Hartz-Prozess Von der Betriebs- zur Justizkorruption?Seite 3/3

Staatsanwälte stellen Verfahren oft aus Unlust, Arbeitsüberlastung, Scheu vor der Fremd- und Kompliziertheit der Rechts- und tatsächlichen Materien oder wegen der Ungewissheit des Verfahrensausgangs ein. Auch können sie mit Bußgeldauflagen ein wenig sozial gestalten und damit ein besseres Selbstbild gewinnen. Ihre und der Gerichte Macht hat sich deutlich verstärkt. Jetzt geben sie den Ton an. Nachtragsanklagen, "Nachschläge" werden in den Raum gestellt. Noch im Vollstreckungsverfahren lässt sich angesichts möglicher Entlassungen oder Abschiebungen nachkarten.

Gerichte wollen sich ebenfalls die Arbeit erleichtern, namentlich schwierige Beweisaufnahmen und überlange Prozesse mit ungewissem Ausgang, möglichen Verfahrensfehlern oder dem Risiko des "Platzens" vermeiden. Vor allem ihnen liegt an einem stillschweigend vereinbarten Rechtsmittelverzicht, um das schriftliche Urteil weniger sorgsam und nicht "revisionsdicht" begründen zu müssen. Auch werden sie eine Art Gerechtigkeit empfinden, wo eine halbe Strafe nach Lage der Dinge sinnvoller erscheint als eine Jahre später zu erwartende höhere Strafe oder eben ein Freispruch.

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Lange Zeit leugnete die Justiz das grassierende Unwesen, diese Parodie auf den Rechtsstaat. Schließlich wurde es vor dem Bundesgerichtshof offenkundig. Unter dem Pseudonym "Detlef Deal aus Mauschelhausen" hatte ein erfahrener Verteidiger in einer Fachzeitschrift über entsprechende Praktiken berichtet. Nun übte das höchste Gericht Schadensbegrenzung. Hehren Verfahrensprinzipien drohte Gefahr: Ausgehandelte Strafen könnten schuldunangemessen, Gebote der Fairness verletzt, das Öffentlichkeitsgebot unterlaufen, die Schöffen übergangen, unziemlicher Geständnisdruck ausgeübt und somit die Unschuldsvermutung und das Schweigerecht verletzt, Opferinteressen vernachlässigt, die obergerichtliche Kontrolle vereitelt sein.

Der Bundesgerichtshof mahnte gesetzgeberisches Handeln für solche Geschäfte mit der Gerechtigkeit an. Vornehmer werden sie jetzt "Urteilsabsprachen" oder "Verständigungen" genannt. Der BGH verbot - vergeblich - Rechtsmittelverzichte. Alles Wesentliche sei in öffentlicher Verhandlung bekannt und zu Protokoll zu geben. Lediglich Unter- und Obergrenze einer Strafe dürften ausgehandelt werden. Auch dieses Letztere vergeblich, siehe Hartz: Obergrenze und tatsächliche Strafe sind identisch.

Vollkommen Remedur zu schaffen, wie manche in der Theorie verlangen, ist es zu spät. Es wäre zudem unrealistisch. Denn jedes System schafft sich Ventile für Überdruck und Arbeitsüberlastung. "Reduktion von Komplexität" ist eben gelegentlich nötig. Aber eine gründliche gesetzgeberische Debatte und Entscheidungen sind zu fordern. Erste Gesetzentwürfe liegen vor. Urteilsabsprachen müssen Ausnahmen bleiben. Sie dürfen sich nicht völlig rechtlicher Kontrolle entziehen. Der Eindruck, Schuld könne mit Geld aufgewogen werden, muss dringend vermieden werden. Strafrecht soll seine Funktion wahren, Rechtsfrieden zu stiften durch gerechten Schuldausgleich nach rechtsstaatlichem Verfahren. Absprachen sind für die Öffentlichkeit in jedem Einzelfall verstehbar und nachvollziehbar zu machen. Sonst bleiben tatsächliche und gefühlte Gerechtigkeit auf der Strecke.

