Prozess War es Rassismus?

Ostern 2006 wurde der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam zusammengeschlagen . Ab diesem Mittwoch versucht nun ein Gericht zu klären, ob es ein ausländerfeindlicher Überfall war. Der Zahl rechter Straftaten in Deutschland erreichte 2006 in jedem Fall den höchsten Stand seit sechs Jahren.

Zehn Monate ist es her, da wurde Ermyas M. von zwei Jugendlichen nächtens in Potsdam brutal ins Koma geprügelt. Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft machte der Übergriff damals auch international Schlagzeilen. Die Bundesanwaltschaft zog die Ermittlungen wegen des Verdachts eines „Mordversuches aus rassistischen Motiven“ anfangs an sich. Zwei Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und schlagzeilenträchtig mit verbundenen Augen mit dem Hubschrauber zur Vernehmung nach Karlsruhe geflogen.

Wenige Tage nach der Tat demonstrierten etwa 4000 Menschen in Potsdam ihre Solidarität mit dem Opfer.

Wenige Tage nach der Tat demonstrierten etwa 4000 Menschen in Potsdam ihre Solidarität mit dem Opfer.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hingegen protestierte gegen die Einmischung der Bundesanwaltschaft und bezweifelte, dass es rassistische Motive für die Tat gebe. In der Öffentlichkeit wiederum wurde anschließend über No-Go-Areas in Ostdeutschland räsoniert, in die sich Menschen mit dunkler Hautfarbe nicht mehr trauen könnten. In manchen Medien wurde aber auch über eine mögliche Mitschuld des Opfers spekuliert.

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An diesem Mittwoch beginnt nun vor dem Potsdamer Landgericht der Prozess. Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Hauptangeklagten Björn L. schwere Körperverletzung und dem Mitangeklagten Thomas M. unterlassene Hilfeleistung sowie beiden Beleidigung zur Last. Im Mittelpunkt des Prozesses wird die Frage stehen, die seit der Tatnacht für heftigen politischen Streit sorgt: Handelt es sich bei der brutalen Tat, nach der das Opfer tagelang mit dem Leben rang, um einen ausländerfeindlichen Übergriff oder eine unpolitische Schlägerei unter Betrunkenen?

Ermyas M. will als Nebenkläger in dem Prozess beweisen, dass es sich um eine rassistische Tat gehandelt hat. Zweifel daran hat er nicht. „Diese Leute hassen mich, weil ich farbig bin“, sagte der 38-jährige Wasserbau-Ingenieur vor ein paar Monaten in einem Interview mit dem Stern über die Täter. Ermyas, der seit 1987 in Deutschland lebt, verweist dabei unter anderem auf einen Wortwechsel im Vorfeld der Tat. Dieser wurde zufällig auf der Mailbox seiner Frau aufgezeichnet, weil er in jenem Moment versucht hatte, sie anzurufen. In der Aufzeichnung sind unter anderem die Beschimpfung „Scheißnigger“ und die Drohung „sollen wir dich wegpusten?“ zu hören.

Die Staatsanwaltschaft hingegen spricht in ihrer Anklageschrift nicht mehr von einer ausländerfeindlichen Tat. Sie geht vielmehr davon aus, dass der nächtlichen Gewalttat eine verbale Auseinandersetzung voranging. Ermyas M. soll demnach stark alkoholisiert gewesen sein und die Täter provoziert haben.

Doch ganz unabhängig von der schwierigen Beweislage ist der Prozess ein Politikum. Das Medieninteresse ist riesig. Fast exemplarisch wurde und wird an diesem Fall letztlich die Frage diskutiert, wann eine Straftat als ausländerfeindlich oder rechtsextrem motiviert einzustufen ist. Wann schlagen Täter aus purer Gewaltsucht und wann aus erkennbarem Hass auf alles Fremde zu? In welchen Fällen versuchen Bürgermeister oder Landesminister die rassistischen Motive einer Tat herunterzuspielen, um negative Schlagzeilen zu vermeiden?

