Glücksspiel Weg mit den Wetten!
Mit dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag will sich der Fiskus das faktische Monopol auf Lotto und Sportwetten sichern. Aber was ist mit Finanzwetten? Der
Es war ein kurzes Intermezzo, das die privatisierte Wettleidenschaft in Deutschland gab. Vor wenigen Tagen haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf geeinigt, das staatliche Glücksspielmonopol bis 2011 zu verlängern. Werbung für Glücksspiele sowie Wetten im Internet sollen weitgehend verboten werden. Man wolle den Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken, gab Niedersachsens Ministerpräsident Wulff den fürsorglichen Landesvater.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Denn Wulffs Äußerung bedeutet keineswegs, dass das Bundesverfassungsgericht das Staatsmonopol nur für rechtens hält, wenn der Staat die Spielsucht stärker als bisher bekämpft. Vielmehr lenkt sie davon ab, dass den staatlichen Wettbetrieben Einnahmen in Millionenhöhe entgehen, wenn private Konkurrenten in den Markt drängen und womöglich auch noch bessere Quoten bieten.
Um Finanzwetten kümmerten sich die Landesväter nicht - man kann ja nicht überall hinschauen. Dabei hat, was am boomenden Markt der Derivate und Anlagezertifikate passiert, oftmals dasselbe Strickmuster wie das Lottospielen: Man hofft, dass mit viel Glück am Ende die richtigen Zahlen herauskommen. Das betrifft nicht nur die klassischen Derivate mit Totalverlustrisiko, wie etwa Optionsscheine, mit denen auf steigende oder fallende Kurse gewettet wird. Was sich die Konstrukteure von Anlageprodukten in jüngster Vergangenheit einfallen ließen, lässt selbst abgebrühte Buchmacher vor Neid erblassen.
Geradezu harmlos ist noch die "FC Bayern SparKarte" von der HypoVereinsbank, wo der Sparzins für jeweils zehn geschossene Heimspieltore des Münchener Vereins um 0,1 Prozentpunkte steigt. Da weiß man wenigstens, was man verpasst hat, wenn sich die Kicker zu Hause mit einem 1:0 begnügen.
So richtig zum Finanzglücksspiel wird aber zum Beispiel das Investment in die "Nikolaus-III-Anleihe" der Deutschen Bank. Innerhalb eines Aktienkorbs aus 15 Titeln werden für die Zinszahlung jährlich die fünf schlechtesten Aktien herangezogen, deren Wertentwicklung mit einem Fix-Zinssatz von zehn Prozent im Verhältnis 1:2 verrechnet wird. Weil auch bei steigenden Märkten immer ein paar Einzeltitel gegen den Trend Verluste machen, ist diese Konstruktion reines Glücksspiel.
Ob die Basis eines Wettgeschäfts das Ergebnis eines Fußballspiels oder der kurzfristige Kursausschlag einer Aktie ist, macht dabei wenig Unterschied. Wenn ein Derivate-Junkie versucht, aus dem Kurschart die zukünftige Richtung herauszulesen, macht er nichts anderes als der Oddset-Spieler, der für seinen Tipp beim Spiel Schalke gegen München die Statistik der vergangenen Jahre zu Rate zieht.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Suchtfaktor bei Finanzwetten. Für diese Erkenntnis genügt schon ein Blick in die Internet-Foren, wo sich die täglich zockenden Daytrader treffen. Bereits im Jahr 2000 führte der Herausgeber eines Daytrader-Informationsbriefs eine Online-Befragung zur Spielsuchtgefährdung durch. Sein Ergebnis: Rund 30 Prozent der Daytrader sind latent spielsuchtgefährdet, bei jedem 15. Daytrader zeigen sich Anzeichen einer starken Suchtgefährdung.
Allerdings wäre es fraglich, ob sich die Lage verbessern würde, wenn hier nach dem Lotto-Vorbild der Staat das Glücksspielmonopol an sich ziehen würde. Dann gäbe es womöglich an den Lotto-Annahmestellen Scheine, mit denen man auf die künftigen Zinsen der Bundesschatzbriefe wetten könnte. Oder die Zinsausschüttung von Bundesanleihen wird davon abhängig gemacht, ob im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger Steuerhinterzieher überführt worden sind.
Wie das aussehen könnte, hat vor wenigen Wochen die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit ihrer "Jubiläumsanleihe" gezeigt. Ab dem vierten Anlagejahr entspricht dort der variable Zins nicht einfach dem Tagesgeldzins, sondern resultiert aus einer Wette auf den Abstand zwischen Kurz- und Langfristzinsen. Gezahlt wird die fünffache Differenz zwischen den zweijährigen und den zehnjährigen Kapitalmarktzinsen. Die Anleihe konnte jedoch nicht bei den Lotto-Annahmestellen gezeichnet werden, sondern bei den nordrhein-westfälischen Sparkassen.
Thomas Hammer ist freier Wirtschaftsjournalist und Sachbuchautor. Er schreibt unter anderem für das Wirtschaftsressort der ZEIT und beobachtet die Kapitalmärkte mit skeptischem Blick.
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- Datum 19.12.2006 - 07:13 Uhr
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In den 1930er Jahren wurden die Optionsscheine verboten. Damit hat man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wenn man Finanzwetten verbietet, verbietet man auch alle Möglichkeiten der Kurssicherung. Damit erhöht man das Risiko vieler Produzent.
Gleichzeitig reduziert man die Anzahl negativer korrellierter Wertpapiere. Dadurch reduziert man die Möglichkeit durch geschickte Portfoliostrategien das Risiko zu minimieren.
Bloß weil einige Menschen ihr Glücksspielsuchtpotential nicht unter Kontrolle haben und nicht vernünftig mit Derivaten umgehen, will man allen diese Möglichkeit verbauen.
Das ist ungefähr so wie, wenn man Waffen und Autos verbietet, weil es Menschen gibt die sich die Waffe klauen lassen (und damit Straftaten begünstigen) und andere mit ihrem Auto zu schnell fahren.
Wenn der Staat nicht fähig ist, die Bürger via Schulsystem in Sachen Wirtschaft und Geldanlage vernünftig auszubilden, so soll er sie mindestens nicht bevormunden. Schlimmer, er will noch bestimmen, welche Glücksspiele trotzdem erlaubt sind, nämlich die eigenen, mit den er die Bürger unter Ausschaltung der Konkurrenz ausbeuten will.
PS ich bin nicht Banker, aber ein gut orientierter Investor
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