Chance, aber erst dann, wenn es niemanden mehr gibt, der noch keine erste hatte. Mario M. hatte eine zweite Chance, die er vertan hat, Jessica hatte nicht einmal die erste.
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