Terrorabwehr Kriegsrecht soll Abschuss erlauben

Trotz Urteil des Verfassungsgerichts: Innenminister Schäuble will erreichen, dass die Bundeswehr im Terrorfall Flugzeuge abschießen darf. Er will das Grundgesetz ändern

Innenminister Wolfgang Schäuble will Passagierflugzeuge zum Abschuss freigeben - sollten sie eine terroristische Gefahr darstellen

Innenminister Wolfgang Schäuble will Passagierflugzeuge zum Abschuss freigeben - sollten sie eine terroristische Gefahr darstellen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will mit einer Grundgesetzänderung erreichen, dass die Bundesluftwaffe Passagierflugzeuge abschießen darf, die von Terroristen entführt worden sind. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, Schäuble wolle, dass es künftig im Grundgesetz neben dem "Verteidigungsfall" auch einen "Quasi-Verteidigungsfall" geben soll.

Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen könnte dann als ein solcher Quasi-Fall betrachtet werden. Dann könne die Bundeswehr die Maschine abschießen, auch wenn dabei Passagiere zu Tode kommen. Diese Idee wird offenbar auf Fachebene im Innenministerium diskutiert.

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Vor knapp einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht einen Passus im Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, der den Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall erlaubte. Schäuble wolle mit seiner Grundgesetzänderung erreichen, dass in einem solchen Fall die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten, schreibt nun die SZ , und damit besonders die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.

Demnach seien nur Angriffe verboten, ,,die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen''. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibt Schäuble zufolge gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Das Verfassungsgericht hatte vor einem Jahr den Gedanken verworfen, man könne Leben gegen Leben aufwiegen. Solches Denken widerspreche dem Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen schützt. Man könne es dem Staat nicht erlauben, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Das Verfassungsgericht hatte sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht mit der Frage befasst, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten sei, weil dies damals nicht zur Debatte stand.

Nun untersucht das Innenministerium offenbar, ob ein terroristischer Angriff als Verteidigungsfall gewertet werden kann. Den Wortlaut eines möglichen neuen Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 zitiert die Süddeutsche so: ,,Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt''. Diese Formulierung war schon kurz vor Weihnachten bekannt geworden und hatte zu heftigen Kontroversen in der Großen Koalition geführt. Widerstand kommt vor allem aus der SPD.

Leser-Kommentare
    • angste
    • 02.01.2007 um 10:41 Uhr

    versucht Schäuble, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, und durch die Hintertür 'Quasi-Angriff' will er das jetzt wieder durchsetzen. Die von ihm geforderte Grundgesetzänderung wird sicher nicht einzig und allein den Flugzeugabschuß erlauben, sondern auch möglicherweise deutsche Panzer auf deutschen Straßen.

    Eine erschreckende Vorstellung.

  1. Wenn ich Herrn Schäuble so manchmal höre, frage ich mich wo der Verfassungsschutz eigentlich ist.

    • QUOTE
    • 01.01.2007 um 22:46 Uhr

    Mehr sag ich dazu nicht.

    • QUOTE
    • 01.01.2007 um 23:35 Uhr

    Daß die StaatsGEWALT entscheidet, WER WANN LEBT, oder STIRBT hat ALLES mit FASCHISMUS ZU TUN. Die MACHT über LEBEN und TOD - das ist genau das, wovon Männer wie Schäuble und Schily am Ende ihres Lebens träumen.

    Und das ist alles nur der Anfang...MEIN 'Onkel Adolf', kcdd30a? Du verwechselst die Nachricht und ihren Überbringer, Freundchen.

    • tower
    • 02.01.2007 um 0:10 Uhr

    Hat Herr Schäuble nichts Wichtigeres zu tun ,als immer wieder diesen schwachsinnigen FLugzeugabschuss zu
    legalisieren. Er und seine politischen Befürworter sollten
    sich mal mehr Gedanken zum Abbau der Arbeitslosigkeit
    hierzulande machen,anstatt die Bevölkerung mit so einen
    Dünnschiss zu verunsichern.

  2. ist das schon. Jeder, der mit gefährlichen Gegenständen wie Waffen oder Sprengstoff, strahlenden oder giftigen Substanzen arbeiten oder handeln will, muss sich doch vom Staat strenge Auflagen gefallen lassen.
    Warum ist denn der Staat gefragt, um das Geschäft der Fluggesellschaften möglichst noch durch Änderung der Verfassung und Militäreinsatz sicher zu machen ?
    Und wenn der Flugverkehr erst dann sicher ist, wenn neben jedem Passagier ein Aufpasser sitzt, dann sollen die Betreiber das halt auf den Ticketpreis umrechnen, aber bitte das Grundgesetz mal eine Zeitlang in Ruhe lassen, auch wenn der Schäuble einen Beratervertrag mit Lufthansa hat.

    • Colon
    • 02.01.2007 um 2:53 Uhr

    In dieser Frage handelt Schäuble triebhaft.- Aber im Gegensatz zur bisher geltenden Regel, dass der einzelne befehlende Mensch und die Ausführenden allesamt sich und ihr Gewissen ebenso prüfen müssen, wie Ihre Kenntnisse der Sachlage, schützt den Kern unserer Verfassung, die ja das Handeln im übergesetzlichen Notstand durchaus kennt und das menschliche Maß für diese Situation respektiert.

    Schäuble möchte, es mag seiner juristischen Schule und auch seiner persönlicher Ansicht eher entsprechen, an dieser Stelle Ausnahmetatbestände definieren, die eine militärische Handlung zwingend begründen, 'das Nähere regelt ein Bundesgesetz', aber auch den Einzelnen in einer langen Kette bis zu Ausführung, z.B. einem Flugzeugabschuss , entlastet.

    Ich hielte das für einen falschen Weg und einen Bruch mit der guten Rechtstradition der Republik, die
    ja genau dazu zwingt, in einer Notlage persönlich verantwortlich zu entscheiden. Die Handelnden müssen den Notstand 'erkennen', nachher darüber Rechenschaft ablegen und dürfen sich keinesfalls hinter einer Anordnung oder einem Gesetz verstecken.

    Gerade die vom BVG gekippte Regelung zum Luftsicherheitsgesetz zeigte ja die Schwäche einer solchen Legalkonstruktion, die den 'Eintrittsfall- Abschuss' vordefinieren möchte. Ob ein Flugzeug, terroristisch eingesetzt, maximal mehr Menschen tötet, als in der Maschine sitzen, bleibt im hohen Grade von Zufällen abhängig und Leben gegen Leben aufzuwiegen ist jener 'übergesetzliche Fall', der sich nicht vorher definieren lässt.

  3. Schäuble ist ein typischer Verlierer, angeschossen von einem Landeskind seiner Heimatprovinz, von Kohl abgebügelt, nun auf einem Posten den niemand gerne haben will, in einer Zeit wo die Gewalt die von den westlichen Gesellschaften weltweit verübt wird, droht an ihren Ausgangspunkt zurückzukommen.

    Was wird wenn sich der Hindukusch am Rhein verteidigt ?

    Darüber muss man sich schon ernsthaft Gedanken machen, denn Gewalt und Unterdrückung erzeugt soviel Gegengewalt dass die Gewaltäter irgendwann bezwungen werden, sonst wäre der Mensch kein Mensch. Schäubles Maßnahmen können das nicht aufhalten, wenn nicht eine gründliche Systemveränderung stattfindet, ist ein Strudel von Gewalt zu befürchten der uns alle verschlingt.

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