Hartz-Prozess Von der Betriebs- zur Justizkorruption?

Das Urteil gegen Peter Hartz ist gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe. Doch solcher Handel mit der Gerechtigkeit zersetzt den Strafprozess.

Kungelei mit dem Gesetz?

Kungelei mit dem Gesetz?

Immer wieder wird unser Rechtsbewusstsein herausgefordert. Lässt man die Großen laufen? Wird mit zweierlei Maß gemessen? Seit den sechziger Jahren werfen spektakuläre Justizentscheidungen solche Fragen auf. Damals schon kapitulierten Staatsanwaltschaften und Gerichte vor schwierigen Wirtschaftsstrafsachen. Sie wurden ebenso wie Verkehrsverfahren ohne gesetzliche Handhabe wegen Geringfügigkeit eingestellt. Mit den hohen Bußgeldzahlungen bedachte man dann einen gegen Alkoholgefahren präventiv wirkenden Verein.

Das eindrucksvollste Beispiel dafür, wie ein gerichtliches Strafverfahren damals am Recht vorbei eingestellt wurde, war der berüchtigte Contergan-Prozess gegen Verantwortliche der Chemie-Firma Grünenthal wegen der Schädigung Ungeborener. Eine Stiftung erhielt zur Entschädigung der Kinder vom Hersteller des Schlafmittels und vom Staat jeweils mehr als hundert Millionen Mark. Der Gesetzgeber bestätigte die "normative Kraft des Faktischen": Paragraf 153a der Strafprozessordnung ließ nun offiziell solche Verfahrenseinstellungen nach Geld- oder anderen Leistungen durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte zu, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

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Auf diese Weise konnten auch die beschuldigten Politiker im seinerzeit größten Korruptionsskandal wegen unrechtmäßig erlangter Parteispenden, mit denen Friedrich Karl Flick die politische Landschaft gepflegt hatte, ihre Strafverfahren hinter sich bringen. Ebenso entließ die Justiz Altkanzler Kohl aus dem späteren Parteispendenverfahren. Auf die gleiche Art gelang es im vergangenen November den Angeklagten Ackermann, Esser und vier weiteren im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess, nach mehr als fünf Jahren des Verfahrens das Gericht mit reiner Weste zu verlassen - freilich um einige Millionen Euro erleichtert.

Damit nicht genug. Das Dealen frisst sich wie ein Krebsgeschwür immer mehr in den Strafprozess, bis in Strafurteile und Strafen. Sie sind allzu oft schon vorher zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwaltschaft ausgehandelt. Da ist es ganz gleich, ob es sich nun um Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittel-, Betrugs-, Untreue-, Steuer-, Arzt- oder auch Strafsachen organisierter Kriminalität handelt. Meist kommt es in Verfahren gegen Prominente zu solchen Absprachen, seltener bei kleinen Ganoven. Aber immer ohne jede gesetzliche Grundlage.

In den USA kennt man das längst unter dem Namen plea bargaining . Das ist ein - allerdings gesetzlich abgesicherter - Schuldhandel. Dort werden 90 Prozent aller Strafverfahren zwischen Anwalt und Staatsanwalt einvernehmlich geregelt und vom Gericht besiegelt, ohne Hauptverhandlung vor der Jury. Selbst in Mordsachen sieht sich mancher Angeklagte zum Geständnis genötigt unter dem Versprechen des Staatsanwalts, dafür auf die Forderung nach der Todesstrafe zu verzichten - mit der Folge, dass manch falsches Urteil gefällt wurde.

Leser-Kommentare
  1. eigentlich dachte ich immer, Betrug oberhalb ca. 100.000 gibt in jedem Fall Knast. Habe ich jetzt im Mittelteil etwas nicht verstanden ?

    • Viva2
    • 25.01.2007 um 15:59 Uhr

    Dein Auto falsch oder machst einen nicht genehmigten Würstchenstand auf! Da trifft Dich die volle Härte der Strafverfolgung.

  2. 'Der Eindruck, Schuld könne mit Geld aufgewogen werden, muss dringend vermieden werden. Strafrecht soll seine Funktion wahren, Rechtsfrieden zu stiften durch gerechten Schuldausgleich nach rechtsstaatlichem Verfahren. Absprachen sind für die Öffentlichkeit in jedem Einzelfall verstehbar und nachvollziehbar zu machen. Sonst bleiben tatsächliche und gefühlte Gerechtigkeit auf der Strecke.'

    Hoffentlich kommt diese Erkenntnis nicht schon zu spät !
    'Sie wissen nicht, was sie tun' - möchte man der Justiz zurufen.

  3. Es ist etwas populistisch, dass sich die Zeit dem Thema erst jetzt annimmt, wo man sich als 'kleiner Mann' auf die vermeindtlich besser behandelten Großen stürzen kann. Tatsächlich wird das Thema der Prozessabsprachen in neutralerer und fachlich oft versierterer Weise schon seit den 90ern auch in den nicht-Fachmedien behandelt (FAZ!) und kritisiert.
    Hartz wure letzten Endes genauso streng oder milde bestraft wie viele der kleinen Leute. Immer wieder kommt es vor den Amtsgerichtenbei Kleinigkeiten zu zum Teil haarsträubenden Prozessabreden.
    Eine Parodie auf den Rechtsstaat stellt diese übrigens nur im Exzess dar. Es ist typisch deutsches Obrigkeitsdenken, wenn man glaubt, dass ein vom (Einzel-)Richter ausgesprochenes Urteil zwingend gerechter ist als eine ordnungsgemäße Prozessabsprache, die sowohl Täter-/Opfer/als auch öffentliche Interessen berücksichtigt und Rechtsmittel zuläßt.

    Und zu Hartz: wohl keiner, der geständig ist, einen vorher strafrechtlich einwandfreien Leumund hatte und sich obendrei n nicht selber bereicherte, wird direkt in den Bau wandern, egal ob prominent oder nicht.

  4. das hat mit Strafrecht nämlich im Regelfall nichts zu tun.

    • exi2
    • 25.01.2007 um 23:57 Uhr

    du bist dir hoffentlich darüber im Klaren, daß die Bedingungen Unbescholtenheit, Geständigkeit, weiterreichen der Beute, extrem leicht erreicht werden können. Geh als Unbescholtener in eine Bank und raube 2 Millionen (oder entwende als Schutzmann einen Geldtransporter), schenke das Diebesgut deiner Freundin (Frau, Eltern), stelle dich selbst und sei geständig - dann kann der Beschenkte für dich eine Strafzahlung, 1/2 Million, entrichten und dir eine Bewährungsstrafe ermöglichen. Tja, der Dieb bleibt quasi straffrei, denn er hat nichts behalten. Der Beschenkte ist sowieso straffrei, denn er hat nichts gestohlen. Mit dem Rest der Beute lebt man auch noch gut.
    Wie Hartz behandelt wurde, und was du gut heißt, passiert sonst nur in korrupten Bananenrepubliken. Offenbar ist Deutschland eine korrupte Bananenrepublik!

  5. Einen Unterschied gibts noch. Herr Kohl hatte einen 'Deal' musste aber nie die Spender nennen.

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