* Arthur Kreuzer ist Kriminologe und emeritierter Professor der Universität Gießen.

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Leser-Kommentare
  1. eigentlich dachte ich immer, Betrug oberhalb ca. 100.000 gibt in jedem Fall Knast. Habe ich jetzt im Mittelteil etwas nicht verstanden ?

    • Viva2
    • 25.01.2007 um 15:59 Uhr

    Dein Auto falsch oder machst einen nicht genehmigten Würstchenstand auf! Da trifft Dich die volle Härte der Strafverfolgung.

  2. 'Der Eindruck, Schuld könne mit Geld aufgewogen werden, muss dringend vermieden werden. Strafrecht soll seine Funktion wahren, Rechtsfrieden zu stiften durch gerechten Schuldausgleich nach rechtsstaatlichem Verfahren. Absprachen sind für die Öffentlichkeit in jedem Einzelfall verstehbar und nachvollziehbar zu machen. Sonst bleiben tatsächliche und gefühlte Gerechtigkeit auf der Strecke.'

    Hoffentlich kommt diese Erkenntnis nicht schon zu spät !
    'Sie wissen nicht, was sie tun' - möchte man der Justiz zurufen.

  3. Es ist etwas populistisch, dass sich die Zeit dem Thema erst jetzt annimmt, wo man sich als 'kleiner Mann' auf die vermeindtlich besser behandelten Großen stürzen kann. Tatsächlich wird das Thema der Prozessabsprachen in neutralerer und fachlich oft versierterer Weise schon seit den 90ern auch in den nicht-Fachmedien behandelt (FAZ!) und kritisiert.
    Hartz wure letzten Endes genauso streng oder milde bestraft wie viele der kleinen Leute. Immer wieder kommt es vor den Amtsgerichtenbei Kleinigkeiten zu zum Teil haarsträubenden Prozessabreden.
    Eine Parodie auf den Rechtsstaat stellt diese übrigens nur im Exzess dar. Es ist typisch deutsches Obrigkeitsdenken, wenn man glaubt, dass ein vom (Einzel-)Richter ausgesprochenes Urteil zwingend gerechter ist als eine ordnungsgemäße Prozessabsprache, die sowohl Täter-/Opfer/als auch öffentliche Interessen berücksichtigt und Rechtsmittel zuläßt.

    Und zu Hartz: wohl keiner, der geständig ist, einen vorher strafrechtlich einwandfreien Leumund hatte und sich obendrei n nicht selber bereicherte, wird direkt in den Bau wandern, egal ob prominent oder nicht.

  4. das hat mit Strafrecht nämlich im Regelfall nichts zu tun.

    • exi2
    • 25.01.2007 um 23:57 Uhr

    du bist dir hoffentlich darüber im Klaren, daß die Bedingungen Unbescholtenheit, Geständigkeit, weiterreichen der Beute, extrem leicht erreicht werden können. Geh als Unbescholtener in eine Bank und raube 2 Millionen (oder entwende als Schutzmann einen Geldtransporter), schenke das Diebesgut deiner Freundin (Frau, Eltern), stelle dich selbst und sei geständig - dann kann der Beschenkte für dich eine Strafzahlung, 1/2 Million, entrichten und dir eine Bewährungsstrafe ermöglichen. Tja, der Dieb bleibt quasi straffrei, denn er hat nichts behalten. Der Beschenkte ist sowieso straffrei, denn er hat nichts gestohlen. Mit dem Rest der Beute lebt man auch noch gut.
    Wie Hartz behandelt wurde, und was du gut heißt, passiert sonst nur in korrupten Bananenrepubliken. Offenbar ist Deutschland eine korrupte Bananenrepublik!

  5. Einen Unterschied gibts noch. Herr Kohl hatte einen 'Deal' musste aber nie die Spender nennen.

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