Die Liste der verschwiegenen und verharmlosten Vorfälle ist lang. Als zum Beispiel im sachsen-anhaltinischen Zerbst im Sommer 2005 ein Jugendlicher auf einem Volksfest zusammengeprügelt wurde, räumten die Behörden den politischen Hintergrund der Tat erst ein, nachdem überregionale Medien darüber berichtet hatten. Allerdings sind solche Verdunkelungsfälle seltener geworden, seit die Öffentlichkeit intensiv über rechte Gewalt diskutiert und auch die Polizei rechtsextreme und ausländerfeindliche Motive von Straftaten stärker im Blick hat.

Andererseits zeigt der Fall Ermyas M., wie schwer die Bewertung von komplexen Tatgeschehen ist und wie schnell Berufsbetroffene und die Medien manche Vorfälle skandalisieren, ohne die genauen Tatumstände zu kennen. Noch bevor die Ermittlungen richtig angelaufen waren, protestierten seinerzeit in Potsdam 4000 Menschen gegen die "rechten Schläger". Landauf, landab wurde die "rassistische Tat" gegen einen Farbigen verurteilt.

Möglicherweise wird aber nicht einmal das Gericht genau klären können, was sich genau in jener Nacht zum Ostermontag 2006 gegen vier Uhr morgens in der Nähe des Bahnhofs Charlottenhof in Potsdam ereignet hat - und welche Motive die mutmaßlichen Täter antrieb. Die Richter zumindest stellen sich auf einen längeren Indizienprozess und umfangreiche Zeugenvernehmungen ein.

15 Sitzungstage wurden anberaumt, 62 Zeugen und neun Gutachter sollen gehört werden. Der zufällig von der Handy-Mailbox mitgeschnittene Wortwechsel ist das wichtigste Indiz gegen den Hauptangeklagten Björn L. Dieser bestreitet die Tat, und ob auf der Mailbox tatsächlich seine Stimme zu hören ist, können selbst Gutachter nicht eindeutig sagen. Auf der anderen Seite wollen Zeugen gesehen haben, wie Ermyas M., der sich auf dem Heimweg von einem Diskobesuch befand, bereits zuvor mit Passanten in Streit geraten sei und einen Busfahrer beschimpft habe.

Mit einem Urteil ist frühestens Ende April zu rechnen. Und je nach dem, was bei dem Prozess herauskommt, werden sich entweder die Abwiegler oder die Dramatisierer bestätigt fühlen. Dabei ist die Zahl der rechtsextrem und ausländerfeindlich motivierten Straf- und Gewalttaten unabhängig davon unerträglich hoch - und seit fünf Jahren steigt sie wieder kontinuierlich an.

Auch im vergangenen Jahr haben die Fälle weiter zugenommen. Das geht aus den vorläufigen Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die ZEIT Online vorliegen. Demnach wurden von den Landeskriminalämtern zwischen Januar und Dezember 2006 insgesamt 12.238 rechts motivierte Straftaten ausgewiesen, davon 726 Gewalttaten und 8.738 Propaganda-Delikte. Zum selben Zeitraum des Vorjahres waren es 10.271 Straftaten und 588 Gewalttaten.

Die endgültigen Zahlen werden zwar erst im Mai vorliegen; es gibt jedes Jahr Korrekturen und vor allem Nachmeldungen, sodass die endgültigen Zahlen erfahrungsgemäß deutlich höher liegen als die vorläufigen. Im Jahr 2005 hatte das Bundesinnenministerium am Ende insgesamt 15.361 einschlägige Straftaten sowie 958 Gewaltdelikte erfasst, das waren etwa 50 Prozent mehr als bei den vorläufigen Zahlen. Zwar verweist das Ministerium darauf, dass die vorläufigen Zahlen der vergangenen beiden Jahre nur bedingt vergleichbar seien und es im April noch einmal zu Nachmeldungen durch die Landeskriminalämter kommen werde. Allerdings stellt sich das Innenministerium nach Angaben einer Sprecherin mittlerweile darauf ein, "dass es zu einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr gekommen ist". Dies bedeutet, dass die Zahl der rechtsextremen und ausländerfeindlichen Straf- und Gewalttaten 2006 den höchsten Stand seit sechs Jahren und damit den höchsten Stand seit Änderung der Erfassungskriterien im Jahr 2000 erreicht hat. In jenem Jahr gab es nach alter Zählung 15.951 Straf- und 998 Gewalttaten.

