Finanztest Autoversicherung
Der günstigste Ausweg nach einem Schaden
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Selbst zahlen.
Der kostenlose
Grenzwert-Rechner
hilft Ihnen, zu überprüfen, womit Sie besser fahren: Selber zahlen oder die Versicherung regulieren lassen. Sie müssen nur Gesellschaft, Schadenfreiheitsklasse und Jahresbeitrag eingeben. Wenn Sie 7 oder 25 Jahre unfallfrei gefahren sind, ermitteln Sie den Grenzbetrag für den Schaden mit dem
Testkompass
. Sie benötigen dafür nur Ihren Jahresbeitrag. Alle anderen können sich daran grob orientieren.
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Wechseln.
Ist Ihnen der Schaden zu hoch, um ihn selbst zu zahlen, werden Sie mit der nächsten Jahresbeitragsrechnung zurückgestuft und Ihr Versicherungsbeitrag steigt. Drücken können Sie ihn oft, indem Sie den starken Wettbewerb nutzen und zu einem günstigeren Versicherer wechseln. Orientierung gibt der
Autoversicherungstest
. Die individuell für Sie günstigsten Angebote erhalten Sie mit der
Analyse der STIFTUNG WARENTEST
.
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Zeitpunkt.
Mit einem Wechsel können Sie sich bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit Zeit lassen. Denn der Versicherer verlangt den höheren Beitrag durch die Rückstufung erst mit der nächsten Jahresbeitragsrechnung. Die allermeisten Verträge laufen bis Ende Dezember. Die Kündigung müssen Sie deshalb bis Ende November Ihrem Versicherer zugeschickt haben.
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Rabattretter.
Falls Sie schon lange unfallfrei gefahren sind, sollten Sie bei einem Versicherungswechsel darauf achten, dass der neue Tarif einen Rabattretter enthält. Den bieten viele Versicherer denen an, die 25 Jahre schadenfrei gefahren sind. Der Rabattretter verhindert, dass Sie nach einem Schaden einen höheren Beitragssatz zahlen müssen. Allerdings rettet er Sie nur einmal. Beim zweiten Schaden können Sie der Rückstufung nicht mehr entgehen.
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Sturmschäden.
Bläst der Sturm bei Windstärke 8 Ziegel vom Dach oder Äste vom Baum und beschädigen sie Ihren Wagen, dann können Sie die Vollkasko durchaus in Anspruch nehmen, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt flöten geht. Denn Sturmschäden sind von der Teilkaskoversicherung gedeckt, die in einer Vollkasko enthalten ist. Schadenfreiheitsrabatte werden fast nie in der Teilkasko gewährt, nur in der Vollkasko.
Schadenfreiheitsrabatte im FINANZtest »
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- Datum 30.01.2007 - 12:48 Uhr
- Quelle ZEIT online, FINANZtest, 30.01.2007
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