Polen Ordnung muss sein
Weil sie eine Bescheinigung über die Finanzverhältnisse ihres Ehemanns zwei Tage zu spät eingereicht hat, soll Warschaus Bürgermeisterin ihres Amtes enthoben werden. Die Regierung Kaczyński verlangt Neuwahlen.

Hanna Gronkiewicz-Waltz, die vom Premier für abgesetzt erklärte Warschauer Bürgermeisterin, bei der Wahl im Oktober
Der Bürgermeister von Warschau ist nicht einfach Bürgermeister. Prezydent Stolicy sagt man im Polnischen – Präsident der Hauptstadt. Hier konzentriert sich ein Großteil der wirtschaftlichen und politischen Macht, deshalb ist der Posten nicht nur von hoher Symbolkraft. Der letzte gewählte Amtsinhaber war Lech Kaczyński, inzwischen ist er Staatspräsident Polens.
Umso schmerzhafter war es für die Regierung seines Bruders Jarosław, dass Warschau bei den Kommunalwahlen im vergangenen Herbst in die Hände der Opposition fiel. Im zweiten Wahlgang hatte Hanna Gronkiewicz-Waltz, die Kandidatin der liberal-konservativen Bürgerplattform (PO), ihren Kontrahenten Kazimierz Marcinkiewicz von der Gerechtigkeitspartei (PiS) der Kaczyński-Brüder knapp besiegt. „Die Schlacht um Warschau“ hatten die Medien das Spektakel getauft.
Drei Monate nach der Wahl klingt der martialische Ton noch immer fort: „PiS belagert die Hauptstadt“, schrieb die linksliberale
Gazeta Wyborcza
gestern. Weil die Bürgermeisterin vor der Wahl eine Erklärung zu den wirtschaftlichen Interessen ihres Ehemannes zwei Tage zu spät eingereicht haben soll, will Regierungschef Jaroslaw Kaczyński nun die gesamte Wahl für ungültig erklären. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt.
Die Regelung, auf die sich der Premier beruft, entstammt dem polnischen Antikorruptionsgesetz. Unbeeindruckt von allen Vermutungen, ihm gehe es in Wahrheit darum, die Wahl rückgängig zu machen, pocht Kaczyński, der sich das „Ehrliche Polen“ auf die Fahne geschrieben hat, auf dessen Einhaltung: „Es ist doch klar, dass Hanna Gronkiewicz-Waltz ihren Posten schon in dem Moment verloren hatte, als sie die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt hat.“
Kommentatoren und Politikwissenschaftler sind jedoch verwirrt darüber, dass der Regierungschef die Unrechtmäßigkeit der Wahl feststellt und nicht etwa ein Gericht. „Erst nach einem rechtskräftigen Urteil darf der Premier eine solche Entscheidung treffen“, sagt Józef Medyk, der Wahlleiter von Warschau.
- Datum 25.01.2007 - 06:20 Uhr
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