Doch nicht nur die Bewertung einzelner Fälle, auch die Zahlen aus der Kriminalstatistik sind ein Politikum, und auch sie sind interpretationsfähig. Letztendlich allerdings gibt es bei allen Zahlen einen Interpretationsspielraum. Zwar ist der politische Streit abgeflaut, seit die Erfassungskriterien verändert wurden. Während bis dahin bei der Erhebung rechter Straftaten der Staatsschutz im Mittelpunkt stand, sind es seitdem die Opfer. Dafür stehen die Ermittlungsbehörden bei der Einordnung der Motive von Tätern nun vor komplexen Bewertungsfragen; sie müssen die Frage beantworten, ob „die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“.

Einfach ist das nicht immer, wie nicht nur der Fall Ermyas M. zeigt. Auch als im April vergangenen Jahres in Wismar ein Asylbewerber aus Togo krankenhausreif geschlagen wurde, lagen ausländerfeindliche Motive nahe. Die drei mutmaßlichen Täter waren schnell gefasst. Doch am Ende der Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft herausgefunden haben, dass die Beteiligten aus privaten Gründen in Streit geraten waren.

Hinzu kommt, dass sich alle Statistiken auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei stützen. Was die anschließenden Prozesse ergeben, wie viele mutmaßliche Täter tatsächlich verurteilt werden und welche zunächst angenommenen Tatmotive der gerichtlichen Überprüfung standhalten, darüber gibt es keinerlei Statistik.

Aber auch unabhängig davon bedeuten höhere Zahlen in der Kriminalstatistik nicht automatisch, dass es tatsächlich mehr rechte Straftaten gegeben hat. Es kann auch daran liegen, dass die Ermittlungsbehörden sensibilisiert sind und mittlerweile genauer hinschauen. Davon ist beispielsweise im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft auszugehen; auch deshalb könnte die Zahl der als ausländerfeindlich registrierten Delikte 2006 gestiegen sein. Eine wichtige Rolle bei der Bewertung des tatsächlichen Ausmaßes rechtsextremer und rassistischer Gewalt spielt andererseits aber auch das Anzeigeverhalten. Längst nicht jede rechte Straftat wird angezeigt, weil die Opfer sich gerade in Ostdeutschland oft nicht trauen, zur Polizei zu gehen. Experten gehen daher von einer hohen Dunkelziffer aus.

Regelmäßig höher als die Zahlen der Polizeistatistik sind diejenigen, welche die Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und ausländerfeindlicher Gewalt veröffentlichen. So dokumentierte der Potsdamer Verein Opferperspektive im Jahr 2005 in Brandenburg 128 rechte Gewalttaten, das Landeskriminalamt lediglich 97. Anders als die Polizei bewertet der Verein beispielsweise auch Nötigungen und Sachbeschädigungen als Gewalttaten. Doch nicht immer sind die Kriterien der Beratungsstellen nachvollziehbar, und so fühlen sich die Ermittlungsbehörden zu Unrecht dem unterschwelligen Vorwurf ausgesetzt, sie würden die rechte Hass-Kriminalität nicht ernst genug nehmen. Die Betreuungsorganisationen räumen sogar eine gewisse Parteilichkeit ein. Schließlich fühlen sie sich den Opfern verpflichtet, die sich Hilfe suchend an sie wenden, und unterstützt diese in Strafverfahren.

Auch der Übergriff auf Ermyas M. wird von den Ermittlungsbehörden und aus der Opferperspektive deshalb bislang unterschiedlich bewertet. Anders als die Polizei führt der Potsdamer Verein die Tat weiter in seiner Statistik.

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