Prozess War es Rassismus?

Ostern 2006 wurde der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam zusammengeschlagen . Ab diesem Mittwoch versucht nun ein Gericht zu klären, ob es ein ausländerfeindlicher Überfall war. Der Zahl rechter Straftaten in Deutschland erreichte 2006 in jedem Fall den höchsten Stand seit sechs Jahren.

Zehn Monate ist es her, da wurde Ermyas M. von zwei Jugendlichen nächtens in Potsdam brutal ins Koma geprügelt. Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft machte der Übergriff damals auch international Schlagzeilen. Die Bundesanwaltschaft zog die Ermittlungen wegen des Verdachts eines „Mordversuches aus rassistischen Motiven“ anfangs an sich. Zwei Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und schlagzeilenträchtig mit verbundenen Augen mit dem Hubschrauber zur Vernehmung nach Karlsruhe geflogen.

Wenige Tage nach der Tat demonstrierten etwa 4000 Menschen in Potsdam ihre Solidarität mit dem Opfer.

Wenige Tage nach der Tat demonstrierten etwa 4000 Menschen in Potsdam ihre Solidarität mit dem Opfer.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hingegen protestierte gegen die Einmischung der Bundesanwaltschaft und bezweifelte, dass es rassistische Motive für die Tat gebe. In der Öffentlichkeit wiederum wurde anschließend über No-Go-Areas in Ostdeutschland räsoniert, in die sich Menschen mit dunkler Hautfarbe nicht mehr trauen könnten. In manchen Medien wurde aber auch über eine mögliche Mitschuld des Opfers spekuliert.

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An diesem Mittwoch beginnt nun vor dem Potsdamer Landgericht der Prozess. Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Hauptangeklagten Björn L. schwere Körperverletzung und dem Mitangeklagten Thomas M. unterlassene Hilfeleistung sowie beiden Beleidigung zur Last. Im Mittelpunkt des Prozesses wird die Frage stehen, die seit der Tatnacht für heftigen politischen Streit sorgt: Handelt es sich bei der brutalen Tat, nach der das Opfer tagelang mit dem Leben rang, um einen ausländerfeindlichen Übergriff oder eine unpolitische Schlägerei unter Betrunkenen?

Ermyas M. will als Nebenkläger in dem Prozess beweisen, dass es sich um eine rassistische Tat gehandelt hat. Zweifel daran hat er nicht. „Diese Leute hassen mich, weil ich farbig bin“, sagte der 38-jährige Wasserbau-Ingenieur vor ein paar Monaten in einem Interview mit dem Stern über die Täter. Ermyas, der seit 1987 in Deutschland lebt, verweist dabei unter anderem auf einen Wortwechsel im Vorfeld der Tat. Dieser wurde zufällig auf der Mailbox seiner Frau aufgezeichnet, weil er in jenem Moment versucht hatte, sie anzurufen. In der Aufzeichnung sind unter anderem die Beschimpfung „Scheißnigger“ und die Drohung „sollen wir dich wegpusten?“ zu hören.

Die Staatsanwaltschaft hingegen spricht in ihrer Anklageschrift nicht mehr von einer ausländerfeindlichen Tat. Sie geht vielmehr davon aus, dass der nächtlichen Gewalttat eine verbale Auseinandersetzung voranging. Ermyas M. soll demnach stark alkoholisiert gewesen sein und die Täter provoziert haben.

Doch ganz unabhängig von der schwierigen Beweislage ist der Prozess ein Politikum. Das Medieninteresse ist riesig. Fast exemplarisch wurde und wird an diesem Fall letztlich die Frage diskutiert, wann eine Straftat als ausländerfeindlich oder rechtsextrem motiviert einzustufen ist. Wann schlagen Täter aus purer Gewaltsucht und wann aus erkennbarem Hass auf alles Fremde zu? In welchen Fällen versuchen Bürgermeister oder Landesminister die rassistischen Motive einer Tat herunterzuspielen, um negative Schlagzeilen zu vermeiden?

Die Liste der verschwiegenen und verharmlosten Vorfälle ist lang. Als zum Beispiel im sachsen-anhaltinischen Zerbst im Sommer 2005 ein Jugendlicher auf einem Volksfest zusammengeprügelt wurde, räumten die Behörden den politischen Hintergrund der Tat erst ein, nachdem überregionale Medien darüber berichtet hatten. Allerdings sind solche Verdunkelungsfälle seltener geworden, seit die Öffentlichkeit intensiv über rechte Gewalt diskutiert und auch die Polizei rechtsextreme und ausländerfeindliche Motive von Straftaten stärker im Blick hat.

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