Online-Durchsuchungen Der Staat als Hacker

Der Bundesgerichtshof untersagt geheime Online-Durchsuchungen von Computern durch die Polizei, doch das Bundesinnenministerium lässt bereits eine Spy-Software entwickeln. Kommt jetzt ein Hacker-Gesetz?

Man stelle sich einmal vor, die Polizei würde die Wohnung eines Verdächtigen heimlich durchsuchen, Akten lesen, Tagebücher kopieren und vielleicht auch noch die Kontoauszüge studieren. Immer auf der Suche nach versteckten Hinweisen auf geplante Verbrechen. Ein Skandal wäre dies, von Stasi-Methoden wäre die Rede und von einem Verfassungsbruch, schließlich besitzt die Unverletzlichkeit der Wohnung Verfassungsrang. Haussuchungen müssen offen erfolgen und dem großen Lauschangriff, der akustische Wohnraumüberwachung mittels Wanzen, hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt.

Computer stehen mittlerweile in fast jedem Haushalt, auf ihm werden Briefe geschrieben, Kontos geführt, intimste Informationen gespeichert. Das ganze Leben eines Menschen lässt sich mittlerweile mithilfe der Informationen, die auf einem Computer gespeichert sind, nachvollziehen. Trotzdem fanden die Sicherheitsbehörden bislang nichts dabei, Computer von Beschuldigten mithilfe von so genannten Trojanern oder Backdoor-Programmen online zu durchsuchen , ohne die Betroffenen darüber in Kenntnis zu setzen. Bislang war es deren Praxis, Online-Durchsuchungen beim Verdacht schwerer Straftaten gemäß Paragraf 102 Strafprozessordnung wie Haussuchungen zu behandeln. Die Vorschrift, dass ein Beschuldigter bei einer Durchsuchung anwesend sein müsse, sah die Bundesanwaltschaft allein dadurch erfüllt, dass der Betroffene online und damit „während der Maßnahme zugegen“ sei. Dass er von der Durchsuchung nichts merke, so die etwas absurde Argumentation, ändere an seiner Anwesenheit nichts.

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Damit ist jetzt erst einmal Schluss. In seinem am Montag veröffentlichten Urteil erklärte der 3. Strafsenat des BGH verdeckte Online-Durchsuchungen der im Computer eines beschuldigten gespeicherten Daten für unzulässig, weil es in der Strafprozessordnung an der für einen solche Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über eine Beschwerde der Generalbundesanwältin Monika Harms zu entscheiden. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor beantragt, den Computer eines Verdächtigen ohne dessen Wissen online zu durchsuchen. Doch der zuständige Bundesrichter hatte diesen Antrag im November vergangenen Jahres erstmals abgelehnt. Dagegen richtete sich die jetzt gescheiterte Beschwerde.

Der BGH stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass auch Computer zur Privatsphäre gehören. Verdeckte Online-Durchsuchungen könnten rechtlich nicht wie Haussuchungen behandelt werden, weil dabei der Betroffene anwesend sein müsse oder Zeugen hinzugezogen werden müssten. Auch gesetzliche Regelungen zur Telefon- bzw. Wohnraumüberwachung gestatteten diese nicht. Zwar erfolgten auch diese ohne Wissen des Betroffenen, allerdings bestünden für deren Anordnung „deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen“.

Wie häufig Polizei und Geheimdienste bereits heimlich in Computer eingedrungen sind, darüber gibt es keine genauen Informationen, weil für die Genehmigung bislang in der Regel die Amtsgerichte zuständig waren. Viele waren es bisher nicht, denn möglicherweise gibt es noch technische Probleme. Allerdings hat nach einem Bericht der tageszeitung ( taz ) das Amtsgericht Bonn im vergangenen Jahr die Ausspähung der Computer einer kriminellen so genannten Phishing-Bande genehmigt, die versucht hatte, Passworte von Bankkunden auszuspionieren. Nicht nur ein Computer in Deutschland wurde anschließend via Internet durchsucht, sondern auch einer in Lettland.

Das BGH-Urteil ist keine Überraschung und doch bedeutet dies noch lange nicht, dass private Computer zukünftig vor geheimen Attacken des Staates sicher sind. Polizei und Verfassungsschutz wollen das Recht bekommen, beim Verdacht schwerer Straftaten die Computer von Verdächtigen online und ohne deren Wissen auszuspähen. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sei diese Möglichkeit für sie unverzichtbar, heißt es. Im Bundesinnenministerium wird schon an der Entwicklung einer Spy-Software gearbeitet. Mithilfe eines Bundestrojaners will das BKA tun, was bislang Hackern und Computer-Kriminellen vorbehalten war. Die Ermittler wollen auf den Computern von Verdächtigen kleine Programme installieren können, die die Festplatten scannen, nach Hinweisen, die auf die Vorbereitung von Attentaten hindeuten oder auf Kinderpornografie. Im vergangenen Jahr wurden beim Bundeskriminalamt eigens zwei Planstellen dafür eingerichtet und im Rahmen des „Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit“ für die Entwicklung eines solchen Programms 200.000 Euro bereitgestellt.

Auch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen. Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sind Online-Durchsuchungen „moderne Ermittlungsmethoden“, auf die der Staat beim Verdacht schwerer und schwerster Straftaten nicht verzichten dürfe. Alle Experten gehen deshalb davon aus, dass in der Bundesregierung bereits an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet wird. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion des Bundestages hatte das Bundesjustizministerium Ende Dezember erklärt, es werde in Abhängigkeit des BGH-Urteils den „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ prüfen. Das Justizministerium plädierte dabei allerdings explizit für geheime Online-Durchsuchungen, weil die offene Durchsuchung den Beschuldigten „notwendig von den gegen ihn geführten Ermittlungen in Kenntnis“ setze. Eine geheime Online-Durchsuchung hingegen könne dazu dienen, „Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte und Tatplanungen zu gewinnen“.

Mit der Unterstützung der Regierungsparteien kann die Bundesregierung dabei offenbar zählen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder hatte bereits kürzlich in einer Bundestagsdebatte eine „fundierte gesetzliche Grundlage“ für Online-Durchsuchungen gefordert, und auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz hält diese in bestimmten Fällen auf „klarer, eindeutiger Grundlage“ für „unverzichtbar“.

Bürgerrechtler und Datenschützer warnen hingegen vor einer weiteren Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland warnt im Gespräch mit ZEIT online davor, jetzt auf die Schnelle Gesetze zu ändern. „Der Staat darf nicht zum Hacker werden und ohne Ermächtigung private Daten von Bürgerinnen und Bürgern durchforsten.“

Anders als im Bund gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits eine gesetzliche Grundlage. Dort darf der Verfassungsschutz seit Anfang des Jahres heimlich die Festplatten von Verdächtigen scannen, wenn es konkrete Hinweise auf eine schwere Straftat gibt und wenn die für Telekommunikationsüberwachung zuständige G-10-Kommission des Landtags dem zugestimmt hat. Ein entsprechendes Landesgesetz hat der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet.

Für den nordrhein-westfälischen Innenminister Ingo Wolf (FDP) muss der Verfassungsschutz technisch auf Augenhöhe mit potenziellen Terroristen agieren können. Und während seine Parteifreundin, die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in Online-Durchsungen eine „unglaubliche Ermächtigungsgrundlage“ sieht, die schlimmer sei als der Lauschangriff, hält Wolf den Einwand für unbegründet. Schließlich verlasse der Internetnutzer bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre, wenn er online gehe. Die Humanistische Union hat bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Der politische und juristische Streit um Online-Durchsuchungen geht also weiter, das letzte Wort wird wohl auch in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht haben.

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Leser-Kommentare
    • keox
    • 05.02.2007 um 17:02 Uhr

    diese frage könnte einmal lebenswichtig sein - hacker oder verfassungsschutz.

    die selben eliten, die für zwei weltkriege verantwortlich sind und heute bereits am hindukusch unsere freiheit sichern - eben diese eliten richten ihren röntgenblick auf uns.

    wem da nicht graust, dem ist nicht mehr zu helfen.

    als erste sofortmaßnahme technischer art seien alle volkshochschulen aufgefordert ihren kunden reinen wein einzuschenken, was die gefährdungen des i-nets angeht.

    seien wir subversiv, unterstützen wir die hackerclubs, verbreiten wir das wissen, sich unbeobachtet mitzuteilen.

    • keox
    • 05.02.2007 um 18:31 Uhr

    was ist von einem staat zu halten, der sich anmaßt, das volk, in dessen interesse er zu handeln vorgibt, in allen aspekten zu kontrollieren, zu überwachen,zu beherrschen?

    in der schule lernen wir, wir lebten in einer demokratie, wählten unsere interessenvertreter, auf das eine kompetente, engagierte minderheit sich aufriebe zu unser aller wohl.

    das ist - vorsichtig formuliert - hühnerscheiße. statt dessen haben wir einen staat, der seine bürger als potentielle feinde betrachtet, die es zu überwachen gilt.

    das volk, auch urnenpöbel genannt, wählt parteien zum verwalter seiner interessen, um dann folgendes zu erleben:

    LKW-maut, PKW-maut, abschaffung des bankgeheimnisses für die ärmeren unter uns, einführung des RFID zur kontrolle des einkaufsverhaltens, telefonkontrolle, videoüberwachung, rasterfahndung per scheckkarten, lange debatten über den einsatz der bundeswehr im inneren, einsatz der bundeswehr außerhalb des grundgesetzes, zerstörung des sozialstaates zugunsten privater versicherer, lohndumping auf breiter front - um es kurz zu machen, hier hat sich eine räuberbande breit gemacht, der mit den üblichen wahlen alle 4 jahre nicht beizukommen ist.

    und das volk? es wählt.

    werden wir ein volk von hackern. wehren wir uns.

  1. Warum ist das überhaupt einen Artikel wert?
    Das Internet wird permanent von mehr oder weniger guten Angreifern gescannt und alle Angreifbaren Pcs werden missbraucht. Ob ein weiterer Angreifer da noch gross auffällt wage ich mal zu bezeifeln. Sich zu schützen war bisher nötig und wird auch weiter nötig sein und die gut konfigurierte Firewall und die regelmässigen Software updates werden es dem Staat genauso schwer mache einzubrechen wie jedem anderen auch. Wenn man nicht auf die Sicherheit von Windows vertrauen will gibt es gute und noch um einiges sicherere Alternativen im Open Source Bereich. Also viel Spass beim Portscannen und Exploits durchprobieren.

  2. und gute nacht -
    denn dunkel wird es bald

    weltweit am schwarzen horizont...

  3. Der Staat kommt vielleicht (noch) nicht in Ihren Computer, lässt schon heute vollständig Ihren Traffic protokollieren.

    Mit anderen Worten, es gibt schon heute Akten darüber
    - wem Sie einen Brief schreiben
    - mit wem Sie telefonieren
    - welche Geschäfte Sie wann besucht haben und was Sie dort gekauft haben
    - und wo Sie überhaupt waren

    Natürlich nur, sofern Sie das Internet dazu genutzt haben. Und natürlich, natürlich dient das alles nur dem Kampf gegen den Terror.

  4. 6.

    Man mache sich mal schlau, in welchen Fällen heute (richterlich!) Telefonüberwachung angeordnet wird: nämlich, mit Verlaub, für jeden Scheiß, z.B. bei der Fandung nach Grafitti-Sprayern. Herr Schäuble, hören Sie bitte auf uns was von 'schwersten Straftaten' vorzulügen.

    Noch schlimmer, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen mal wieder unsere GEZ-Gebühren dazu nutzt, uns wieder das Lied von Terroristen und Kinderschändern zu singen, weshalb diese oder jene Schnüffelmaßnahme natürlich unumgänglich sei.

  5. Einst hieß es 'Rassereinheit', heute 'Terrorismus', was kommt morgen? Wenn die technischen Möglichkeiten der Totalüberwachung da sind, nutzt man sie auch, erlaubt oder nicht. Die Unmöglichkeit, Schlapphüte parlamentarisch zu kontrollieren wird ja gerade eindrucksvoll bewiesen. Die Gier nach Kontrolle, eine Scheifspur deutscher Geschichte, führt von der Gestapo - bis wohin? Und außerdem, was ist eine 'Freiheit' noch wert, wenn sie um den Preis des Verlußtes des letzten Eckchens Privatsphäre erkauft ist?

  6. also jetzt faengt unser staat schon an durch spionage die innere sicherheit zu foerdern, dass will ich mir nicht vorstellen muessen. Deutschland is doch immer soo stolz auf seine demokratie und seinen rechtsstaat oder ist das nur, um die bevoelkerung zu beruhigen und eigentlich kehren wir zum stasi-staat zurueck?
    ich hoffe, dass der bgh bei seinem urteil bleibt und auch spaetere versuche unterdrueckt,
    wo kommen wir denn sonst hin?

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